Hallo hagbard
Du schilderst, dass die Reha durch die DRV erfolgt ist.
Wie lange liegt sie zurück und hast du den Rehabericht frei gegeben, sodass dieser auch der KK vorliegt und sie Kenntnis über den Inhalt des Schriftstücks haben?
Was will denn die KK von deinem Arzt, welche Fragen stehen im Raum, eine aktuelle gesundheitliche Stellungnahme?
Solange die DRV sich noch nicht abschließend zu deiner "Erwerbsminderung" eingehend geäußert hat liegt, trotz der Feststellung im Rehabericht über deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, noch keine rechtlich eindeutig geklärte EM vor.
Unzählige (vor allem DRV-bezogene) gutachterliche Stellungnahmen (auch durch Reha/AHB-Fachklinken) mit dem Tenor, dass meine Erwerbsfähigkeit im erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf auf unter 3 Std. und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 3 - unter 6 Std. gesunken sei, lagen vor und trotzdem fand meine EM zunächst keine Anerkennung und musste gerichtlich erörtert werden.
Allerdings sah die KK es bereits seit meiner AU-Schreibung es schon so richtig und deren MDK verwies auch jedesmal (3 x erfolgte eine schriftliche Stellungnahme durch ihn in den 78 Wochen meiner Krankenzeit bis zur Aussteuerung) darauf in seiner gutachterlichen Stellungnahme per Aktenlage, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet und ich bereits austherapiert sei, sowie eine erneute Rehamassnahme das Leistungsbild nicht mehr steigern würde.
Wenn dein Rehabericht noch "jungfräulich" ist und dieser der KK vorliegt, kann dein Arzt auf den Bericht und den darin gemachten Feststellungen über deinen gesundheitlichen Status verweisen, da in diesem Bericht alle deine Erkrankungen im Zusammenhang zu deiner privaten und beruflichen Situation gestellt eingeschätzt wurde und somit ein umfassendes Gesamtbild für "jetzt und für die Zukunft" vorliegt, da, so lese ich es aus deinem Posting, auch eher mit einer Gesamtverschlechterung als mit einer Gesundung zukünftig bereits prognostisch gerechnet wird.
Ob sich die DRV dem Rehabericht bei ihrer Entscheidung zur oder gegen einer Anerkennung auf (Teil oder Voll) EM anlehnt, wirst du erfahren, wenn man dir einen offiziellen Bescheid zu deinem Rentenantrag zusendet.
Die Voraussetzungen einer (wenigstens) teilweisen Anerkennung einer EM wurden durch den Rehabericht schon gelegt und daran kannst du dich im Streitfall zumindest anlehnen, sollte es überhaupt dazu kommen.
(Wenn du nach 1961 geboren bist, dann gilt es den allgemeinen Arbeitsmarkt vordergründig zu beachten und der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf findet nicht, wie bei uns, die vor 1961 Geborenen, noch nach altem Recht Geltung)
Da ich zunächst viel Negatives im Zusammenhang in meinem Fall erlebt habe (ich hatte bis zur endgültigen Feststellung der unbefristeten EMR = 18 Gutachten), bin ich immer sehr skeptisch mit Vermutungen, dass alles nunmehr glatt verlaufen wird, auch wenn man einen Rehabericht mit einer derartig dokumentierten Leistungsminderung, wie bei dir, bereits vorliegen hat.
Der Sack ist erst wirklich zu, wenn ein positiver Bescheid dazu auch erstellt wurde.
Dann gilt er aber richtungsweisend für alle (meist bereits) mitbeteiligten Institutionen wie KK und/oder AfA.
Ich wünsche dir, dass du bald von der DRV hören/lesen wirst und alles in deinem Sinn entschieden wurde, sodass sich auch das lästige "Drumherum" mit den anderen Institutionen erledigen wird.
Lieben Gruß sendet agnes
