Hallo Thomas,
ich habe auf meinen Rentenbescheid eine höhere Nachzahlung stehen.
In diesen Zeitraum wurde allerdings Al1 und KG gezahlt.
Darum steht ja sicher auch dabei, dass diese Nachzahlung vorerst einbehalten wird, um genau diese Ansprüche bei KK und AfA ausgleichen zu können.
Ich habe nun auf einer Seite gelesen, dass die Afa erst Anspruch auf Erstattung hat, wenn im entsprechenden Zeitraum schon laufende Rente gezahlt wurde.
Ich weiß nicht wo du so was gelesen hast, zur rückwirkenden Bewilligung und wie das dann läuft kannst du doch hier im Forum schon reichlich Erklärungen finden, von denen die das selbst erlebt haben, wenn bereits laufende Rente gezahlt wird gibt es in der Regel
KEIN Geld mehr von der AfA und auch nicht mehr von der KK.
Bei einer vollen EM-Rente hat man jedenfalls keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und auch nicht auf ALGI, diese Leistungen werden mit dem schriftlichen Bescheid zur EM-Rente sofort eingestellt.
War bei mir nicht der Fall, da meine Zahlungen erst im März losgehen.
Ab wann (Monat / Jahr) genau wird denn die EM-Rente jetzt (rückwirkend) bewilligt, du schreibst doch selbst, dass du beide Leistungen in der Zeit (wo jetzt rückwirkend Rente bewilligt wurde) noch erhalten hast.
Jetzt wird das eben alles so zurück gerechnet als hätte die DRV bereits von Beginn an monatlich die Rente überwiesen in der gleichen Zeit, sonst würdest du ja (theoretisch) doppelt Geld bekommen bis Februar ...
Die laufenden Rentenzahlungen direkt an dich (auf dein Konto) werden nun ab März beginnen und bis dahin werden die Erstattungen mit KK und AfA aus dieser Nachzahlung durchgeführt ... so war das bei mir (und dem Dopa) damals auch, als wir rückwirkend die Bewilligung bekamen.
Nur bei uns bekam die KK nichts mehr ab, dafür bei mir AfA und JobCenter, für die Zeiträume wo die DRV eigentlich schon hätte die EM-Rente zahlen müssen, bei mir waren das fast 2 Jahre ... davon bekam aber die AfA nur noch 2,5 Monate ab, den Rest der Zeit waren wir ja schon in Hartz 4.
Ab Dopas EM-Rente habe ja nur noch ich alleine Geld vom JC bekommen (Regelsatz und halbe Miete) und darum ist bei mir dann aus der Nachzahlung noch gut was übrig geblieben, davon haben wir dann nach fast 8 Jahren endlich wieder einen Urlaub an der Ostsee gemacht und uns hier nach einer Wohnung umgesehen ...
Kennt sich da jemand aus?
Wenn deine jeweilige Monatsrente nicht für die Erstattung im gleichen Monat ausreicht, dann muss KK oder AfA auf den Rest verzichten ... eine positive Differenz (also Rente ist höher als KG oder ALGI) wird dir nach Abschluss der Erstattungen dann überwiesen von der DRV ... davor bekommst du aber noch mal eine schriftliche Information von der DRV, welche Beträge für welche Zeiträume an die KK und an die AfA überwiesen wurden.
Waren KG / ALGI höher als die Renten in den genau gleichen Monaten, dann darf der fehelnde Betrag aber
NICHT bei dir eingefordert werden, aus der Renten-Nachzahlung wird dann allerdings auch nichts für dich mehr übrig bleiben, es sei denn die AfA hat bereits die Leistungen eingestellt, dann steht dir natürlich auch noch die Rente (oder ein Teilbetrag davon je nach Datum der Aufhebung von ALGI) für Februar zu, das kommt dann als "Nachzahlung".
Von AfA und JC haben wir damals auch was schriftlich zur Information bekommen und das JC hatte sich stark zu meinem Nachteil "verrechnet", bei der AfA war alles in Ordnung, vom JC habe ich das dann auch zurück gefordert (die DRV zahlt an die anderen Leistungsträger, ohne das zu überprüfen) und man hat es dann mir (nach einer saftigen Beschwerde) zurückzahlen müssen.
Der März ist nur der "offizielle" Beginn der laufenden Zahlungen für dich, bis dahin sollten diese Erstattungen in der Regel auch erledigt sein, damit auch ein Rest aus der Nachzahlung (und sei es nur noch der Restbetrag Rente für Februar) an dich ausgezahlt werden kann.
Liebe Grüße von der Doppeloma
