Hallo Manderley,
inwiefern erfährt "man" denn selbst davon, ob und in welcher Weise der Arbeitgeber (durch Sozialgericht) überhaupt kontaktiert - und wenn ja - wie geantwortet wurde?
In meinem Falle wurde auch der AG angeschrieben vom SG, denn es ging ja auch in erster Linie um die Feststellungen für eine teilweise EM-Rente und ob ich dann noch einen "leidensgerechten" Teilzeitarbeitsplatz bei meinem AG bekommen könnte oder die "Arbeitsmarktrente" bewilligt werden muss, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht und auch nicht zur Verfügung gestellt werden kann am "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Mein AG sollte sich zusätzlich auch dazu äußern wie er sich zu meinem Arbeitsvertrag stellt, bei Bewilligung einer Teilweisen oder Vollen EM-Rente auf Zeit ... ich weiß nicht mehr ob das alles in einem Formular war, es ist einfach schon zu lange her.
In meinem Falle war das aber ziemlich klar, dass ich dort auch Teilzeit nicht mehr arbeiten konnte, denn im CallCenter kann man eben nur telefonieren (bei paralleler Sachbearbeitung am PC) und das sollte ich ja in der Form nicht mehr machen, auch auf Schichtarbeit hätte mein AG in diesem Falle nicht verzichtet, das gehörte nun mal dazu lt. Arbeitsvertrag, Teilzeit an sich wäre also kein Problem geworden, aber eine andere "leidensgerechte" Arbeit ohne Schichtdienst.
Damit war das schon klar, "bedenklich" war für mich eher der Hinweis meines AG (bei einer bestimmten Frage), dass es
NICHT an der bisherigen Tätigkeit / den Arbeitsbedingungen liegen könne, dass meine Gesundheit so beeinträchtigt ist = "Arbeit macht
NICHT krank" ...aber das geben AG ja nie gerne zu, dass der berufliche Dauer-Stress dabei durchaus eine Hauptrolle gespielt hatte ...
Hat man denn - als "Betroffene/r" nicht auch ein Recht darauf, zu erfahren, was da im Hintergrund alles abläuft?
Natürlich hat der Betroffene (als Kläger in diesem Verfahren) jederzeit das Recht Akteneinsicht bei Gericht zu verlangen, in der Regel kümmert sich der Rechtsvertreter darum (Sozial-Verband / Anwalt) wenn einer beauftragt wurde, ansonsten muss man seine Fragen dazu selbst direkt an das Gericht stellen, mein Anwalt hat mir solche Unterlagen immer umgehend (in Kopie) zukommen lassen, daher kenne ich auch alle Anfragen an meine Ärzte und auch die an den AG, sogar die gerichtlichen GA bekam ich ohne Nachfrage dazu geliefert, als sie fertig waren ...
Manchmal wird man ja sogar aufgefordert zu bestimmten Äußerungen / Sachverhalten Stellung zu nehmen, man kann und sollte das auch immer dann tun wenn man es selbst für nötig hält, ganz wichtig ist es auch neue gesundheitliche Entwicklungen umgehend dem Gericht schriftlich mitzuteilen.
Die können auch nur mit den Informationen arbeiten die ihnen auch vorliegen und nicht immer ist wirklich komplett, was die DRV dem SG liefert (selbst wenn sie es irgendwann schon mal bekommen und selbst schriftlich bestätigt haben

), so fehlte z.B. meine Stellungnahme / Richtigstellung zum letzten Reha-Bericht, obwohl die doch immer überall mit hin sollte (an den Reha-Bericht angeheftet) lt. schriftlicher Mitteilung der DRV an mich damals ...
Besonders "nervig" waren immer die Einlassungen der DRV zu allen SG-Aktionen (die haben natürlich auch volle Akteneinsicht als "Beklagte Partei"), da konnte man teilweise nur noch den Kopf schütteln und sich fragen was die noch brauchen, um endlich einzulenken ...
Essenz aller DRV-Erwiderungen eigentlich immer wieder : "Das ist uns nicht Aussagefähig genug / das überzeugt uns nicht, wir haben (erneut gründlich) geprüft und bleiben bei unserer bisherigen Ansicht = die Klägerin (Frau Doppeloma) braucht keine EM-Rente

, die Klage ist daher abzuweisen ... " ... selbst daran "gewöhnt" man sich mit der Zeit, aber zu Beginn des Verfahrens bleibt fast das Herz stehen wenn man so was liest und man sieht eigentlich schon
ALLES verloren ...
Erst nach den 2 gerichtlichen GA hat der Richter der DRV wohl keine andere Wahl mehr gelassen, als einen konkreten Vorschlag zur Berentung zu machen, wenn sie den Prozess nicht mit einem Urteil verlieren wollte ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
