Hallo Evkuda,
Evkuda hat geschrieben:
Natürlich ist es nur gerecht, dass die Erkrankungen eine richtige Einordnung bei den Gutachten und in Anerkennung durch die DRV haben.
Habe mir jetzt nur überlegt, ob es auch bei der Genehmigung der Rente eine Rolle spielt.
Evkuda hat geschrieben:
Bei mir ist es nicht zuzuordnen. Habe aufgrund von Kindheitstrauma und schwerem Verkehrsunfall und dadurch entstandene Sehbehinderung mit Mobbing am Arbeitsplatz (vor 30 Jahren) eine chronische Depression, die sich aber durch die aktuellen körperlichen Erkrankungen und weitere Einschränkungen in der Lebensqualität, sowie das ganze Prozedere mit der DRV weiter verschlimmert.
Wenn die DRV " korrekt arbeitet " dann zieht sie alle Deine Einschränkungen die ja dazu führen, dass Du erwerbsunfähig bist bei ihrer Entscheidung zusammen.
Deine chron. Depression ist ja Ärztl. Diagnostiziert und ist sicher der DRV in Deinen Unterlagen bekannt....
Das sich die Depriss verschlimmern, durch weiter hinzukommende Erkrankungen und die daraus result. chron. Diagnosen ist klar. Auch durch das DRV-Prozedere.
Natürlich kann die DRV im hoffentlich nicht auftretenden Fall zb einen Aufenthalt in einer Psycho-Fachklinik oder Amb TK oder eben Amb Psychotherapie fordern.
Es wenn diese Massnamen ALLE ausgeschöpft wären - könnte !! es mgl sein, dass die DRV die EMR bewilligt.
Nicht zu vergessen die Substitution von Psychopharmaka um dann als " Austherapiert " zu gelten.
Ebenso einen Aufenthalt in einer Schmerzklinik - auch diese könnte ! zur Schmerzreduzierung, zur Einsicht, dass man eben doch Arbeitsfähig ist führen-
alles genannte aus DRV - SICHT !!!
Ich war mal in einem Forum, da herrschte und die Meinung besteht noch immer, dass zum Erreichen der EMR eine absolvierte PT und der Aufenthalt in einer Schmerzklinik nötig wäre - sonst bräucht man den Antrag auf EMR gar nicht erst stellen...
Das sich Deine chron. Depriss durch das DRV - Prodzedere chronifiziert bzw verschlimmert haben, dass kann ich GUT nachvollziehen.
Das kannst Du auch dem DRV - GA mitteilen, jedoch würde ich da erstmal " abwägen " wie Dir dieser so gesinnt ist.....
Ob die Psychischen-Erkankungen nun Folgeerkrankungen herauskristalliesieren - oder ob die DRV dies als separate Erkrankung einstuft - hat sicher nicht die grosse Bedeutung...
Deine ganzen gesundheitlichen Einschränkungen wie dieser schwere Verkehrsunfall, das Kindheitstrauma hat sicher alles Bestand und muss Berücksichtigung finden.
Die Mobbing-Attacken liegen ja schon lange Zeit zurück, ob diese Beachtung finden wird sich zeigen.
Ich weiss bis heute nicht, aufgrund welcher meiner zahlreichen Diagnosen die DRV letztendlich bewegt hat - mir die befristete EMR nach mehr als 3 Jahen " Wartezeit "
zu bewilligen.

Ist mir letztendlich auch egal.

Einer meiner beh. Ärzte der mich im EMR Verfahren begleitet hat, meinte " die DRV habe wohl meine EMR-Bewilligung nun per Würfel entschieden".
Ganz viel Glück und Erfolg
wünscht Dir mit lieben Grüssen
Engelchen 22