Nachweis der Arbeitslosigkeit an die RV
Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 20:02
Hallo, ich hätte eine einzige Frage:
Muss ich mich arbeitslos melden, um der RV im Falle einer EU-Rente meine Arbeitslosigkeit zu beweisen?
Die Situation ist folgende:
Seit Mai 2013 bin ich arbeitsunfähig krank. Von der KK wurde ich bereits 2014 ausgesteuert, Ansprüche auf Arbeitslosengeld endeten am 06.01.2016. Anspruch auf Hartz4 habe ich nicht. Weil ich also sowieso keine Ansprüche mehr habe, wurde ich ab 07.01. vom AA abgemeldet, um nicht immer wieder unnötig vorgeladen zu werden.
Etwa zur gleichen Zeit wurde ich rechtskräftig gekündigt (was für mich in Ordnung ist) und habe EU-Rente beantragt, da eine Erwerbstätigkeit über 6 Stunden/Tag mittlerweile nicht mehr zu schaffen ist.
Ich habe gelesen, dass man bei Arbeitslosigkeit die volle EU-Rente bekommt.
Wäre es sinnvoller, mich doch wieder arbeitslos zu melden? Kann nur die Arbeitslosmeldung beim AA der RV "beweisen", dass ich arbeitslos bin?
Muss ich mich arbeitslos melden, um der RV im Falle einer EU-Rente meine Arbeitslosigkeit zu beweisen?
Die Situation ist folgende:
Seit Mai 2013 bin ich arbeitsunfähig krank. Von der KK wurde ich bereits 2014 ausgesteuert, Ansprüche auf Arbeitslosengeld endeten am 06.01.2016. Anspruch auf Hartz4 habe ich nicht. Weil ich also sowieso keine Ansprüche mehr habe, wurde ich ab 07.01. vom AA abgemeldet, um nicht immer wieder unnötig vorgeladen zu werden.
Etwa zur gleichen Zeit wurde ich rechtskräftig gekündigt (was für mich in Ordnung ist) und habe EU-Rente beantragt, da eine Erwerbstätigkeit über 6 Stunden/Tag mittlerweile nicht mehr zu schaffen ist.
Ich habe gelesen, dass man bei Arbeitslosigkeit die volle EU-Rente bekommt.
Wäre es sinnvoller, mich doch wieder arbeitslos zu melden? Kann nur die Arbeitslosmeldung beim AA der RV "beweisen", dass ich arbeitslos bin?