Klärung der Versicherungszeiten gutes Zeichen ?

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Dickelise
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Klärung der Versicherungszeiten gutes Zeichen ?

Ungelesener Beitrag von Dickelise » Sa 30. Jan 2016, 07:46

Moin moin Ihr lieben,
Antrag auf Em-Rente wurde im Aug. 2015 gestellt, dann im Nov. Reha und Krank entlassen.
Weder Psychiater noch Hausarzt wollen mir den Bericht einsehen lassen ( soll vertraulich drauf stehen) selbst der Inhalt wird nicht mit mir besprochen.
Also ich bin nicht Depressiv oä. ich habe durch ein schweres Trauma BTP usw. und auch viele Körperliche leiden.

Heute kam von der DRV noch ein paar Formulare zur Klärung der Versicherungszeiten und ich soll noch Geburtsurkunden der Kinder bei legen.
Ist das jetzt ein gutes Zeichen? Ich meine wenn die DRV sich mit der Berechnung der Rente befasst?
Da ich nicht weis was im Gutachten der Reha steht kann ich nichts einschätzen.
Oder ist das Routine?
Liebe Grüße Dickelise

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herculespilot
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Re: Klärung der Versicherungszeiten gutes Zeichen ?

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mo 1. Feb 2016, 01:34

Hallo Dickelise,

erstmal hast du Anspruch auf Einsicht. Du müsstest sogar festgelegt haben, wer den Bericht bekommt..
Notfalls fordere ihn nochmal von der DRV an. Schlimmstenfalls schicken die den zu einer regionalen Beratungsstelle, wo du dann Kopien machen kannst.

Die Kontenklärung lässt meiner Erfahrung nach keinen Rückschluss zu, ob Du eine Bewilligung bekommst oder nicht.
Das Du krank entlassen wurdest, hat auch keine Aussagekraft, denn das bedeutet nur, dass Du am Tag der Entlassung arbeitsunfähig bist. Direkt am nächsten Tag musst du ja schon eine Au von deinem behandelnden Arzt haben.
AU sind immer nur eine Kurzzeutbetrachtung von max. 4 Wochen.
Entscheidend ist viel mehr, wie die Reha-Einrichtung deine Leistungsfähigkeit für die nachsten 6 - 24 Monate eingeschätzt hat. Und das steht im grossen Entlassungsbericht Bericht.

Wurde denn darüber nicht mit dir in der Klinik zum Schluss gesprochen.

Welche Klinik war es denn, wenn ich fragen darf.

Also ran an den Computer und den Entlassungsbericht bei der Reha-Klinik anfordern.



Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Re: Klärung der Versicherungszeiten gutes Zeichen ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 1. Feb 2016, 18:58

Hallo Dickelise,
Antrag auf Em-Rente wurde im Aug. 2015 gestellt, dann im Nov. Reha und Krank entlassen.
Muss noch mal nachfragen, auf wessen Veranlassung wurde die Reha durchgeführt (es wäre gut wenn du ein Thema in "Dein Fall" eröffnest und dort eine kurze Zusammenfassung machst aus den bisherigen Beiträgen), kam das noch von der KK oder schon als "Mitwirkung" von der DRV ... :confused: :Gruebeln:
Weder Psychiater noch Hausarzt wollen mir den Bericht einsehen lassen ( soll vertraulich drauf stehen) selbst der Inhalt wird nicht mit mir besprochen.
Also ich bin nicht Depressiv oä. ich habe durch ein schweres Trauma BTP usw. und auch viele Körperliche leiden.
Immerhin hast du durch dein Einverständnis in der Reha-Klinik dafür gesorgt, dass diese Ärzte den Bericht überhaupt bekommen durften, diese "Vertraulichkeit" gibt es nicht dir gegenüber, es geht immerhin um deine Gesundheit und nur ein Richter kann dazu entscheiden, dass dir bestimmte medizinische Berichte nicht zugänglich sein dürfen.

Selbst wenn du depressiv wärst hast du Anspruch darauf zu erfahren, wie man deine Gesundheit und Erwerbsfähigkeit in einer Reha-Maßnahme letztlich beurteilt hat ... es steht deinen Ärzten nicht zu den "Richter" darüber zu spielen, dass du das nicht bekommen darfst, bisher bist du noch nicht "entmündigt" worden ... was bilden die sich denn so ein ... :confused: :Wut: :schimpfen:

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/

druck das mal aus und halte denen das unter die Nase und wenn sie dann immer noch der Meinung sind, dass dich der Reha-Bericht nichts angeht solltest du dich mal an höhere Instanzen wenden, die Klinik wird dich letztlich auch darauf verweisen (dürfen), dass ja bereits 2 deiner behandelnden Ärzte den Bericht (mit deiner Zustimmung) erhalten haben und verpflichtet sind dir eine Kopie zu fertigen.

Im Prinzip kannst du sogar das Exemplar verlangen was die vorliegen haben, denn es geht um deine Person dabei und die "Vertraulichkeit" würde ich gerne mal sehen wollen, die da deine Einsicht verhindern kann.

Zur Not würde ich mich da auch an die UPD und eventuell an die zuständige Ärztekammer wenden ... auch von euren Ärzten musst ihr euch nicht alles gefallen lassen auch dort habt ihr RECHTE als Patienten ... Ablehnungen auch dort immer schriftlich geben lassen, dann werden Manche bestimmt noch mal darüber nachdenken ... :Gruebeln:

https://www.patientenberatung.de/de
Heute kam von der DRV noch ein paar Formulare zur Klärung der Versicherungszeiten und ich soll noch Geburtsurkunden der Kinder bei legen.
Ist das jetzt ein gutes Zeichen? Ich meine wenn die DRV sich mit der Berechnung der Rente befasst?
Dass man die Versicherungszeiten klären will muss keine Bedeutung haben in Hinsicht auf eine Bewilligung von EM-Rente, letztes Jahr wurde ja auch die "Mütterrente" festgelegt und da werden auch die "Erziehungszeiten" noch neu festgelegt, wenn man den Vorgang sowieso gerade in der Hand hat, das kann auch einfach für eine aktuelle Renteninformation sein, damit da alles auf dem aktuellen Stand ist.
Da ich nicht weis was im Gutachten der Reha steht kann ich nichts einschätzen.
Dann sei doch "pfiffig" und fordere direkt bei der Zusendung der gewünschten Unterlagen auch gleich mal eine Kopie des Reha-Berichtes für dich zur Einsicht an (ohne weitere Begründungen dafür abzugeben), bei der DRV liegt der ja auch vor ... da hast du eine größere Chance als direkt bei der Reha-Klinik, mal sehen, ob die sich auch so "anstellen" werden ...

Manchmal entscheiden nämlich auch die eigenen Ärzte gerne sehr "eigenwillig" darüber, was man meint dir zumuten zu können und was nicht, wenn du vorwiegend wegen körperlicher Krankheiten in dieser Reha gewesen bist, kann ich das Theater überhaupt nicht nachvollziehen und von der DRV haben wir immer (völlig problemlos) ALLE Reha-Berichte oder GA in Kopie erhalten sogar die Psychiatrischen ... da wäre ich ja sehr gespannt auf den angeblichen Vermerk zur "Vertraulichkeit" ...

Üblicherweise steht da nur drin, ob dem Patienten der Bericht ohne Erklärungen eines Arztes "eröffnet" werden darf oder nicht, "vertraulich" sind letztlich alle Arztberichte / Befunde, denn sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nicht einfach "im Tageblatt" veröffentlicht werden ... diese Vertraulichkeit gilt aber nicht dem Betroffenen selbst gegenüber. :Wut: :schimpfen:
Oder ist das Routine?
Kann Routine sein aber wenn man vor hätte diese Reha in EM-Rente "umzudeuten", dann hättest du vielleicht von der DRV auch schon Post dazu bekommen, das Eine muss mit dem Anderen nicht unbedingt zu tun haben, wurde denn in dem Anschreiben auf deinen gestellten EM-Rentenantrag hingewiesen oder war es eine eher "allgemeine" Anfrage zur Klärung deines Rentenkontos ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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