Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
chris127
Beiträge: 6
Registriert: Mi 13. Jan 2016, 21:56
Hat sich bedankt: 8 Mal

Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von chris127 » Do 14. Jan 2016, 00:06

Hallo,
ich bin seit dem 07.12.2015 Arbeitsunfähig und bald ist die Grenze von sechs Wochen erreicht.
Die Krankenkasse hat mir vorab einen Fragebogen zugeschickt den ich ausfüllen und zurück schicken soll.

Betreffend des Fragebogens hätte ich eine Frage an euch.

Im Fragebogen ist eine MDK Einverständniserklärung (siehe weiter unten).

Sollte ich diese ebenfalls unterschreiben oder rät ihr mir besser davon ab?
Welche Vor- und/oder Nachteile hätte es, wenn ich es unterschreibe?


P.S.: Sollte ich in diesem Forum falsch sein, so bitte in den richtigen Bereich verschieben. Danke.


Gruß,
Chris
Dateianhänge
IMG_20160113_224809.jpg

Schnecke123
Beiträge: 820
Registriert: So 15. Dez 2013, 14:06
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 177 Mal

Re: Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Do 14. Jan 2016, 08:16

Ich vermute mal, dass du eine Art Mitwirkungspflicht hast, aber da können dir sicher noch
andere hier weiterhelfen. Bei mir hat sich der MDK immer nur an meine Ärztin direkt
gewandt. Das Thema "Reha" ist ja noch gar keins, ich verstehe nicht so ganz, warum die jetzt
schon eine Einverständniserklärung haben wollen. Außerdem kann man das in der Klinik sowieso
noch mal separat angeben, wer alles einen Bericht haben soll. Wenn du über die KK in die Reha
gehen musst, bekommen die als "Auftraggeber" sowieso eine Ausfertigung.

Da man bei der KK mit großer Wahrscheinlichkeit eine Reha erforderlich sehen wird, um deine "drohende
Erwerbsminderung" abzuwenden, wie es dann im Schreiben so schön heißt, würde ich mir auf jeden Fall
jetzt schon das Dispositionsrecht sichern! Ich hab dir dazu mal einen ganz guten Link hier herausgesucht:
viewtopic.php?f=15&t=5165&p=61511&hilit ... ung#p61511
Wenn die KK dich zur Reha auffordert, musst du dem nachkommen, aber du hast mit dem Dispositionsrecht
einen gewissen eigenen Spielraum.

Die KK wird Reha empfehlen, dann ist sie erst mal aus dem Krankengeld raus. Die DRV ihrerseits wird sicher
erst mal ablehnen und dir anraten, zunächst "alle therapeutischen Möglichkeiten vor Ort" auszuschöpfen.
Egal, ob du das schon alles gemacht hast oder nicht - lass dich davon nicht verunsichern, es läuft fast
immer so. Man wird zum Spielball...man ist krank, braucht Hilfe und wird nur hin und hergeschoben.
Gruß
Schnecke

royan
Beiträge: 538
Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
Hat sich bedankt: 190 Mal
Danksagung erhalten: 401 Mal

Re: Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von royan » Do 14. Jan 2016, 11:32

Da dort bereits so schön steht: "ohne Einverständniserklärung kann die Begutachtung durch den MDK erschwert werden" würde ich diese Einverständniserklärung zum derzeitigen Stand nicht unterschreiben, weil erschwert bedeutet ja nicht unmöglich. :teufel: Und eine Reha ist ja wohl im Moment auch noch nicht angezeigt. Also besteht überhaupt keine Veranlassung, hier eine Unterschrift zu setzen.

Kurz vor dem Beginn der Krankengeldzahlung versuchen einige Krankenkassen gern mal, die Arbeitsunfähigkeitsschreibung des Arztes kurzerhand durch den MDK aufheben zu lassen (habe ich schon bei der BKK, AOK und DAK erlebt). :ic_down: Sollte Dich der MDK nach Aktenlage einfach gesundschreiben, bekommst Du das mit einem Schreiben mitgeteilt. Dann sofort ab zu Deinem behandelnden Arzt, der kann da einen Widerspruch machen, dann ist das normalerweise sofort wieder vom Tisch. Leider bedeutet das zusätzlichen Stress, aber das ist bei einigen Krankenkassen "normales" Verfahren, die nutzen jede Möglichkeit, sich vor der Krankengeldzahlung zu drücken. :confused:

Du und Dein Arzt werden wissen, wie lange Dich Deine Erkrankung arbeitsunfähig macht und Dein Arzt wird Dir hoffentlich auch alle Therapien verordnen, die zu einer Besserung führen können. :jaa:

Interessant dürfte auch der Rest des Fragebogens sein, was sollst Du denn da angeben? :confused: Du bist doch kein Arzt und kannst den zukünftigen Verlauf Deiner Erkrankung eh nicht beurteilen. Ansonsten sollten die KK nur die Unterlagen schicken, die der Arbeitgeber zur Berechnung des Krankengeldes ausfüllen muss und einen Auszahlungsschein, den Du normalerweise dann bekommst, wenn die Krankengeldberechnung erfolgt ist. :Gruebeln:

Und ob für Deine Erkrankung eine Reha angezeigt ist, musst Du erst zuerst einmal mit Deinem Arzt besprechen.

Und bloß keine Vorabfreigabe für die Krankenkasse erteilen, also diese Erklärung nicht unterschreiben! :teufel: :Sturkopf:

LG
Royan :Bussi:

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 14. Jan 2016, 11:50

..und in die Räume des MDK einzuladen ist ja völlig in Deinem Sinne...der Gutachter soll sich doch ein umfassendes Bild machen..

er soll ja keine Berichte beurteilen oder einen Entlassungsbericht sondern einen kranken Menschen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 14. Jan 2016, 16:28

Hallo chris127, :smile:

kann mich hier der Warnung meiner Vorschreiber nur voll anschließen, ich nehme mal an der Fragebogen ist auch kein amtlich vorgeschriebenes Formular sondern soll dich nur dazu verleiten deine baldige "Genesung" selbst in Aussicht zu stellen und gesundheitliche Daten zu erfahren die einen Bearbeiter deiner Krankengeldzahlungen nicht zu interessieren haben.

Solche Fragebogen sind schon aus Datenschutzgründen gar nicht zulässig zumindest als sehr bedenklich einzustufen, es stehen auch (wahrscheinlich) weder Rechtsgrundlagen drauf, die dich verpflichten könnten aber auch nicht der Hinweis, dass du diese Angaben "freiwillig" machst ... :confused: :Gruebeln:

Auf der "Einverständniserklärung" kann ich jedenfalls keine finden (hört sich natürlich "harmloser" an als Schweigepflichtentbindung, ist trotzdem die gleiche Wirkung), dass du eine solche "Einwilligung" auch jederzeit wieder zurück nehmen kannst, hat man sicher nur "vergessen" zu erwähnen. :Verwirrt: :Hilfe:

Deine KK ist auch sehr früh mit der Absicherung einen späteren Reha-Bericht direkt anfordern zu können, das solltest du auch auf keinen Fall "erlauben", denn einen regulären Anspruch auf den Bericht hätte die KK / MDK zunächst mal gar nicht und wenn man dich (nach einer Reha) wirklich dem MDK vorstellen will (die KK-SB sind keine Ärzte und haben nicht selbst zu entscheiden ob du weiter AU sein wirst oder nicht) ... dann ist das auf jeden Fall in deinem Interesse.

Bei Bedarf kannst du den Reha-Bericht (den es ja jetzt noch nicht mal gibt) dann selber dort in Kopie mit hin nehmen, zumindest kennst du den Inhalt dann selber schon und kannst entscheiden ob das für dich sinnvoll wäre.

Zunächst mal wäre ja schon (VOR einer Aufforderung zur Reha) vom MDK festzustellen ob du eine Reha machen solltest, die "vertrauen" aktuell sehr darauf, dass du noch nichts hinterfragen wirst, aber diese "Einwilligung" zeigt schon auf, was man möglichst schnell mit dir vor haben wird, denn während einer Reha zahlt ja die DRV und nicht die KK ... es muss und wird also nicht unbedingt in deinem gesundheitlichen Interesse liegen sehr bald eine Reha machen zu "müssen", oft genug sind die notwendigen Behandlungen noch gar nicht ausreichend durchgeführt.

Und dafür sind generell NUR deine behandelnden Ärzte zuständig und nicht der MDK, die haben (wie ja betont wird :grinser: ) eine medizinische "Beratungsfunktion" für die Mitarbeiter der KK ... und nach "Aktenlage" läuft das inzwischen oft genug auf "spontane Wunderheilungen" hinaus, besonders wenn man dich in DRV-Reha geschickt hat und du dort wieder entlassen bist.

Leider bist du (bei regulärer schriftlicher Aufforderung mit Rechtsgrundlage nach § 51 SGB V) dazu verpflichtet einen Reha-Antrag zu stellen aber bisher zahlt die KK ja noch nicht mal Krankengeld und da ist es ganz schön frech, sich für diesen Fall schon mal den Zugang zum Rehabericht sichern zu wollen, denn die KK bekommt den Bericht eben NICHT "automatisch", wenn diese Reha bei der DRV durchgeführt wird ist ja auch die DRV der "Kostenträger" dafür, also bekommt den auch die DRV "automatisch" ...

Die DRV (und die Reha-Klinik) darf den Bericht aber auch nicht ohne deine Zustimmung /Unterschrift an die KK / MDK geben und darum möchte man dafür jetzt schon bei der KK "vorsichtshalber" die Unterschrift haben, hätten die einen gesetzlichen Anspruch darauf wäre deine Unterschrift / Erlaubnis überhaupt nicht nötig ... :lesen: :lesen: :lesen:

Bisher unterliegt da noch nichts deinen "Mitwirkungspflichten (dann müsste es drauf stehen nach § 60 ff. SGB I sind Sie verpflichtet usw.), die werden als "Allgemeinbegriff" aber auch gerne mal erwähnt und müssen noch gar nicht zutreffend sein, gesetzlich gesehen hat die KK überhaupt KEINEN Anspruch auf medizinische Unterlagen und Berichte, das geht wenn überhaupt NUR DIREKT an den MDK , ob und was da notwendig sein könnte entscheidest du aber in der Regel immer noch selber.

Lass dich bloß nicht jetzt schon von deiner KK "über den Tisch" ziehen, es ist gut dass du uns gefunden und hier vorher angefragt hast, einfach wegheften und ignorieren ist da zunächst der beste Weg, die KK hat in beiden Fällen keinen Anspruch darauf.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

chris127
Beiträge: 6
Registriert: Mi 13. Jan 2016, 21:56
Hat sich bedankt: 8 Mal

Re: Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von chris127 » Do 14. Jan 2016, 21:23

Vielen lieben Dank für die informativen Antworten. :smile:

Im restlichen Fragebogen soll ich Fragen zur Arbeitsunfähigkeit angeben. Ob ich in der Vergangenheit gleiche oder gleichartige Krankheitsbilder hatte. Als was ich (zuletzt) beschäftigt war/bin, seit wann, wie viel Stunden die Woche, an welchen Wochentagen und ob mein Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Auf einem weiteren Zettel ("Erklärung des Mitglieds zur Erlangung des Krankengeldes") soll ich angeben wann ich das letzte mal gearbeitet habe, ob ich bereits wieder arbeite, ob Maßnahmen zur Rehabilitation/Umschulung beantragt wurden, ob ich Rente beziehe, ob ich an Altersteilzeit teilnehme, ob meine Erkrankung folge von einem Unfall/Berufskrankheit ist, ob ich in den letzten 12 Monaten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten habe, ob eine Entgeltumwandlung vereinbart wurde, meine aktuelle Lohnsteuerklasse, meine steuerliche Identifikationsnummer (STIN), ob ich Kirchensteuer zahle und bei welcher Krankenkasse ich in den letzten drei Jahren war.

Und dann auf dem vorletzten Zettel soll ich noch meine Kontodaten angeben.

Der letzte Zettel ist der mit dem MDK.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Fragebogen zum Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 14. Jan 2016, 23:58

Hallo chris127, :smile:
Im restlichen Fragebogen soll ich Fragen zur Arbeitsunfähigkeit angeben. Ob ich in der Vergangenheit gleiche oder gleichartige Krankheitsbilder hatte. Als was ich (zuletzt) beschäftigt war/bin, seit wann, wie viel Stunden die Woche, an welchen Wochentagen und ob mein Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Bitte achte darauf, dass zu den Fragebögen oder dem Antrag auf Krankengeld auch gewisse "amtliche" Kennzeichnungen gehören, die Formulare sind nicht bei allen Kassen 100 % gleich aufgebaut ...
Die Fragen ob du bereits öfter (wegen dieser oder ähnlicher) Krankheiten AU gewesen bist kann sich die KK aus dem eigenen PC gut selbst beantworten, dann wurden ja auch die ärztlichen Bescheinigungen (mit Diagnose) dafür eingereicht und registriert.

Das ist also eine miese Falle, um vielleicht deine "Blockfrist" für die aktuelle Erkrankung irgendwie verändern zu können, damit man dich schneller aussteuern könnte ... dazu musst du keine Fragen beantworten, das sollten die bereits wissen ... :jaa: :icon_e_wink: :pfeif:

Als was du zuletzt beschäftigt gewesen bist, geht auch in die Richtung zu meinen, dass du aber noch "andere" Arbeiten machen könntest (dafür also dann nicht mehr AU geschrieben sein musst) wie viele Stunden geht in die gleiche Richtung (Teilzeitarbeit könnte man ja früher wieder aufnehmen als Vollzeitarbeit) an welchen Wochentagen dürfte ziemlich unwichtig sein für deinen aktuellen Krankengeld-Anspruch und wenn du keinen (versicherungspflichtigen) Job mehr hast, bekommt die KK eine "Abmeldung" von deinem "EX-AG" wird das also auch auf diesem Wege schnell erfahren ...

Das gehört alles nicht dazu deinen Krankengeldanspruch zu berechnen und zu bewilligen, der jetzt bald anlaufen wird, dafür ist zunächst nur wichtig, dass du für Krankengeld versichert bist UND eine laufende AU-Bescheinigung vorliegt ...
Auf einem weiteren Zettel ("Erklärung des Mitglieds zur Erlangung des Krankengeldes") soll ich angeben wann ich das letzte mal gearbeitet habe, ob ich bereits wieder arbeite, ob Maßnahmen zur Rehabilitation/Umschulung beantragt wurden, ob ich Rente beziehe, ob ich an Altersteilzeit teilnehme, ob meine Erkrankung folge von einem Unfall/Berufskrankheit ist, ob ich in den letzten 12 Monaten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten habe, ob eine Entgeltumwandlung vereinbart wurde, meine aktuelle Lohnsteuerklasse, meine steuerliche Identifikationsnummer (STIN), ob ich Kirchensteuer zahle und bei welcher Krankenkasse ich in den letzten drei Jahren war.
Das dürfte das einzig erforderliche Formular sein, den Fragen nach zu urteilen, ist zwar schon länger her aber diese Erklärungen mussten wir auch abgeben beim Übergang von der Lohnfortzahlung zur KK ... ganz ohne "Neugierde" der KK geht das natürlich auch nicht vor sich aber das MUSS ALLES DIREKT mit deinem Zahlungsanspruch zusammen hängen, da steht bestimmt auch irgendwo was drauf, dass es erforderlich ist nach SGB V ... oder so ähnlich ... manchmal auch nur ganz klein gedruckt oben oder unten am Rand des Blattes.

Die Frage nach dem letzten Arbeitstag ist mir da auch in Erinnerung , naja dass du wieder arbeitest wäre denen natürlich nur Recht aber das können die ja auch nicht "riechen" ... es soll ja Leute geben, die meinen ohne sie geht es nicht und trotz AU die Arbeit wieder aufnehmen (oder weil sie auf den vollen Lohn nicht verzichten "können") ... dann gibt es natürlich auch kein Krankengeld mehr von der Kasse, dann hat man die AU "eigenmächtig" beendet und bekommt wieder Geld vom AG ...

Ob du Reha /Umschulung beantragt hast kann die KK aktuell nicht wissen, also ist diese Frage zu beantworten, eine Bewilligung könnte ja wieder eine andere Situation für dein KG ergeben und zudem kann die KK sich kein Bestimmungsrecht (Dispositionsrecht) mehr sichern, wenn ein solcher Antrag bereits von dir freiwillig gestellt wurde. :icon_e_wink: :pfeif:

Auch die weiteren Fragen (Rente / Altersteilzeit/ Unfall usw.) sind soweit berechtigt, zu Renten sollte die KK eigentlich auch informiert sein aber es kann ja um AU für einen Nebenjob gehen dabei und "Fremdverschulden" lässt Hoffnungen aufkommen, dass ein Anderer später in Regress genommen werden könnte ... diese Fragen sind aber üblich und zulässig ...

Ebenso die Fragen nach Lohnsteuerklasse und Steuer-ID und oder Kirchensteuerpflicht, das geht ja in die Berechnungen mit ein für dein Krankengeld und die Kasse muss solche Zahlungen natürlich auch an die Finanzbehörden melden.
Bei welcher KK du in den letzten 3 Jahren gewesen bist hat Bedeutung für die Blockfristen, es könnte ja sein, dass du gewechselt hast weil du für diese Krankheit bereits ausgesteuert wurdest (bei einer anderen KK), wenn du nicht wo anders gewesen bist, sollte das ja bei deiner KK nachvollziehbar sein.

Was nicht zutrifft lässt du offen oder schreibst "entfällt" hin, dieser Fragebogen scheint mir OK zu sein und letztlich ist das auch für Jeden gleich vorgefertigt, auch wenn nicht immer alles zutrifft ... Behörden eben ... :teufel:
Und dann auf dem vorletzten Zettel soll ich noch meine Kontodaten angeben.
Wenn da sonst nichts weiter drauf steht ist das in Ordnung, dein Krankengeld soll ja auch irgendwie auf deinem Konto ankommen können, oder ???

Aber trotzdem genau hinsehen, es soll schon Kassen / Behörden geben inzwischen, die sich da gleich eine Einzugsermächtigung mit unterschreiben lassen, "falls es mal Rückforderungen /Überzahlungen geben sollte", das ist natürlich nicht zulässig und sollte auch nicht erlaubt werden (also diesen Teil notfalls durchstreichen), wenn die was von dir zurück haben wollen muss man das schon auf den üblichen Wegen machen und dir diese Forderung zunächst schriftlich mitteilen und begründen.

Mach dir unbedingt auch Kopien (für deine private Akte) von den Unterlagen ehe das nachweislich an die KK gegeben wird ...

Mit den anderen Unterschriften /Erlaubnissen sollen die sich mal schön gedulden (oder erneut "betteln" :grinser: ), wenn ein Reha-Antrag tatsächlich mal spruchreif geworden ist ... auch dann ist es noch weit, bis es auch einen Reha-Bericht geben wird ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste