Hallo chris127,
Im restlichen Fragebogen soll ich Fragen zur Arbeitsunfähigkeit angeben. Ob ich in der Vergangenheit gleiche oder gleichartige Krankheitsbilder hatte. Als was ich (zuletzt) beschäftigt war/bin, seit wann, wie viel Stunden die Woche, an welchen Wochentagen und ob mein Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Bitte achte darauf, dass zu den Fragebögen oder dem Antrag auf Krankengeld auch gewisse "amtliche" Kennzeichnungen gehören, die Formulare sind nicht bei allen Kassen 100 % gleich aufgebaut ...
Die Fragen ob du bereits öfter (wegen dieser oder ähnlicher) Krankheiten AU gewesen bist kann sich die KK aus dem eigenen PC gut selbst beantworten, dann wurden ja auch die ärztlichen Bescheinigungen (mit Diagnose) dafür eingereicht und registriert.
Das ist also eine miese Falle, um vielleicht deine "Blockfrist" für die aktuelle Erkrankung irgendwie verändern zu können, damit man dich schneller aussteuern könnte ... dazu musst du keine Fragen beantworten, das sollten die bereits wissen ...
Als was du zuletzt beschäftigt gewesen bist, geht auch in die Richtung zu meinen, dass du aber noch "andere" Arbeiten machen könntest (dafür also dann nicht mehr AU geschrieben sein musst) wie viele Stunden geht in die gleiche Richtung (Teilzeitarbeit könnte man ja früher wieder aufnehmen als Vollzeitarbeit) an welchen Wochentagen dürfte ziemlich unwichtig sein für deinen aktuellen Krankengeld-Anspruch und wenn du keinen (versicherungspflichtigen) Job mehr hast, bekommt die KK eine "Abmeldung" von deinem "EX-AG" wird das also auch auf diesem Wege schnell erfahren ...
Das gehört alles nicht dazu deinen Krankengeldanspruch zu berechnen und zu bewilligen, der jetzt bald anlaufen wird, dafür ist zunächst nur wichtig, dass du für Krankengeld versichert bist
UND eine laufende AU-Bescheinigung vorliegt ...
Auf einem weiteren Zettel ("Erklärung des Mitglieds zur Erlangung des Krankengeldes") soll ich angeben wann ich das letzte mal gearbeitet habe, ob ich bereits wieder arbeite, ob Maßnahmen zur Rehabilitation/Umschulung beantragt wurden, ob ich Rente beziehe, ob ich an Altersteilzeit teilnehme, ob meine Erkrankung folge von einem Unfall/Berufskrankheit ist, ob ich in den letzten 12 Monaten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten habe, ob eine Entgeltumwandlung vereinbart wurde, meine aktuelle Lohnsteuerklasse, meine steuerliche Identifikationsnummer (STIN), ob ich Kirchensteuer zahle und bei welcher Krankenkasse ich in den letzten drei Jahren war.
Das dürfte das einzig erforderliche Formular sein, den Fragen nach zu urteilen, ist zwar schon länger her aber diese Erklärungen mussten wir auch abgeben beim Übergang von der Lohnfortzahlung zur KK ... ganz ohne "Neugierde" der KK geht das natürlich auch nicht vor sich aber das
MUSS ALLES DIREKT mit deinem Zahlungsanspruch zusammen hängen, da steht bestimmt auch irgendwo was drauf, dass es erforderlich ist nach SGB V ... oder so ähnlich ... manchmal auch nur ganz klein gedruckt oben oder unten am Rand des Blattes.
Die Frage nach dem letzten Arbeitstag ist mir da auch in Erinnerung , naja dass du wieder arbeitest wäre denen natürlich nur Recht aber das können die ja auch nicht "riechen" ... es soll ja Leute geben, die meinen ohne sie geht es nicht und trotz AU die Arbeit wieder aufnehmen (oder weil sie auf den vollen Lohn nicht verzichten "können") ... dann gibt es natürlich auch kein Krankengeld mehr von der Kasse, dann hat man die AU "eigenmächtig" beendet und bekommt wieder Geld vom AG ...
Ob du Reha /Umschulung beantragt hast kann die KK aktuell nicht wissen, also ist diese Frage zu beantworten, eine Bewilligung könnte ja wieder eine andere Situation für dein KG ergeben und zudem kann die KK sich kein Bestimmungsrecht (Dispositionsrecht) mehr sichern, wenn ein solcher Antrag bereits von dir freiwillig gestellt wurde.
Auch die weiteren Fragen (Rente / Altersteilzeit/ Unfall usw.) sind soweit berechtigt, zu Renten sollte die KK eigentlich auch informiert sein aber es kann ja um AU für einen Nebenjob gehen dabei und "Fremdverschulden" lässt Hoffnungen aufkommen, dass ein Anderer später in Regress genommen werden könnte ... diese Fragen sind aber üblich und zulässig ...
Ebenso die Fragen nach Lohnsteuerklasse und Steuer-ID und oder Kirchensteuerpflicht, das geht ja in die Berechnungen mit ein für dein Krankengeld und die Kasse muss solche Zahlungen natürlich auch an die Finanzbehörden melden.
Bei welcher KK du in den letzten 3 Jahren gewesen bist hat Bedeutung für die Blockfristen, es könnte ja sein, dass du gewechselt hast weil du für diese Krankheit bereits ausgesteuert wurdest (bei einer anderen KK), wenn du nicht wo anders gewesen bist, sollte das ja bei deiner KK nachvollziehbar sein.
Was nicht zutrifft lässt du offen oder schreibst "entfällt" hin, dieser Fragebogen scheint mir
OK zu sein und letztlich ist das auch für Jeden gleich vorgefertigt, auch wenn nicht immer alles zutrifft ... Behörden eben ...
Und dann auf dem vorletzten Zettel soll ich noch meine Kontodaten angeben.
Wenn da sonst nichts weiter drauf steht ist das in Ordnung, dein Krankengeld soll ja auch irgendwie auf deinem Konto ankommen können, oder ???
Aber trotzdem genau hinsehen, es soll schon Kassen / Behörden geben inzwischen, die sich da gleich eine Einzugsermächtigung mit unterschreiben lassen, "falls es mal Rückforderungen /Überzahlungen geben sollte", das ist natürlich nicht zulässig und sollte auch nicht erlaubt werden (also diesen Teil notfalls durchstreichen), wenn die was von dir zurück haben wollen muss man das schon auf den üblichen Wegen machen und dir diese Forderung zunächst schriftlich mitteilen und begründen.
Mach dir unbedingt auch Kopien (für deine private Akte) von den Unterlagen ehe das nachweislich an die KK gegeben wird ...
Mit den anderen Unterschriften /Erlaubnissen sollen die sich mal schön gedulden (oder erneut "betteln"

), wenn ein Reha-Antrag tatsächlich mal spruchreif geworden ist ... auch dann ist es noch weit, bis es auch einen Reha-Bericht geben wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
