Hallo zusammen, mein EMR Antrag läuft seit letztem Jahr Mai. Er wurde abgelehnt und zusammen mit meinem Anwalt haben wir Einspruch eingelegt.
Ich hatte 3 begutachtungen. Nun kam die Aufforderung zu einer stationären Reha von mindestens vier Wochen. Ich bin mehrfach psychiatrisch erkrankt( schwere Depression, soziale Phobie, PTBS, Angststörung, Zwangsstörung).
Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation möchte mein Neurologe mich rehaunfähig schreiben. Dies ist ganz in meinem Sinne.
Da er keinerlei Erfahrung mit so etwas hat, würde ich gerne wissen wie diese Begründung für die Reha Unfähigkeit aussehen sollte.
Reicht es, wenn mein Neurologe meine Erkrankungen aufzählt in dem Schreiben und erklärt ,das es mir auf Grund dieser
Erkrankungen nicht möglich ist eine stationäre Reha zu machen?
Ich würde mich über Infos von eurer Seite sehr freuen.
Vielen Dank
Begründung Reha Unfähigkeit
- Doppeloma
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Re: Begründung Reha Unfähigkeit
Hallo samaze,
Was war denn nun so "schlimm" in dem einen GA, dass es dein Arzt bekommen musste, kann ja eigentlich kaum sein, wenn man dich trotzdem für voll Erwerbsfähig hält und die EM-Rente deswegen ablehnt, dann sollte man doch auch in der Lage sein die GA "zu verkraften" die einen so voll fitt beurteilen ....
Deine Erkrankungen sollten der DRV ja (eigentlich) bereits komplett bekannt sein und haben trotzdem bisher keinen Rentenbescheid bewirken können, ob er damit Erfahrungen hat oder nicht ist ziemlich unerheblich, zunächst wären mal mehr Infos dazu nötig was an Arztberichten /Arztanfragen von der DRV bisher überhaupt gemacht wurde ... und mit welchen Begründungen die EM-Rente abgelehnt wurde.
Wenn die DRV 3 GA beauftragt hat waren das ja sicher nicht nur Neurologen, bei welchen Fachbereichen bist du noch in Behandlung / Begutachtet worden, wie stehen die anderen Ärzte zu einer Reha und wurden die von der DRV befragt zu deinem Gesundheitszustand ???
Eine Reha-Unfähigkeit kann ein Arzt üblicherweise erst gültig bescheinigen, wenn eine Reha auch bewilligt wurde und die Anreise feststeht, aber ich will dich auch nicht dazu im Unklaren lassen, wie das (meist) endet ... entweder wird die Reha einige Zeit verschoben (bis es dir möglich sein könnte/sollte die anzutreten) und der Rentenantrag liegt so lange "auf Eis", oder die DRV sieht das direkt als Verletzung der Mitwirkungspflicht und lehnt den Widerspruch ab.
Es geht also nicht wirklich darum ob dein Arzt das vermeintlich RIchtige schreiben wird, um dir eine Reha möglichst zu ersparen, sondern darum, dass die DRV im laufenden Rentenverfahren so schnell nicht aufgibt, wenn sie eine Reha haben will ...ehe zur EM-Rente (Widerspruch) überhaupt weiter gearbeitet wird, es wird also nicht bewirken, dass die DRV nun die EM-Rente bewilligt weil du nicht Rehafähig bist auf längere Sicht ... die haben Zeit und warten "gerne" darauf dass du Rehafähig wirst früher oder später.
Und wenn nicht, dann wird die EM-Rente eben auch im Widerspruch bald abgelehnt, oft wird dann später im Gerichtsverfahren diese Forderung wiederholt und natürlich wird die DRV dann nicht verpassen, auf die "Weigerung" hinzuweisen im Widerspruch schon eine Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha zu ermöglichen.
Erst kürzlich hat sich eine andere Userin hier auch dazu durchringen müssen, die von der DRV gewünschte Reha zu machen ... denn sie wollte sich auch keine Verweigerung der Mitwirkungspflichten in die Rentenakte schreiben lassen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Wurden dir die GA denn letztlich alle zugänglich gemacht, üblicherweise kann doch der Anwalt im Zuge der Akteneinsicht auch alle GA bekommen.Hallo zusammen, mein EMR Antrag läuft seit letztem Jahr Mai. Er wurde abgelehnt und zusammen mit meinem Anwalt haben wir Einspruch eingelegt.
Ich hatte 3 begutachtungen.

Was war denn nun so "schlimm" in dem einen GA, dass es dein Arzt bekommen musste, kann ja eigentlich kaum sein, wenn man dich trotzdem für voll Erwerbsfähig hält und die EM-Rente deswegen ablehnt, dann sollte man doch auch in der Lage sein die GA "zu verkraften" die einen so voll fitt beurteilen ....
Bist du vor dem Rentenantrag schon mal in einer Reha gewesen oder wäre das deine erste DRV-Reha ...Nun kam die Aufforderung zu einer stationären Reha von mindestens vier Wochen. Ich bin mehrfach psychiatrisch erkrankt( schwere Depression, soziale Phobie, PTBS, Angststörung, Zwangsstörung).


Das dürfte schwierig werden, wenn die DRV das zur weiteren Prüfung des Widerspruches "angeordnet" hat, dann wird es kaum Argumente geben, die da die DRV überzeugen werden darauf zu verzichten, bei denen gilt immer noch das Prinzip "Reha kommt vor Rente" und wenn man schon 3 GA verschlissen hat, will man jetzt ein "Langzeit-Gutachten" ... da kommst du aus der "Mitwirkungspflicht" zur Ermittlung deiner Erwerbsfähigkeit nicht raus ohne dann bald auch die Ablehnung des Widerspruches zu bekommen.Aufgrund meiner gesundheitlichen Situation möchte mein Neurologe mich rehaunfähig schreiben. Dies ist ganz in meinem Sinne.
Ist denn dein Neurologe im gesamten Rentenverfahren bisher überhaupt mal von der DRV angeschrieben worden um sich zu deinem Gesundheitszustand zu äußern ...Da er keinerlei Erfahrung mit so etwas hat, würde ich gerne wissen wie diese Begründung für die Reha Unfähigkeit aussehen sollte.
Reicht es, wenn mein Neurologe meine Erkrankungen aufzählt in dem Schreiben und erklärt ,das es mir auf Grund dieser
Erkrankungen nicht möglich ist eine stationäre Reha zu machen?


Deine Erkrankungen sollten der DRV ja (eigentlich) bereits komplett bekannt sein und haben trotzdem bisher keinen Rentenbescheid bewirken können, ob er damit Erfahrungen hat oder nicht ist ziemlich unerheblich, zunächst wären mal mehr Infos dazu nötig was an Arztberichten /Arztanfragen von der DRV bisher überhaupt gemacht wurde ... und mit welchen Begründungen die EM-Rente abgelehnt wurde.
Wenn die DRV 3 GA beauftragt hat waren das ja sicher nicht nur Neurologen, bei welchen Fachbereichen bist du noch in Behandlung / Begutachtet worden, wie stehen die anderen Ärzte zu einer Reha und wurden die von der DRV befragt zu deinem Gesundheitszustand ???
Eine Reha-Unfähigkeit kann ein Arzt üblicherweise erst gültig bescheinigen, wenn eine Reha auch bewilligt wurde und die Anreise feststeht, aber ich will dich auch nicht dazu im Unklaren lassen, wie das (meist) endet ... entweder wird die Reha einige Zeit verschoben (bis es dir möglich sein könnte/sollte die anzutreten) und der Rentenantrag liegt so lange "auf Eis", oder die DRV sieht das direkt als Verletzung der Mitwirkungspflicht und lehnt den Widerspruch ab.
Es geht also nicht wirklich darum ob dein Arzt das vermeintlich RIchtige schreiben wird, um dir eine Reha möglichst zu ersparen, sondern darum, dass die DRV im laufenden Rentenverfahren so schnell nicht aufgibt, wenn sie eine Reha haben will ...ehe zur EM-Rente (Widerspruch) überhaupt weiter gearbeitet wird, es wird also nicht bewirken, dass die DRV nun die EM-Rente bewilligt weil du nicht Rehafähig bist auf längere Sicht ... die haben Zeit und warten "gerne" darauf dass du Rehafähig wirst früher oder später.
Und wenn nicht, dann wird die EM-Rente eben auch im Widerspruch bald abgelehnt, oft wird dann später im Gerichtsverfahren diese Forderung wiederholt und natürlich wird die DRV dann nicht verpassen, auf die "Weigerung" hinzuweisen im Widerspruch schon eine Klärung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha zu ermöglichen.
Erst kürzlich hat sich eine andere Userin hier auch dazu durchringen müssen, die von der DRV gewünschte Reha zu machen ... denn sie wollte sich auch keine Verweigerung der Mitwirkungspflichten in die Rentenakte schreiben lassen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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