Steuererklärung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
maday
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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 25. Mär 2016, 21:18

Amethyst hat geschrieben:
Ich persönlich finde Steuerklärungen nicht so furchbar schwierig. Wenn man sich näher damit befasst, die Formulare Zeile für Zeile durchgeht und bei Unklarheiten Google befragt (z.B. wie man beim Formular R =Renten den Rentenpassungsbetrag berechnet), ist das alleine zu schaffen und wird im laufe der Zeit zur Routine.
Unsere Steuererklärung ist nicht so ganz banal, da wir durch die Behinderung unseres Sohnes Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen und ebenso für uns Altersvorsorgebeiträge und einiges mehr steuermindernd geltend machen können und trotzdem ist das hinzukriegen. Eigentlich ist es nur Fleißarbeit.

Ich lade mir die Formulare bei

https://www.formulare-bfinv.de/

herunter, drucke mir die aus, die ich persönlich brauche (Mantelbogen, Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Rente, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwendungen, Anlage Altersvorsorge), fange an, einzutragen, was ich ohne irgendwelche Belege ausfüllen kann (persönliche Daten etc.) und gehe dann Zeile für Zeile durch, suche alle Belege und Kontoauszüge heraus, die steuerlich relevant sind und trage die Beträge ein bzw. berechne sie erst.

Dazu lege ich 3 Texdokumente an

1. meine Einnahmen
Rente Brutto
Anteil Krankenversicherung
Beitrag Pflegeversicherung

um meine Bruttorente und die Versicherungsbeiträge zu ermitteln. Der Gesamtbetrag geht ja aus dem Rentenbescheid nicht hervor, manchmal änden sich die Beträge, jährlich im Juli wegen der Rentenerhöhungen und wenn sich Beitragssätze ändern.
Hallo Amethyst,

leider machst du dir viel zu viel Arbeit. Für die Rente brauchst du nur einmal bei der RV "Die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt über die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung des entsprechenden Jahres" anfordern und schon hast du alle Daten. In dieser Mitteilung steht sogar in welche Anlage und in welche Zeile die entsprechenden Zahlen einzutragen sind. Auch die geleisteten Beiträge zur KV und PV werden aufgeführt (mit entsprechenden Hinweis auf die Anlage und Zeile).

Wenn du diese Mitteilung einmal angefordert hast, bekommst du diese jedes Jahr Mitte Januar automatisch für das letzte Jahr zugesandt. Ich habe die Anforderung damals telefonisch gemacht und wenige Tage später war die Mitteilung bei mir. Seit dem habe ich nie wieder eine Anforderung machen müssen. Die RV braucht doch nur einen Computerknopf drücken und schon kommen diese Daten aus dem Drucker.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

akm

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von akm » Fr 25. Mär 2016, 22:25

Hallo zerbrechlich,

mit den 40€ für den Lohnsteuerhilfeverein ist es nicht getan, dass gilt nur wenn Du nur normalen Arbeitslohn meldest. Einkünfte aus Renten oder Selbständigkeit oder Kapitalertraege musst Du extra vergüten. Ebenso verhält es sich für Vorsorgeaufwendungen usw.

Folge dem Rat von Doppeloma und besorge Dir eine einfache Steuersoftware. Sie setzt auf die des Discounter Al.i, ich habe z.Bsp. seit 10 Jahren Quicksteuer von Lexware. Letztere kostet 19€. Seit jeher stimmt das ausgerechnete Erstattungsergebnis auf den Cent genau mit der Erstattung des Finanzamt überein.

Die Software ist "idiotensicher" und Du wirst Schritt für Schritt durch die benötigten Formulare geführt.

@Amethyst:
Wieso lässt Du dir von der DRV nicht jährlich die "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" ausstellen und zusenden. Auf diese Möglichkeit wurde in meinen beiden bisherigen Rentenbescheiden extra hingewiesen. Ich habe in den letzten 3 Jahren am 1. Arbeitstag des Jahres angerufen und hatte diese Bescheinigung innerhalb von 7 Tagen vorliegen.

Hierin ist der Rentenbeginn, der jährliche Rentenbetrag, der enthaltene Rentenanpassungsbetrag, die Beiträge zur Krankenversicherung + zur Pflegeversicherung ausgewiesen. Ausserdem ist angegeben, in welchem Formular und in welcher Zeile die Werte einzutragen sind.(Den Anpassungsbetrag und die Versicherungsbeitraege musst Du dir nicht selber ausrechnen.)

Die Beiträge für Kapitallebens-, Haftpflicht-, Risikolebens- und Berufsunfaehigkeitsversicherung kannst Du zwar angeben, doch haben sie keinen Einfluss auf den Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrag, da die Abzugsfaehigkeit durch Pauschalen bzw. Hoechstbetraege limitiert ist.

Interessant für die Steuererklärung sind Riester- und Rürup-Beiträge. Dies ist aber auch dringend notwendig, um die immensen Nachteile dieser Versicherungen etwas zu minimieren, die durch die enormen Gebühren entstehen, durch die die Versicherungsunternehmen durch den Staat gefördert wurden/werden. Die staatlichen Förderungen gehen somit über Umwege in die Taschen der Versicherungen, Banken und übrigen Gesocks und nicht an die Sparer.

Probier doch mal die Muellabfuhrgebuehren als haushaltsnahe DL abzusetzen. Bei uns wird's anerkannt. Und ich weiss auch von 2 weiteren Finanzämtern die das tun.

Sobald ich die Daten erfasst habe, sende ich diese online ans Finanzamt. Danach drucke ich ein Formular aus, das ich zusammen mit der "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" von der DRV ans Finanzamt sende. Weitere Belege füge ich nicht bei, da Kapitalertraege sowieso von den den Banken gemeldet werden und z.Bsp. meine Versicherung auch die Werte meiner Berufsunfaehigkeitsrente direkt meldet.

Rechnungen/Kontoauszuege über Mitgliedsbeiträge oder Spenden füge ich nicht bei, da Beträge unter einem gewissen Betrag (welcher von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ist und dort erfragt werden kann) durchgewunken und nicht geprüft werden (das ist schon aufgrund Personalmangel nicht möglich).



Sorry, ein Teil hat sich mit maday überschnitten.

Entschuldigt die Tippfehler, ich schreibe von nem kleinen Tablet, da sind die Tasten eindeutig zu klein für meine Finger

:lachen:

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Amethyst
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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Fr 25. Mär 2016, 23:22

Hallo!
Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Das war mir bisher unbekannt, dass es sowas gibt. Werde ich mir für nächstes Jahr vormerken. Es ging bisher aber auch so, das Ausrechnen dauerte nicht lange und den ganzen Rest muss ich ja ohnehin selber machen.
Auf diese Möglichkeit wurde in meinen beiden bisherigen Rentenbescheiden extra hingewiesen.
Bei mir steht das nicht drin. Mein letzter Rentenbeschid ist von 2012, danach kamen nur die Anpassungsmitteilungen
Die Beiträge für Kapitallebens-, Haftpflicht-, Risikolebens- und Berufsunfaehigkeitsversicherung kannst Du zwar angeben, doch haben sie keinen Einfluss auf den Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrag, da die Abzugsfaehigkeit durch Pauschalen bzw. Hoechstbetraege limitiert ist.
Es steht in den Formularen halt drin, deshalb hab ich es eingetragen.
Interessant für die Steuererklärung sind Riester- und Rürup-Beiträge. Dies ist aber auch dringend notwendig, um die immensen Nachteile dieser Versicherungen etwas zu minimieren, die durch die enormen Gebühren entstehen, durch die die Versicherungsunternehmen durch den Staat gefördert wurden/werden. Die staatlichen Förderungen gehen somit über Umwege in die Taschen der Versicherungen, Banken und übrigen Gesocks und nicht an die Sparer.
Aus heutiger Sicht würde ich sowas wohl eher nicht mehr abschließen.

Was bei uns der steuermindernde Hauptfaktor ist, sind die außergewöhnlichen Belastungen, die waren bisher in einigen Jahren 5-stellig.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 26. Mär 2016, 00:30

akm hat geschrieben:Wieso lässt Du dir von der DRV nicht jährlich die "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" ausstellen und zusenden. Auf diese Möglichkeit wurde in meinen beiden bisherigen Rentenbescheiden extra hingewiesen. Ich habe in den letzten 3 Jahren am 1. Arbeitstag des Jahres angerufen und hatte diese Bescheinigung innerhalb von 7 Tagen vorliegen.
In meinen Mitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt steht als letzter Satz (ich zitiere): " Die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie zukünftig jedes Jahr automatisch für das Vorjahr, ohne dass Sie erneut einen Antrag stellen müssen."

Ich wurde 2012 berentet und diese Mitteilung habe ich nur einmal beantragt (und das per Telefon) und danach kam sie grundsätzlich ohne jegliche Antragstellung. Für das Jahr 2015 wurde die Mitteilung am 08.01.2016 bei der RV ausgestellt. Meine Freundin erhält seit über 20 Jahren Witwenrente und hat auch nur ein einziges Mal diese Mitteilung angefordert. Mitte Januar kann ich schon immer ihre Steuererklärung machen.

Gruß maday
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akm

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von akm » Sa 26. Mär 2016, 07:45

In meinen Bescheiden 2013 + 2015 steht drin:

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die Einkommensteuererklaerung eine Bescheinigung über die Höhe Ihrer Rente benötigen. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus.

Also ich muss diese jährlich neu beantragen, ein automatischer Versand erfolgt nicht. Allerdings bin ich nicht bei der DRV Bund sondern eines Bundeslandes.
Zuletzt geändert von akm am Sa 26. Mär 2016, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.

Dannie
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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von Dannie » Sa 26. Mär 2016, 09:02

ich habe dies durch zufall in meinem Bescheid (von 2015) gelesen als wir meine Rente für die steuererklärung zusammenrechnen wollten :). Ich habe dann bei der RV Münster angerufen und hatte 2 Tage später die Bescheinigung im Briefkasten. Bei mir steht auch der Zusatz drin das ich diese nun nicht jährlich neu beantragen muss und sie zukünftig automatisch bekommen werde ... ich warte es mal ab ;).
So wie ich es aber verstanden habe muss man diese Bescheinigung nicht noch zum Finanzamt schicken weil die Daten von denen übermittelt werden ?

Sind wir eigentlich die einzigen die jetzt immer so viel nachzahlen müssen *snief* ?

Lg Dannie

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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 26. Mär 2016, 09:57

Dannie hat geschrieben:So wie ich es aber verstanden habe muss man diese Bescheinigung nicht noch zum Finanzamt schicken weil die Daten von denen übermittelt werden ?
Das ist richtig, diese Information wird dem Finanzamt so wie so übermittelt, ob man eine Steuererklärung machen muß oder auch nicht. Dort weiß man immer, wieviel Rente wir erhalten.

Gruß maday
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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Sa 26. Mär 2016, 11:59

Hallo,
diese Bescheinigung werde ich dann von der DRV anfordern. von der KK kam neulich ein Schreiben, das sie die KV-Beiträge übermittelt hatten, an die zentrala Zulagenstelle für Altersvermögen. also als alt bezeichne ich mich nicht, bin nur krank und deshalb schon Rentnerin. diese Stelle verarbeitet diese Daten und leitet sie an die zuständigen Finanzämter weiter.
also eine Steuersoftware besorgen. reicht da eine, oder muss ich jährlich (falls ich Steuern zahlen muss) eine kaufen? Aldi wird die seine aber derzeit nicht im Angebot haben. aber ich werde denn mal googeln, was es da noch gibt an alternativen.

mal eine Frage, weil da oben steht, Müllgebühren etc. als haushaltsnahe Ausgaben absetzen. ich musste im Herbst 2015 ja meine Heizung austauschen, könnte ich den Betrag da auch als steuermindernd einsetzen? war ja eine mehr als notwendige Investion.
und die Grundsteuer? sonstige Möglichkeiten als Eigentümer steuermindernde Ausgaben anzugeben?
Schöne Grüße

zerbrechlich

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Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 26. Mär 2016, 13:47

Die Steuersoftware mußt du dir jährlich neu kaufen. Aldi verkauft sie einmal im Jahr für rund 5 Euro. Ich glaube immer Anfang Januar gibt es sie zu kaufen. Höre dich mal in deinem Bekanntenkreis um, vielleicht hat jemand die Software und kann sie dir leihen. Wir sind auch 5 Familien, die mit einer Software arbeiten, wir wüssten nicht, warum sich jeder eine kaufen sollte. Ist die Steuererklärung erledigt, braucht man sie nicht mehr und im nächsten Jahr gibt es eine neue. Ich arbeite mir der Software der Akademischen AG, die ist allerdings teurer, als die von ALDI. Was du alles absetzen kannst, kann man da durch Hinweise entnehmen (ob das bei der ALDI-Software auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis).

Bei deiner Heizung kannst du den Arbeitslohn, die Anfahrtskosten und die jährliche Prüfung ansetzen. Was man nicht ansetzen kann, sind die Materialkosten. Wenn du deine Immobilie vermietet hast, kannst du auch die Grundsteuern absetzen, wie das bei selbstgenutzten Eigentum ist, weiß ich nicht.
Schornsteinfegerkosten kann man absetzen, TÜV-Kosten für deine Heizungsanlage können auch abgesetzt werden. Lässt du dein Haus malern, können wieder die Lohnkosten abgesetzt werden. Machst du es selbst, geht es nicht. Wichtig ist dazu zu wissen, dass eine Rechnung vorhanden sein muß und das die Zahlung der Rechnung nicht bar erfolgen darf, sondern diese muß über ein Konto erfolgen.

Gruß maday

Habe noch etwas für Eigentümer gefunden: Nicht nur in der Vermietung oder der Verpachtung gibt es Möglichkeiten zu Steuerersparnis – So lassen sich zum Beispiel Handwerkerleistungen steuerlich bei der Steuererklärung geltend machen. Eigentümer dürfen 20 Prozent, maximal aber 1.200 Euro, an Handwerkerkosten absetzen. Das gilt beispielsweise für Renovierungen wie die Verlegung eines neuen Parkettbodens oder der Einbau eines neuen Bades. Auch Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind in diesem Rahmen von der Steuer absetzbar, also zum Beispiel die Sanierung eines maroden Dachs oder die Fassadendämmung. Auch bestimmte Haushaltsleistungen können von der Steuer abgesetzt werden.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

akm

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von akm » Sa 26. Mär 2016, 14:06

Hallo zerbrechlich,
also eine Steuersoftware besorgen. reicht da eine, oder muss ich jährlich (falls ich Steuern zahlen muss) eine kaufen? Aldi wird die seine aber derzeit nicht im Angebot haben. aber ich werde denn mal googeln, was es da noch gibt an alternativen.
Bei der von Aldi musst Du jedes Jahr eine neue kaufen, aber dafür ist sie sehr günstig.

Bei meiner Quicksteuer kann ich mir jederzeit die neueste Version online herunterladen und aktualisieren. Das kommt 5-6 mal im Jahr vor. Ich mache für 7 Leute die Steuererklärung und lade mir vorneweg immer die neueste Version herunter.
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mal eine Frage, weil da oben steht, Müllgebühren etc. als haushaltsnahe Ausgaben absetzen. ich musste im Herbst 2015 ja meine Heizung austauschen, könnte ich den Betrag da auch als steuermindernd einsetzen? war ja eine mehr als notwendige Investion.
Grundvoraussetzung ist, dass dieser Leistung eine Rechnung zugrundeliegt und diese per Überweisung ausgeglichen wird (bei der Steuererklärung musst Du zusammen mit der Rechnung eine Kopie des Kontoauszugs/Überweisungsbelegs einreichen, aus dem der Gesamtbruttobetrag ersichtlich ist). Barzahlungen werden nicht anerkannt, auch wenn Du eine Rechnung/Quittung nachweisen kannst.

Darüber hinaus muss es sich um selbstgenutztes Eigentum handeln. Vermieter dürfen keine Handwerkerrechnungen geltend machen. Allerdings sind Vermieter verpflichtet, die Lohn- und Fahrtkosten von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung enthalten sind, separat für ihre Mieter auszuweisen, damit diese dann den Anteil steuerlich geltend machen können.

Von den Gesamtkosten der Heizungsmodernisierung kannst Du die Lohn-, Fahrt-, Maschinen-, Verbrauchsmittel- und Abfallentsorgungskosten bis zu 1.200 € absetzen. Hiervon werden 20% berücksichtigt. Die Materialkosten z. Bsp. des Brenners und des Warmwasserspeichers sind nicht absetzbar.
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und die Grundsteuer?
Grundsteuer kannst Du als Eigennutzer nicht absetzen. Als Vermieter tust Du sie natürlich in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen (sofern mietvertraglich vereinbart, aber das ist es bei 98% der Mietverträge).

Allerdings kannst Du aufgrund eines Bundesverfassungsgericht-Urteils Widerspruch gegen die Grundsteuer bzw. des Messbescheides beim Finanzamt einlegen (nicht gegen den Jahresbescheid Deiner Gemeinde), sobald eine neue Festsetzung erfolgt (bei einem bestehenden/aktuellen Bescheid ist dies nicht möglich). Du musst allerdings die Widerspruchsfrist von 1 Monat gemäß Rechtsbehelfsbelehrung einhalten.

Dies trifft auch nur bei selbstgenutzten Eigentum zu, da sich der Widerspruch gegen die Besteuerung von der "Substanz des Vermögens" richtet und dies wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG BVL 37/91 und BVL 552/91) als unzulässig und verfassungswidrig bewertet.

Es sind mehrere diesbezügliche Verfahren am laufen, z.Bsp.:

Das Bundesverfassungsgericht prüft in einem weiteren Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer (Az. BVerfG 1 BVR 1644/05) und in einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren (Az. 25 K 2643/05).

Eine Kammer des Senats des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings beispielsweise einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Aber es gibt ja noch andere Verfahren.
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sonstige Möglichkeiten als Eigentümer steuermindernde Ausgaben anzugeben?
Z. Bsp. absetzbar:

Treppenhausreinigung
Wohnungsreinigung
Fenster putzen
Straßenreinigung
Gartenpflege
Müllabfuhr (unter Vorbehalt: in den meisten Darstellungen werden diese als nicht absetzbar ausgewiesen, bei uns und bei 2 Freunden in anderen Finanzamtbezirken werden diese anerkannt. Also einfach mal frech angeben).
Schornsteinfeger (nur Kehr- und Wartungsarbeiten; nicht: Mess- und Prüfarbeiten sowie der Feuerstättenschau (da Gutachterleistung)
Hausmeister
Winterdienst
Ungezieferbekämpfung
Heizungswartung
Kosten für ein Umzugsunternehmen bei Wohnungswechsel
Maklerprovision

In manchen Gemeinden wird für die Straßenreinigung und den Winterdienst eine Aufteilung nach Privatgelände und öffentliches Straßenland (Bürgersteige) verlangt und es darf nur der Anteil fürs Privatgelände abgesetzt werden. Der Immobilienverband Deutschland sieht das natürlich ganz anders.

Kosten für Putzmittel und Streugut, Düngemittel ect. gelten nicht als Material (z.B. Glühbirne), sondern als Verbrauchsmaterial und muss nicht herausgerechnet werden.

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