Hallo zerbrechlich,
also eine Steuersoftware besorgen. reicht da eine, oder muss ich jährlich (falls ich Steuern zahlen muss) eine kaufen? Aldi wird die seine aber derzeit nicht im Angebot haben. aber ich werde denn mal googeln, was es da noch gibt an alternativen.
Bei der von Aldi musst Du jedes Jahr eine neue kaufen, aber dafür ist sie sehr günstig.
Bei meiner Quicksteuer kann ich mir jederzeit die neueste Version online herunterladen und aktualisieren. Das kommt 5-6 mal im Jahr vor. Ich mache für 7 Leute die Steuererklärung und lade mir vorneweg immer die neueste Version herunter.
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mal eine Frage, weil da oben steht, Müllgebühren etc. als haushaltsnahe Ausgaben absetzen. ich musste im Herbst 2015 ja meine Heizung austauschen, könnte ich den Betrag da auch als steuermindernd einsetzen? war ja eine mehr als notwendige Investion.
Grundvoraussetzung ist, dass dieser Leistung eine Rechnung zugrundeliegt und diese
per Überweisung ausgeglichen wird (bei der Steuererklärung musst Du zusammen mit der Rechnung eine Kopie des Kontoauszugs/Überweisungsbelegs einreichen, aus dem der Gesamtbruttobetrag ersichtlich ist). Barzahlungen werden nicht anerkannt, auch wenn Du eine Rechnung/Quittung nachweisen kannst.
Darüber hinaus muss es sich um
selbstgenutztes Eigentum handeln. Vermieter dürfen keine Handwerkerrechnungen geltend machen. Allerdings sind Vermieter verpflichtet, die Lohn- und Fahrtkosten von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung enthalten sind, separat für ihre Mieter auszuweisen, damit diese dann den Anteil steuerlich geltend machen können.
Von den Gesamtkosten der Heizungsmodernisierung kannst Du die Lohn-, Fahrt-, Maschinen-, Verbrauchsmittel- und Abfallentsorgungskosten bis zu 1.200 € absetzen. Hiervon werden 20% berücksichtigt. Die Materialkosten z. Bsp. des Brenners und des Warmwasserspeichers sind nicht absetzbar.
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und die Grundsteuer?
Grundsteuer kannst Du als Eigennutzer nicht absetzen. Als Vermieter tust Du sie natürlich in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen (sofern mietvertraglich vereinbart, aber das ist es bei 98% der Mietverträge).
Allerdings kannst Du aufgrund eines Bundesverfassungsgericht-Urteils Widerspruch gegen die Grundsteuer bzw. des Messbescheides beim Finanzamt einlegen (nicht gegen den Jahresbescheid Deiner Gemeinde), sobald eine neue Festsetzung erfolgt (bei einem bestehenden/aktuellen Bescheid ist dies nicht möglich). Du musst allerdings die Widerspruchsfrist von 1 Monat gemäß Rechtsbehelfsbelehrung einhalten.
Dies trifft auch nur bei selbstgenutzten Eigentum zu, da sich der Widerspruch gegen die Besteuerung von der "Substanz des Vermögens" richtet und dies wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG BVL 37/91 und BVL 552/91) als unzulässig und verfassungswidrig bewertet.
Es sind mehrere diesbezügliche Verfahren am laufen, z.Bsp.:
Das Bundesverfassungsgericht prüft in einem weiteren Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer (Az. BVerfG 1 BVR 1644/05) und in einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren (Az. 25 K 2643/05).
Eine Kammer des Senats des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings beispielsweise einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Aber es gibt ja noch andere Verfahren.
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sonstige Möglichkeiten als Eigentümer steuermindernde Ausgaben anzugeben?
Z. Bsp. absetzbar:
Treppenhausreinigung
Wohnungsreinigung
Fenster putzen
Straßenreinigung
Gartenpflege
Müllabfuhr (unter Vorbehalt: in den meisten Darstellungen werden diese als nicht absetzbar ausgewiesen, bei uns und bei 2 Freunden in anderen Finanzamtbezirken werden diese anerkannt. Also einfach mal frech angeben).
Schornsteinfeger (nur Kehr- und Wartungsarbeiten; nicht: Mess- und Prüfarbeiten sowie der Feuerstättenschau (da Gutachterleistung)
Hausmeister
Winterdienst
Ungezieferbekämpfung
Heizungswartung
Kosten für ein Umzugsunternehmen bei Wohnungswechsel
Maklerprovision
In manchen Gemeinden wird für die Straßenreinigung und den Winterdienst eine Aufteilung nach Privatgelände und öffentliches Straßenland (Bürgersteige) verlangt und es darf nur der Anteil fürs Privatgelände abgesetzt werden. Der Immobilienverband Deutschland sieht das natürlich ganz anders.
Kosten für Putzmittel und Streugut, Düngemittel ect. gelten nicht als Material (z.B. Glühbirne), sondern als Verbrauchsmaterial und muss nicht herausgerechnet werden.