Hallo Cleoline,
nein, es gibt bei uns tatsächlich keine "dummen Fragen" ...
Ich bin noch gaaanz am Anfang, bzw. weiß ich noch gar nicht *wohin* es gehen wird.
Bin seit September AU, habe chronische Schmerzen die anscheinend niemand behandeln kann (bzw. ist schon so einiges versucht worden, aber nix hilft) und inzwischen kam noch eine mittelschwere Depression dazu.
Wer weiß das schon so genau, wenn er zum ersten mal länger AU geschrieben ist und dann noch "geraten" wird welche Ursachen das wohl haben wird ... welche Untersuchungen /Fachrichtungen wurden denn bisher so als Verdacht überprüft ???
Welche Ursachen gibt es vielleicht in deiner Vergangenheit dafür (Kontakt mit Infektionskrankheiten / Zeckenbiss oder ähnliches), was einfach nur in Vergessenheit geraten ist weil man es nicht für wichtig gehalten hat, kleinere Verletzungen die ungewöhnlich schwer geheilt sind.
Wurden umfassende Blutuntersuchungen gemacht um solche (Bakteriellen oder Viralen) Ursachen oder auch "Mangelerscheinungen" (Anämien, Vitaminmangel, Mineralstoffmangel) auszuschließen, wurden deine Schilddrüsenwerte überprüft, auch daher können solche Zustände und Depressionen kommen ...
Wenn irgendwie ungezielt therapiert wird ohne die Ursachen wirklich zu kennen ist das meist nicht wirklich günstig, auch an Allergien und Umweltgifte sollte gedacht werden ... darum ist es oft wichtig auch Fachärzte aufzusuchen, um das genauer abklären zu lassen.
Hausärzte sind meist sehr bemüht und vielseitig, aber sie können auch nicht alles wissen und "übersehen" da schnell mal eine Richtung, die auch zu beachten wäre ...
Habe momentan eine befristete Stelle (bis Ende Januar) und beziehe Krankengeld. Bei der AfA hatte ich mich rechtzeitig gemeldet, doch durch die AU brauche ich erst einmal nicht dort vorstellig zu werden. Sollte ich wieder gesund sein, muss ich natürlich sofort hin.
Das war soweit völlig korrekt und was du ab Ende deines Arbeitsvertrages besonders beachten solltest die weitere AU betreffend hat dir unsere
@fee schon geschrieben, denn leider sind auch dir KK sonst schnell bereit deine "Genesung" zu beschließen, die bekommen ja auch Informationen dazu, dass du inzwischen arbeitslos geworden bist (der AG meldet dich dort ab, das brauchst du gar nicht selbst mitzuteilen).
Oft genug wird dann versucht dich schnell für gesund erklären zu lassen (vom zuständigen MDK) oder wenigstens eine med. Reha bei der DRV zu beantragen, weil man dir ja "helfen will" bald wieder Vermittlungsfähig / Arbeitsfähig zu sein.
Dafür ist es aber auch eher nicht passend, wenn man noch nicht mal herausgefunden hat welche Probleme konkret zu behandeln sind, da kann auch eine Reha (zur Stabilisierung) nicht wirklich sinnvoll sein aber das wird die KK im Zweifel anders sehen und möchte dich gerne an die AfA (zur Arbeitsvermittlung) "abgeben" können nach einer Reha spätestens.
Meine Ärztin würde mich nun gerne in eine psychosomatische Klinik schicken und daher habe ich Mitte Januar in der Klinik einen ersten *Kennenlerntermin*.
Soll das eine Akutklinik (stationär) sein (wo man weitere Untersuchungen machen wird zur Abklärung) oder eine "Tagesklinik", die einfach den bisher ungeklärten Zustand weiter therapieren soll ... bist du in Psychiatrischer Behandlung oder sieht dein Hausarzt das jetzt "als der Weisheit letzter Schluss" dich psychosomatisch behandeln zu lassen ...
Die KK wird dich sicher auch bald "gerne" in eine psychosomatische Reha" (bei der DRV) schicken wollen, das spart der KK einige Wochen Krankengeld und anschließend hast du möglichst wieder arbeiten zu können ... was erwartet sich deine Ärztin von dieser Klinik, wenn noch nicht mal erwiesen ist, wo deine Probleme genau herkommen ... deine Depressionen können viele andere Ursachen haben und die aktuelle Situation gekoppelt mit Arbeitsplatz-Verlust ist ja auch nicht gerade als Optimismusfördernd anzusehen ...
Mir scheint das eher "medizinische Hilflosigkeit" zu sein wenn man dann Alles auf die "psychosomatische Schiene schiebt" und meint da solltest du mal in eine solche Klinik ... das sollte man besser mit einem Facharzt abstimmen.
Welche sonstigen Lebensprobleme es noch gibt, kannst du nur selber wissen aber bereits die Existenzbedrohung durch Krankheit und Arbeitsplatzverlust (vielleicht schon häufiger erlebt ???) und schlechte Aussichten auf einen neuen Job haben schon manchen in die Verzweiflung getrieben, was da nicht unbedingt als ungewöhnlich anzusehen ist ... und der Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik wird an diesen Lebensumständen kaum was ändern können ...
Sollte ich auch nach dem Klinikaufenthalt noch krank sein, bekomme ich ja noch ein paar Wochen Krankengeld. Was aber ist, wenn das endet ?
Ob du bis dahin und danach noch Krankengeld (bis zur möglichen Dauer von 78 Wochen) bekommen wirst, liegt letztlich nicht in deiner Hand, ohne klare Diagnosen frage ich mich was da überhaupt behandelt und gebessert werden soll ... eine psychosomatische Reha wird man dir irgendwann (früher oder später) schon von der KK aus dringend "empfehlen", da hast du dann leider keine Wahl, sonst kann das Krankengeld eingestellt werden.
Dein Krankengeld wird vorerst weiter auf Basis des letzten Einkommens gezahlt und sobald der KK bekannt wird, dass du "arbeitslos" bist wird man versuchen dich zur AfA abzudrängen, damit du dort "in andere Arbeit vermittelt" werden sollst /kannst ... falls das nicht funktioniert und du wieder AU geschrieben werden musst, wird dein Krankengeld niedriger sein als jetzt, denn es gibt weiter den Betrag des ALGI, den vorher die AfA schon gezahlt hat.
So spart die KK wenigstens etwas an deinem Krankengeld ein, weil der aktuelle Betrag dann nicht mehr zählt (sobald du einen einzigen Tag lang ALGI bezogen hast) ... und daran wird man mit allen (auch unfairen) Mitteln arbeiten wenn dein Arbeitsvertrag beendet ist ...
Ich habe mir ja in 25 Jahren Berufstätigkeit auch ein Anrecht auf ALG I erworben. Aber bekomme ich das wenn ich krank bin und dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehe ?
Habe bei rumstöbern hier im Forum den Begriff *Restleistungsvermögen* entdeckt - wer stellt dieses fest und vor allem wann ist der Zeitpunkt dieses feststellen zu lassen ?
Ja, du hast mit Sicherheit einen Anspruch auf ALGI erworben und wenn das Krankengeld mal beendet ist (nach insgesamt 78 Wochen) dann hast du Anspruch dieses Geld auch ausgezahlt zu bekommen, nach einer Sonderregelung (§ 145 SGB III) gerade weil man ja nicht deswegen sofort gesund ist durch den Wegfall des Krankengeldes.
Die Dauer hängt etwas von deinem Lebensalter ab zum Zeitpunkt der Aussteuerung (oder der vorzeitigen Genesung) bis 50 Jahre gibt es aber höchstens 12 Monate ALGI ...
Dieses "Restleistungsvermögen" ist eher als fiktiv anzusehen, denn du
MUSST damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
(das sollte schon im Antrag entsprechend angekreuzt werden), sonst bekommst du gar nichts ... ALGI ist kein "Ersatzkrankengeld" und die "Verfügbarkeit" ist eine notwendige Voraussetzung, dass die AfA überhaupt zahlen muss, das gilt leider auch nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Der medizinische Rahmen dieses "Restleistungsvermögens" wird sich dann aus einem "Gutachten" des med. Dienstes der AfA ergeben, dazu gibt es hier (im Info-Bereich) auch schon einen ALGI-Musterantrag
UND notwendige Hinweise für dieses "Gutachten" und die dafür dann verlangten Unterlagen bei der AfA.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand kompetent antworten kann, denn die Sache belastet mich (jetzt schon, obwohl es noch nicht soweit ist)
Soviel zunächst mal als Überblick, es ist wirklich noch sehr früh für diese Fragen, denn zunächst solltest du mehr darauf achten, dass man ernsthafter (auch durch Hinzuziehung von Fachärzten / Schmerztherapeuten) versucht die Ursachen für deine gesundheitlichen Probleme herauszufinden ... das kann auch für die fernere Zukunft weitere Notwendigkeiten / Erkenntnisse ergeben, die jetzt noch gar nicht absehbar sind ...
Zunächst mal ruhige, friedliche Feiertage und versuche dich etwas abzulenken (auch wenn das schwer ist

), denn bis zum Neuen Jahr wird wohl nicht mehr viel passieren, was deine Fragen noch klären könnte.
Liebe Grüße von der Doppeloma
