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Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 12:12
von Sternchen59
Hallo liebe Forumsmitglieder,

zunächst wünsche ich allen einen schönen 1. Advent (auch wenn das Wetter nicht so aussieht).

Ich habe da wieder einmal ein paar Fragen, dessen Antwort ich im www. nicht wirklich gefunden habe.

1. Werden die 5 Wochen Reha auf die 78 Wochen dazugezählt?
2. Ich bin AU aus der Reha entlassen worden, mit unter 3 Stunden für die bisherige Tätigkeit und 3-unter 6 für den Arbeitsmarkt.
Ich bin jetzt schon seit Anfang November zurück und habe nichts unternommen, ausser weitere AU-Schreibung.
Wenn ich irgendwann ausgesteuert werde, muss ich dann vorher den Rentenantrag stellen, oder verlangt das dann die AfA von mir.
Kommt evtl. vorher die KK auf mich zu, weil sie nicht weiterzahlen möchten? :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Viele Fragen, habe schon gestöbert, aber mir ist noch kein :aha: aufgegangen.

Viel Spass beim Plätzchenessen

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 12:17
von maday
Hallo,

REHA wird in den 78 Wochen Krankengeld eingereicht (REHA gibt es alles nicht zusätzlich).

Die Krankenkasse darf nicht zur Rentenantragsstellung auffordern, die AfA wird eventuell dich jedoch bald auffordern.

Gruß maday

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 12:34
von Sternchen59
Hallo Maday, danke für Deine Antwort, meine 78 Wochen laufen erst im April 2016 aus, erst dann gehe ich ja zur AfA.
Man soll ja die 78 Wochen ausreizen, oder ist das falsch?

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 14:43
von Manfred1951
Hallo Sternchen59,

wenn ich mich recht erinnere, zählen bei den 78 Wochen

> nicht nur die 5 Wochen Reha
> sondern auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung


mit.

D.h., die Krankenkasse zahlt letztlich insgesamt nur 67 Wochen. :teufel:

Ich denke mal, daß auch Deine KK Dir rechtzeitig mitteilen wird, wann der Tag "der Wahrheit" (Aussteuerung) Dich ereilt, damit Du Dich rechtzeitig bei der AfA melden und ALG 1 beantragen kannst.

Ich wünsche Dir mit der KK, der AfA und später mit der DRV :teufel: :teufel: :teufel: viel Erfolg! :ic_up:

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 15:00
von Sternchen59
Hallo Manfred,

danke erstmal für Deine Antwort.

Jetzt bin ich aber sehr unsicher, die 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlt doch nicht die KK, sondern der AG und auch bei der Reha zahlt nicht die KK, in der Zeit ruht es doch :confused: :confused:

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 15:12
von Manfred1951
Hallo Sternchen,
Sternchen59 hat geschrieben:Jetzt bin ich aber sehr unsicher, die 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlt doch nicht die KK, sondern der AG und auch bei der Reha zahlt nicht die KK, in der Zeit ruht es doch
ich habe damals im Fall meiner Frau auch ganz schön dumm geguckt und wollte es erst nicht glauben! :Veraergert:
Das ist halt deutsches Sozialrecht - nicht immer gerecht im Sinne des Versicherten!

Aber egal, da mußt Du jetzt durch, andere haben es auch geschafft. :ic_up: :pfeif:

Die "Experten" hier im Forum werden dich ganz bestimmt immer mit guten Ratschlägen - aus eigenen Erfahrungen - unterstützen. :aha:

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 15:17
von maday
Es ist richtig, auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung, die der Arbeitgeber gewährt, zählen in die 78 Wochen Krankengeld mit ein (siehe SGB V §49).

Gruß maday

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 15:42
von Sternchen59
Ja klar, Geschenke gibt es nur Weihnachten :Veraergert: :Wut: :Angst:

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 15:47
von Doppeloma
Hallo Sternchen, :smile:
Jetzt bin ich aber sehr unsicher, die 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlt doch nicht die KK, sondern der AG und auch bei der Reha zahlt nicht die KK, in der Zeit ruht es doch :confused: :confused:
das ist soweit richtig, es zahlt zwar der AG (und daher "ruht" die Geldleistungspflicht der KK noch) aber die AU zählt ab dem 1. bescheinigten Tag vom Arzt für die Blockfristen und die Dauer des Anspruches auf Krankengeld ... so ist das gesetzlich geregelt aber man muss dir den Tag der Aussteuerung rechtzeitig schriftlich mitteilen.

Mit diesem Bescheid gehst du dann zur AfA und beantragst deswegen (nicht wegen Arbeitslosigkeit) deinen Anspruch auf ALGI zu prüfen.

Ich gehe mal noch in deinen ersten Beitrag zurück ...
2. Ich bin AU aus der Reha entlassen worden, mit unter 3 Stunden für die bisherige Tätigkeit und 3-unter 6 für den Arbeitsmarkt.
Ich bin jetzt schon seit Anfang November zurück und habe nichts unternommen, ausser weitere AU-Schreibung.


Hast du denn den kompletten Reha-Bericht schon bekommen, oder dein behandelnder Arzt ???

Du hast hoffentlich nicht direkt die KK als Empfänger angegeben in der Reha-Klinik, denn nicht immer steht im Bericht auch das drin was man dir dazu "gesagt" hat, daher ist es immer besser den Bericht lieber erst mal selbst lesen und mit seinem Arzt besprechen zu können. :Gruebeln:

Wenn es so im Bericht auch stehen wird bekommt den ja auch die Rentenkasse, du bist seit Anfang November zurück, das ist noch keine so besonders lange Zeit, es kann also auch noch Post von der DRV geben, wenn die das ernst nehmen mit der Einschränkung für den "allgemeinen Arbeitsmarkt", dann wäre eine "Umdeutung" in eine (wenigstens) teilweise EM-Rente möglich.
Das dauert oft einige Wochen nach der Reha bis die dazu ihre Entscheidungen getroffen haben könnten, dann wird dir das schriftlich mitgeteilt und du sollst einen Antrag dafür stellen bei der DRV ...

Das kann also durchaus noch passieren ehe dein Krankengeld abgelaufen ist, leider richtet sich die DRV aber nicht immer nach solchen Feststellungen der Reha-Kliniken, da kannst du vorerst nur weiter abwarten ... und die AU schön ohne Lücken vom Arzt weiter führen lassen.
Wenn ich irgendwann ausgesteuert werde, muss ich dann vorher den Rentenantrag stellen, oder verlangt das dann die AfA von mir.


Sollte solche Post von der DRV nicht kommen, brauchst du noch keinen Antrag auf EM-Rente stellen, es ist besser das dann erst zum Zeitpunkt der Aussteuerung (oder eben auf Aufforderung der AfA) zu machen, denn ein Antrag an die DRV ist notwendig, um die "Nahtlosigkeit" (§ 145 SGB III) bei der AfA in Anspruch nehmen zu können.
Leider werden die EM-Renten-Anträge inzwischen auch sehr oft abgelehnt und die AfA stellt sich dann ziemlich an trotzdem zu zahlen, weil sie meinen das sei schon die endgültige Entscheidung der DRV dazu, obwohl das natürlich bei Widerspruch und Klage (gegen die Rentenablehnung) nicht korrekt ist.
Kommt evtl. vorher die KK auf mich zu, weil sie nicht weiterzahlen möchten? :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Dass sie "nicht weiter zahlen möchte" ist ja an sich noch kein Grund, die möchten nie gerne zahlen müssen ... das müssen die schon irgendwie medizinisch (vom MDK) begründen lassen, dass du nun gesund sein sollst ... darum auch meine Frage nach dem Reha-Bericht, denn der wird gerne nach "Anhaltspunkten" für eine baldige Genesung durchsucht von den KK, um das dann für die eigenen Zwecke zu nutzen.

Darum ist es (meist) besser die bekommen den gar nicht, denn einen Anspruch darauf haben sie nicht ...

Für die Reha-Aufforderung muss es schon eine Äußerung vom MDK gegeben haben, es wäre ganz gut wenn du deinen Arzt bittest, das vorliegende MDK-GA dort direkt für dich anzufordern, daraus kann man oft auch schon die Richtung erkennen, die der MDK da bei dir sieht ...

Ich hatte noch einen Arbeitsplatz damals und bereits der MDK hatte eine weitere Tätigkeit in diesem Bereich ausgeschlossen, die Reha hatte das dann (für die letzte Tätigkeit) wie bei dir auch bestätigt ... damit war es nicht mehr möglich mich einfach "für gesund zu erklären" vor der Aussteuerung, dann hätte ich ja an diesen Arbeitsplatz zurück kehren müssen. :aetsch:

Zur AfA konnte man mich auch (noch) nicht schicken, weil ich ja nicht "arbeitslos" gewesen bin, da (bei Arbeitslosen) versuchen die das gerne mal, dass man ja nun in andere Arbeit vermittelbar wäre und warten nur ungerne die Aussteuerung ab ... die AfA ist aber erst dann wirklich verpflichtet die Zahlung von ALGI zu übernehmen, weil man immer noch AU ist aber kein Krankengeld mehr bekommen wird.

Noch besteht aber Hoffnung, dass deine Angelegenheit eine ganz andere Wendung nehmen könnte, ob das für dich dann der richtige Weg sein wird kann ich nicht beurteilen, aber vielleicht würde ja eine Atempause (EM-Rente auf Zeit) schon was bewirken können für deine Gesundheit, melde dich einfach wenn Post von der DRV kommen sollte, diese Schreiben wegen "Umdeutung einer Reha" sind oft sehr merkwürdig geschrieben. :confused: :confused: :confused:

Da wussten Manche nicht gleich Bescheid, dass sie nun die EM-Rente beantragen sollen und auch mit Sicherheit dann bekommen werden ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Dauer AU Meldung und dann?

Verfasst: So 29. Nov 2015, 16:09
von Sternchen59
Hallo Doppeloma, vielen Danke für Deinen ausführlichen Text :applaus:

Den Rehabericht habe ich mir bei meinem HA kopieren lassen, ich hatte es vorher schon mündlich gewusst, wusste aber auch aus diesem Forum, dass man erst alles schwarz auf weiss haben muss.

Tatsächlich sind die Kreuze an den "richtigen" Stellen, so wie es mir die Rehaärzte gesagt haben, also unter 3 Std. im Beruf und 3-unter 6 auf dem Arbeitsmarkt und das auch mit Einschränkungen.

Ich bin ja schon eine 1956 geborene und hätte vorher nicht gewußt, das es da eine Sonderregelung gibt.

Ich bin sehr glücklich, dass es Euch gibt. Vielen Dank an Euch :respekt: :respekt: