Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
royan
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Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von royan » Sa 7. Nov 2015, 19:59

Hallo zusammen,

meine Freundin hat nun nach der missglückten Reha und der Widerspruchsbegründung von der DRV heute zwei Schreiben erhalten. :grinser:

Zum einen von der DRV Hessen aus Darmstadt eine Ankündigung einer erneuten Begutachtung durch einen Neurologen/Psychiater im Rahmen des Widerspruchs zur EM-Rente, zum anderen von der DRV Hessen aus Frankfurt eine Kostenzusage für die dreijährige Tochter für die Unterbringung und Betreuung für die Dauer der Leistungen zur Teilhabe in einer anderen Klinik. :confused:

Ich verstehe dass jetzt mal so, dass die Begutachtung angesetzt ist aufgrund des Widerspruchs und der übersandten Begründung und das die DRV nach der missglückten Reha wohl nun eine "Umeinweisung" in eine andere Klinik beschlossen/genehmigt hat. Vermutlich wird dann in der nächsten Zeit noch weitere Post eintreffen und sie möglicherweise kurzfristig die neue Reha antreten (müsssen). :Gruebeln:

Insgesamt halte ich eine mehrwöchige Reha für die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit auf alle Fälle als sinnvoller als die mögliche Begutachtung über wenige Stunden. :teufel:

Meine Freundin leidet u.a. neben Depressionen und Migräne auch unter Wirbelsäulenproblemen (die Langzeit AU ist wegen Depressionen/Lumboischialgie). So, wie es sich gerade abzeichnet, könnte da noch eine Fibromyalgie oder eine rheumatische Arthritis dazu kommen. Das wird gerade noch abgeklärt.

Wenn sich das bestätigt, ist das dann eine neu hinzugetretene Erkrankung? :confused: Wenn sie denn erstmal wieder arbeiten würde, müsste sie ja mindestens sechs Monate tätig sein, bevor sie wieder einen Anspruch auf Krankengeld wegen einer neuen Erkrankung hat. Wenn diese Fibro z.b. aber bereits während der laufenden Langzeit-AU festgestellt wird, schließt das dann den Anspruch auf Krankengeld in der Zukunft aus? Vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus. :Gruebeln:

LG
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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 8. Nov 2015, 00:24

Hallo royan, :smile:

mal nur zum 2. Teil deiner Frage ... der erste ist ja irgendwie noch als "offen" anzusehen, das habe ich auch keine Ahnung wie es mit und bei der DRV nun weiter gehen wird. :confused: :Gruebeln:
Wenn sich das bestätigt, ist das dann eine neu hinzugetretene Erkrankung? :confused: Wenn sie denn erstmal wieder arbeiten würde, müsste sie ja mindestens sechs Monate tätig sein, bevor sie wieder einen Anspruch auf Krankengeld wegen einer neuen Erkrankung hat.


Das stimmt so nicht ganz, diese 6 Monate Arbeiten (müssen) gelten für eine konkrete bereits ausgesteuerte Krankheit, es gibt aber noch weitere Bedingungen... es muss auch eine neue Blockfrist (neue 3 Jahre für genau diese Krankheit) begonnen haben, damit überhaupt ein neuer Anspruch auf Krankengeld dafür entstehen kann und in diesen 6 Monaten darf sie (eigentlich) nicht (mehr) auf die ausgesteuerte Krankheit AU geschrieben werden, es kann also auch länger als 6 Monate dauern bis die OHNE AU darauf anerkannt werden müssen.
Wenn diese Fibro z.b. aber bereits während der laufenden Langzeit-AU festgestellt wird, schließt das dann den Anspruch auf Krankengeld in der Zukunft aus? Vielleicht kennt sich da jemand von Euch aus. :Gruebeln:
Hinzugetretene Krankheiten (welche auch immer) verlängern einen Krankengeld-Anspruch nicht und bei durchlaufender AU-Bescheinigung (Langzeit-AU) gilt auch eine (vielleicht schon ausgesteuerte Krankheit) NICHT als ausgeheilt ... es ist eben noch "Anderes" dazu gekommen, aber sie war ja nicht zeitweise gesund und ist arbeiten gegangen ...

Wird eine andere NEUE Diagnose erst dann gestellt (also erstmalig damit AU !!!), wenn sie bereits wieder arbeitet, dann genügt EIN Einziger Pflichtversicherter Arbeitstag, um für die neue Krankheit wieder vollen Krankengeld-Anspruch zu haben ... die laufende AU MUSS aber durch "Arbeits-Fähigkeit" unterbrochen sein ...

Für die meisten Langzeit-Kranken ist das eine illusorische Überlegung und wenn die zusätzlichen Diagnosen bereits während der laufenden AU gestellt wurden, dann wird sich auch KEINE KK mehr darauf einlassen, dass sie (angeblich) einen Tag lang gesund gewesen sein will, um wieder Krankengeld beziehen zu können.

Meine KK wollte sogar nach fast 7 Monaten Arbeitsaufnahme, den Versuch machen mich wegern "hinzugetretener Krankheit" vorzeitig auszusteuern ... da waren Klappen-OP (vom Kardiologen) und Erschöpfungsdepressionen (vom Psychiater) plötzlich "die selbe Krankheit" für die ich ja bereits längere Zeit Krankengeld bezogen hatte (immerhin wegen der Herzgeschichte auch schon fast 1 Jahr), daher würde meine Aussteuerung nun bald erfolgen ...

Wegen psychischer Probleme war ich aber vorher noch NIE AU gewesen, zumindest auf keinen Krankenschein ... UND ich hatte mehr als 6 Monate wieder gearbeitet, war auf die Herz-Krankheit noch nicht mal ausgesteuert worden ... da hätte ganz sicher schon EIN Tag gereicht wenn ich dann psychisch AU geworden wäre, um erneut den vollen Anspruch zu haben ...

NaJa, mein Widerspruch gegen die vorzeitig versuchte Aussteuerung wurde dann auch sehr schnell akzeptiert, so blieb mir damals wenigstens noch erspart bereits die AfA aufsuchen zu müssen ...

Bei durchgehender AU ist das aber alles irrelevant, da gibt es vorerst keine (Extra)- neuen Krankheiten mehr ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 9. Nov 2015, 09:15

Hallo royan
Meine Freundin leidet u.a. neben Depressionen und Migräne auch unter Wirbelsäulenproblemen (die Langzeit AU ist wegen Depressionen/Lumboischialgie). So, wie es sich gerade abzeichnet, könnte da noch eine Fibromyalgie oder eine rheumatische Arthritis dazu kommen. Das wird gerade noch abgeklärt.
Wirbelsäulenschäden und rheumatische Erkrankungen, hierbei auch das Fibromyalgiesyndrom, fallen unter dem Formenkreis (entzündliche/nichtentzündliche weichteilbedingte) "Gewebeschäden" ggf. mit knöcherner Beteiligung und werden so auch meist gegenseitig als mitdeterminierte Erkrankung und nicht im Einzelnen betrachtet/gesehen.

Je nach Schwere und Ausprägung der Wirbelsäulenschäden kann es folgerichtig zu beruflichen Einschränkungen kommen (z.B. wenn dabei ausgiebig schwere Lasten zu heben sind mit ausgeprägten Zwangshaltungen), die eine EM nach sich zieht.

Leider, und das ist eher die Norm, gelten selbst ausgeprägte Wirbelsäulenschäden (auch wenn bereits operativ stabilisierende Maßnahmen diesbezüglich erfolgt sind) bei der Entscheidung zu oder gegen EM weniger rentenzusprechend. Es wird meist als Folge eines "degenerativen Prozesses" (altersbedingter Verschleiß) angesehen und gilt demnach als "Volkskrankheit".
Dies somit grundsätzlich als "rentenbefürwortend" einzustufen, würde einen immensen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, da ein "Alterungsprozess" und Schäden an der Wirbelsäule bereits früh entstehen kann.

Hierbei wird oft dann nur selten differenziert, und die Beweisfrage wird auch schwer zu erörtern bleiben, ob diese Schäden berufsbedingt entstanden oder degenerativer Art sind.
Von daher werden Wirbelsäulenschäden als alleiniges Krankheitsbild selten rentenbefürwortende Anerkennung finden.

Depressionen, psychische Erkrankungen und gleichzeitige Gewebeschäden wie Bandscheiben-Wirbelsäulenerkrankungen, Fibromyalgie, Rheuma, div. Formen von MS, ein chron. Schmerzsyndrom etc . ... treffen gerne aufeinander und es bedarf ein gutachterliches Feingespür, diese Erkrankungen auch im Zusammenhang einzuschätzen und ihre "Schwere" für Betroffene, ihren beruflichen Alltag damit auszuüben, zu erkennen und zu bedenken.

Ich gehe, aus meinen persönlich gemachten Erfahrungen davon aus, dass deine Freundin wahrscheinlich keine Chancen darauf haben wird, neben den vorherigen AU-auslösenden Erkrankungen die nun noch zu diagnostizierenden Verdachtsdiagnosen "Fibromyalgie und/oder rheumatische Arthritis" als selbständige Erkrankungen anerkannt zu bekommen und schon gar nicht, bei fortlaufender AU, als eine neue Blockfrist angerechnet zu bekommen.

Egal welche Form sie jetzt durchlaufen muss, Gutachten und Reha, sie sollte darauf achten, dass immer ihr Gesamtgesundheitszustand betrachtet wird, sprich eine fachübergreifende Befundung stattfindet, und nicht nur einseitig nach der Psyche oder (orthopädisch oder neurologisch) nach den Gewebeschäden geschaut wird.

Bei der Beurteilung wird festgestellt, ob eine "somatoforme Störung" aufgrund von somatoformen (körperlichen) und psychischen Leiden auslösend vorliegt oder eine "Psychosomatik", wo die Psyche vordergründig steht.

Wie auch immer, wichtig ist nur die Schwere aller Leiden im Zusammenhang für den Gesundheitszustand und somit für die Betrachtung zur Anerkennung einer EM.

Viel Erfolg für das Bevorstehende! :ic_up: :ic_up: agnes
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(Günter Leitenbauer)

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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 13. Nov 2015, 21:29

Hallo zusammen,

jetzt stehen die Termine fest: Am 11.12.2015 ist der Termin zur Begutachtung beim Neurologen/Psychiater und ab 06.01.2016 geht sie dann für fünf Wochen in die Reha. :teufel: :ic_up:

Ich bin jetzt schon gespannt, wie das alles abläuft. Leider habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass eher weniger auf den Gesamtgesundheitszustand geschaut wird, besonders beim GA. :confused:

Viele Grüße
Royan :Bussi:

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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von royan » Do 4. Feb 2016, 23:38

Hallo,

auch hier wollte ich mal ein kurzes Update geben:

Den Gutachtertermin vom Dezember 2015 habe ich ja in einer anderen Rubrik beschrieben. :grinser: Ob das GA schon bei der Rentenversicherung vorliegt, ist nicht bekannt. :confused:

Meine Freundin hat die Reha wie geplant am 06.01.2016 angetreten. :ic_up: Diese läuft noch bis zum 10.02.2016 und war ein stetes Auf und Ab für sie. Die behandelnden Ärzte und Psychiater sowie Therapeuten haben ihr nach relativ kurzer Zeit (in der zweiten Woche) bereits signalisiert, dass sie sie für erwerbsgemindert halten. Konkret im bislang letzten Gespräch mit der hauptverantwortenden Doktorin sieht das Ganze so aus, dass sie am Mittwoch au entlassen wird und am Donnerstag sofort eine Krankschreibung für die nächsten Wochen bei ihrem Arzt holen soll. Sie bekommt den Rehabericht sofort mit, der sie sowohl für ihren Beruf als auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 - unter 6 Stunden erwerbsfähig sieht.

Die Ärztin hofft, dass die Anerkennung durch die DRV für die teilweise EM-Rente dann in wenigen Wochen durch ist, so wie bei anderen, die dort in der Klinik waren. :icon_e_wink:

Das klingt schon mal nicht schlecht und ich bin sehr gespannt, ob das wirklich alles so im Reha-Bericht steht, wie es auch diese Woche wieder von den Ärzten gesagt wurde. :Gruebeln:

Da sie ja weiter arbeiten will, aber durch ihre Erkrankungen den vollen Arbeitstag nicht schafft, wäre das genau das, was wir versuchen zu erreichen. :ic_up:

Liebe Grüße
Royan :umarm:

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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 5. Feb 2016, 19:53

Dann wünschen wir deiner Freundin einen guten Abschluss in der Klinik, auf dass sie viele positive Impulse auch aus der Klinik für sich mit heimnehmen wird. :koepfchen:

Und es wäre für sie bestimmt beruhigend und hilfreich, wenn die Klinik ihr Wort hält und den Rehabericht dahingehend auch so verfassen wird. :ic_up: :ic_up:

Grüße sie ganz lieb :umarm: von agnes
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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Sa 6. Feb 2016, 21:18

Also ich kann leider nicht zustimmen, wenn du glaubst, eine mehrwöchige Reha besser ist als eine Begutachtung.

Bei mir und vielen anderen war es so, dass man in der Reha max 1x in der Woche Kontakt zum Arzt bestand.
Die Therapeuten hatten gar keine oder schlicht falsche Beurteilungen abgegeben.
Wichtige Vorkommnisse, wie Kollaps und Panikattacken wurden ignoriert.

Das alles hat zu einem völlig absurden Reha- entlassungsbericht geführt.


Erst ein persönliches Gutachten der AfA und eines der DRV führten zu einem klaren Befund, der deutlich eine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden/Tag bestätige.

Man muss sich wirklich deutlich äußern zu seinen Leiden und Aufmerksamkeit einfordern.

Immer brav ja und armen zu sagen, um 'mitzuwirken' kann nach hinten losgehen.

Sind nur meine Erfahrungen und nicht pauschal zu werten, aber auf jeden Fall beachtenswert.



Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von royan » Sa 6. Feb 2016, 21:50

herculespilot hat geschrieben:Also ich kann leider nicht zustimmen, wenn du glaubst, eine mehrwöchige Reha besser ist als eine Begutachtung.
Hallo,

ich behaupte nicht, dass generell eine mehrwöchige Reha besser ist als eine Begutachtung, nur, diese Reha ist besser als die kurze Begutachtung durch den Arzt im Dezember, bei der ich anwesend war, wobei das GA noch nicht vorliegt. :grinser:

Mittlerweile habe ich einen Teil des Reha-Berichtes gesehen und kann sagen, dass dieser soweit gut abgefasst ist, es gibt nur wenige, kleine Fehler. Sie hat ihn sogar mitbekommen, damit mögliche Fehler noch korrigiert werden können am Montag. Die schlussendliche Einschätzung hat sie noch nicht dabei gehabt, aber die Ärztin hat mehrfach betont, dass sie sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt und für ihren Beruf von 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig hält (und ich hoffe, dies steht dann auch so im Rehabericht - im Computer ist es bislang so eingetragen, sie hat es meiner Freundin gezeigt). Den Kurzbericht mit der Entlassung au kriegt sie am Dienstag und den vollständigen Reha-Bericht bekommt sie nach Hause geschickt. Alles in allem kann man zum jetzigen Zeitpunkt diese Einrichtungen empfehlen.

Was die Arzttermine in dieser Reha anging, so kann ich sagen, sie hat in der Woche bis zu 5 Termine gehabt mit Ihrer persönlichen Therapeuten (sowohl Einzel- als auch Gruppentermine), 2 Termine pro Woche mit dem behandelnden Arzt und ansonsten noch vieles andere. :ic_up: Ich habe allerdings auch schon Rehaverläufe gesehen, wo das nicht der Fall war und ich kenne auch viele, die ähnliche Erfahrungen wie Du gemacht haben.

LG
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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » So 7. Feb 2016, 11:54

hier mal ein kurzer Einwurf zum Thema Reha
denn auch die dortige Beurteilung muss gar nichts heissen
Bei mir hieß es im Rehabrericht UNTER 3 STUNDEN
Ergebnis =
Rente wurde abgelehnt.
o.k. es muss ja nicht immer so laufen, aber eine wirkliche Ausnahme bin ich wohl auch nicht
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

royan
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Re: Widerspruchsverfahren Erwerbsminderungsrente

Ungelesener Beitrag von royan » So 7. Feb 2016, 13:56

Hamburger Deern hat geschrieben:hier mal ein kurzer Einwurf zum Thema Reha
denn auch die dortige Beurteilung muss gar nichts heissen
Bei mir hieß es im Rehabrericht UNTER 3 STUNDEN
Ergebnis =
Rente wurde abgelehnt.
o.k. es muss ja nicht immer so laufen, aber eine wirkliche Ausnahme bin ich wohl auch nicht
Das ist leider wohl kein Einzelfall. Aber ich bleibe soweit mal optimistisch. Alles andere wird sich zeigen, wenn es soweit ist. :Gruebeln:

LG
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