Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Dauer
- ninja
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Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Dauer
Hallo zusammen,
bin beim durchstöbern des DRV-Forums auf die folgende Info aus 2014 gestoßen und da ich selber nach knapp 3 jähriger befristeter EM-Rente mit dem ersten Verlängerungsantrag nun die Rente auf unbestimmte Dauer erhalten habe – kann das noch immer nicht glauben – aber steht so im Bescheid …verunsichert mich das doch sehr.
Ich hatte besonders aus der Panik heraus, dass jetzt jederzeit Überprüfungen stattfinden können, im Internet recherchiert und kam so zu diesem „Zufallsfund“ der ja quasi eine neue Regelung vermuten lässt.
Ich hoffe, ich darf das hier so verlinken und zitieren!?
https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum. ... tid]=23957
von Herz1952 - 11.01.2014
RE: Erwerbsminderungsrente Nachprüfung selben Zeitpunkt i. Jahr?
Die "Neuen" EM-Renten sind alle so ausgelegt, das theoretisch jederzeit eine Nachprüfung erfolgen kann. Deswegen wird meist eine auf 3 Jahre befristete Rente beim nächsten Mal auf "unbestimmte Dauer" ausgestellt. Das ist jedoch nicht rechtsverbindlich, deshalb der Vorbehalt der Nachprüfung.
Vorher war die Befristung rechtsverbindlich, und es durfte keine Nachprüfung erfolgen (außer vielleicht bei offensichtlichen Betrug).
Je nach Erkrankung können die Nachprüfungs-Zeiten variieren oder ganz wegfallen.
Weiß einer von euch was davon zu halten ist?
Der Autor ist recht aktiv im DRV-Forum und macht sonst ehe reinen kompetenten Eindruck.
Liebe Grüße von Ninja
bin beim durchstöbern des DRV-Forums auf die folgende Info aus 2014 gestoßen und da ich selber nach knapp 3 jähriger befristeter EM-Rente mit dem ersten Verlängerungsantrag nun die Rente auf unbestimmte Dauer erhalten habe – kann das noch immer nicht glauben – aber steht so im Bescheid …verunsichert mich das doch sehr.
Ich hatte besonders aus der Panik heraus, dass jetzt jederzeit Überprüfungen stattfinden können, im Internet recherchiert und kam so zu diesem „Zufallsfund“ der ja quasi eine neue Regelung vermuten lässt.
Ich hoffe, ich darf das hier so verlinken und zitieren!?
https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum. ... tid]=23957
von Herz1952 - 11.01.2014
RE: Erwerbsminderungsrente Nachprüfung selben Zeitpunkt i. Jahr?
Die "Neuen" EM-Renten sind alle so ausgelegt, das theoretisch jederzeit eine Nachprüfung erfolgen kann. Deswegen wird meist eine auf 3 Jahre befristete Rente beim nächsten Mal auf "unbestimmte Dauer" ausgestellt. Das ist jedoch nicht rechtsverbindlich, deshalb der Vorbehalt der Nachprüfung.
Vorher war die Befristung rechtsverbindlich, und es durfte keine Nachprüfung erfolgen (außer vielleicht bei offensichtlichen Betrug).
Je nach Erkrankung können die Nachprüfungs-Zeiten variieren oder ganz wegfallen.
Weiß einer von euch was davon zu halten ist?
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Liebe Grüße von Ninja
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu sein.
H. Hesse
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Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Hallo und Guten Morgen,
na herzlichen Glückwunsch zur Entfristung.
Das ist ja mal sehr interessant und würde mich auch interessieren. Ich bekomme jetzt auch bald die EM-Rente und wäre ja toll wenn dies bei der 1 . Verlängerung entfristet werden kann. Ich war gerade auf der Seite von Deinem Link. Muss mich da auch mal durchstöbern.
Ich warte mal was die Experten hierzu sagen. Aber das wär ja schon super wenn das nun so gehandabt wird.
LG Barbara
na herzlichen Glückwunsch zur Entfristung.
Das ist ja mal sehr interessant und würde mich auch interessieren. Ich bekomme jetzt auch bald die EM-Rente und wäre ja toll wenn dies bei der 1 . Verlängerung entfristet werden kann. Ich war gerade auf der Seite von Deinem Link. Muss mich da auch mal durchstöbern.
Ich warte mal was die Experten hierzu sagen. Aber das wär ja schon super wenn das nun so gehandabt wird.
LG Barbara
Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Oh je! Mit "auf unbestimmte Zeit" ist genau was ich nicht will. Da kann ich ja wieder raten wann die Rente beendet wird per Überraschungsei.
Tamara
Tamara
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Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Hallo ninja,
Man braucht nur davor keine Verlängerungsanträge mehr zu stellen, sollte das allerdings nicht versäumen vor der Regel-Altersgrenze zu tun (Antrag auf Umwandlung in Altersrente rechtzeitig stellen), denn EM-Rente wird ab diesem angegebenen Datum dann nicht mehr weiter gezahlt.
Bis dahin ist die EM-Rente weiter zu zahlen, notfalls auch über ein Gerichtsverfahren, eine EM-Rente auf Zeit endet eben "automatisch" mit dem (im Bescheid) festgelegten Datum, wenn nicht vorher von der DRV verlängert wurde ...
Diese "Überprüfungen" beschränken sich meist auf eine schriftliche Anfrage (Formular) an den Rentner, da soll er bestätigen, dass sich nichts geändert hat und dann geht das zurück an die DRV und man bestätigt "dass sich nichts ändern wird" ... klingt blöde, ist es auch aber so laufen diese "Überprüfungen" dann tatsächlich ab, nach meinen Informationen jedenfalls von EM-Rentnern, die ein solches "Überprüfungs-Formular" schon mal bekommen haben.
Wichtig sind dabei wahrscheinlich nur die Fragen in dem Formular, ob man einen Job zusätzlich zur Rente ausübt und an dieser Stelle kann es mal "gefährlich" werden, wenn man es damit übertreiben sollte, dann kommen natürlich Zweifel auf bei der DRV ob man wirklich (immer noch) generell zu krank ist zum Arbeiten gehen ... im erlaubten "Mini-Job-Bereich" (bis 450 Euro im Monat / UNTER 15 Wochenstunden) macht das aber bei Voll-EM-Rente "ohne Befristung" im Regelfall nichts mehr aus.
Das ist wahrscheinlicher bei einer Zeitrente, dass die sich da bei der DRV gewisse Fragen stellen, ob man die wirklich verlängern sollte /muss oder ob da nicht auch ein wenig MEHR möglich wäre ...
Wir bekommen ja nun inzwischen beide eine EM-Rente "auf unbestimmte Zeit" und es gab noch nie eine solche Überprüfung, vielleicht haben die ja "Angst" vor uns oder man gibt es wirklich auf ab 55 + wie ich es schon mehrfach gehört habe, aber eine feste Grenze gibt es dafür offiziell nicht ...
Ich denke schon, dass es eher ein wenig Altersabhängig sein dürfte und weniger von den konkreten Erkrankungen, das können die SB (die dann solche Formulare rausschicken) ja auch nicht beurteilen ... jüngere EM-Rentner werden da sicher (vielleicht) öfter geprüft als die wo das reguläre Rentenalter immer näher rückt, so alle 2 - 3 Jahre ist dann wohl üblich.
Mit den 55 Jahren kann aber passen, denn der Dopa wird bald 60 und ich bin sowieso schon drüber seit der Bewilligung der EM-Rente, zudem können die ja auch im Rentenkonto sehen wer dann in eine andere Rente wechseln könnte, wenn man die EM-Rente wieder entziehen würde ... irgendwo gibt dann wohl sogar die DRV mal auf, wenn es ohnehin nicht mehr möglich ist Rentenzahlungen (wenigstens eine Weile noch) wieder ganz einzustellen ...
UNS BEIDE werden die nun ohnehin nicht mehr los und über so eine Überprüfung würden wir inzwischen "nur noch müde lächeln" ...
Gesetzlich gesehen gibt es immer noch die Grenze von 9 Jahren (bei EM-Voll-Rente ohne Unterbrechungen verlängert) nach der "auf unbestimmte Zeit" verlängert werden MUSS ... bis dahin ist alles möglich was die DRV so im konkreten Einzelfall für "richtig" hält ... auch solche kleinen "Wunder" wie bei dir und mir, wo der Verlängerungs-Antrag vielleicht einfach nur zufällig auf dem richtigen SB-Schreibtisch gelandet ist ...
Da sollte man sich nicht schon über die nächsten "ungelegten Eier" beginnen den Kopf zu zerbrechen ... genieße diesen Bescheid und du wirst sehen, dass du mit der Zeit auch insgesamt viel RUHIGER werden wirst ... es gibt wirklich keinen Grund mehr sich Sorgen um diese Rente zu machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
zunächst mal TOLL , dass man dir die EM-Rente jetzt "auf unbestimmte Dauer" bewilligt hat, meine Ungläubigkeit war ähnlich, als ich diesen Bescheid bei der ersten Verlängerung (Anfang 2013) bekommen habe ... zumal es bei mir auch um eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" ging, da ist das so problemlos noch ungewöhnlicher.bin beim durchstöbern des DRV-Forums auf die folgende Info aus 2014 gestoßen und da ich selber nach knapp 3 jähriger befristeter EM-Rente mit dem ersten Verlängerungsantrag nun die Rente auf unbestimmte Dauer erhalten habe – kann das noch immer nicht glauben – aber steht so im Bescheid …verunsichert mich das doch sehr.
Das ist nicht neu und da wurde auch nichts geändert, seit der umfassenden Änderungen im Jahr 2001 KANN jede EM-Rente, die auf "unbestimmte Dauer" bewilligt wurde jederzeit von der DRV "überprüft" werden, das steht auch in jedem Bescheid dazu ausdrücklich drin, damit sich die "unbefristet" Berenteten bloß nicht "zu sicher fühlen sollen" ... wobei das ja trotzdem noch "befristet" ist bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente ...Ich hatte besonders aus der Panik heraus, dass jetzt jederzeit Überprüfungen stattfinden können, im Internet recherchiert und kam so zu diesem „Zufallsfund“ der ja quasi eine neue Regelung vermuten lässt.
Man braucht nur davor keine Verlängerungsanträge mehr zu stellen, sollte das allerdings nicht versäumen vor der Regel-Altersgrenze zu tun (Antrag auf Umwandlung in Altersrente rechtzeitig stellen), denn EM-Rente wird ab diesem angegebenen Datum dann nicht mehr weiter gezahlt.
Natürlich darfst du das verlinken und zitieren, damit ist (durch die Quellen-Angabe / Link) auch dem Urheberrecht Genüge getan ...Ich hoffe, ich darf das hier so verlinken und zitieren!?
Es stimmt Beides so nicht, die Befristung war noch nie "rechtsverbindlich" und die Überprüfungs-Möglichkeit (der weiteren Rentenberechtigung) der DRV steht generell in JEDEM Bescheid zu EM-Rente drin ... ganz gleich ob die EM-Rente Teilweise /Voll/ auf Zeit oder auf "Dauer" bewilligt wurde ... das hat auch wenig mit "Betrug" zu tun sondern eher mit der nie enden wollenden Hoffnung der DRV, dass es in Einzelfällen doch mal "Wunderheilungen" geben könnte, die eine EM-Rente wieder überflüssig machen würden.Vorher war die Befristung rechtsverbindlich, und es durfte keine Nachprüfung erfolgen (außer vielleicht bei offensichtlichen Betrug).
Je nach Erkrankung können die Nachprüfungs-Zeiten variieren oder ganz wegfallen.
Nicht so wirklich viel ist davon zu halten, allerdings solltest du dir darum nicht so viele Gedanken machen, dein aktueller Bescheid ist schon eine "recht sichere" Angelegenheit ... denn ab jetzt ist die DRV dazu verpflichtet tatsächliche Beweise dafür zu liefern, dass du diese Rente nicht mehr brauchst (bisher war es ja eher umgekehrt, WIR mussten beweisen können, dass wir zu krank zum Arbeiten sind) weil du wieder arbeiten KANNST ...Weiß einer von euch was davon zu halten ist?
Bis dahin ist die EM-Rente weiter zu zahlen, notfalls auch über ein Gerichtsverfahren, eine EM-Rente auf Zeit endet eben "automatisch" mit dem (im Bescheid) festgelegten Datum, wenn nicht vorher von der DRV verlängert wurde ...
Diese "Überprüfungen" beschränken sich meist auf eine schriftliche Anfrage (Formular) an den Rentner, da soll er bestätigen, dass sich nichts geändert hat und dann geht das zurück an die DRV und man bestätigt "dass sich nichts ändern wird" ... klingt blöde, ist es auch aber so laufen diese "Überprüfungen" dann tatsächlich ab, nach meinen Informationen jedenfalls von EM-Rentnern, die ein solches "Überprüfungs-Formular" schon mal bekommen haben.
Wichtig sind dabei wahrscheinlich nur die Fragen in dem Formular, ob man einen Job zusätzlich zur Rente ausübt und an dieser Stelle kann es mal "gefährlich" werden, wenn man es damit übertreiben sollte, dann kommen natürlich Zweifel auf bei der DRV ob man wirklich (immer noch) generell zu krank ist zum Arbeiten gehen ... im erlaubten "Mini-Job-Bereich" (bis 450 Euro im Monat / UNTER 15 Wochenstunden) macht das aber bei Voll-EM-Rente "ohne Befristung" im Regelfall nichts mehr aus.
Das ist wahrscheinlicher bei einer Zeitrente, dass die sich da bei der DRV gewisse Fragen stellen, ob man die wirklich verlängern sollte /muss oder ob da nicht auch ein wenig MEHR möglich wäre ...
Kann ich so nicht beurteilen, aber das DRV-Forum ist leider oft auch nicht wirklich so genau zu nehmen und die Informationen dort erzeugen oft mehr neue Fragen ...Der Autor ist recht aktiv im DRV-Forum und macht sonst ehe reinen kompetenten Eindruck.
Wir bekommen ja nun inzwischen beide eine EM-Rente "auf unbestimmte Zeit" und es gab noch nie eine solche Überprüfung, vielleicht haben die ja "Angst" vor uns oder man gibt es wirklich auf ab 55 + wie ich es schon mehrfach gehört habe, aber eine feste Grenze gibt es dafür offiziell nicht ...
Ich denke schon, dass es eher ein wenig Altersabhängig sein dürfte und weniger von den konkreten Erkrankungen, das können die SB (die dann solche Formulare rausschicken) ja auch nicht beurteilen ... jüngere EM-Rentner werden da sicher (vielleicht) öfter geprüft als die wo das reguläre Rentenalter immer näher rückt, so alle 2 - 3 Jahre ist dann wohl üblich.
Mit den 55 Jahren kann aber passen, denn der Dopa wird bald 60 und ich bin sowieso schon drüber seit der Bewilligung der EM-Rente, zudem können die ja auch im Rentenkonto sehen wer dann in eine andere Rente wechseln könnte, wenn man die EM-Rente wieder entziehen würde ... irgendwo gibt dann wohl sogar die DRV mal auf, wenn es ohnehin nicht mehr möglich ist Rentenzahlungen (wenigstens eine Weile noch) wieder ganz einzustellen ...
UNS BEIDE werden die nun ohnehin nicht mehr los und über so eine Überprüfung würden wir inzwischen "nur noch müde lächeln" ...
Gesetzlich gesehen gibt es immer noch die Grenze von 9 Jahren (bei EM-Voll-Rente ohne Unterbrechungen verlängert) nach der "auf unbestimmte Zeit" verlängert werden MUSS ... bis dahin ist alles möglich was die DRV so im konkreten Einzelfall für "richtig" hält ... auch solche kleinen "Wunder" wie bei dir und mir, wo der Verlängerungs-Antrag vielleicht einfach nur zufällig auf dem richtigen SB-Schreibtisch gelandet ist ...
Da sollte man sich nicht schon über die nächsten "ungelegten Eier" beginnen den Kopf zu zerbrechen ... genieße diesen Bescheid und du wirst sehen, dass du mit der Zeit auch insgesamt viel RUHIGER werden wirst ... es gibt wirklich keinen Grund mehr sich Sorgen um diese Rente zu machen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Hallo Tamara,
EM-Rente "unbefristet" oder "auf Dauer" gibt es also regulär gar nicht ... darum muss man ja später auch noch den Übergang in die Altersrente beantragen /rechtzeitig regeln ... sonst stellt die DRV einfach die Zahlungen ein zum Tag X ... dafür gibt es aber einen Kurz-Antrag, habe ich mir schon angesehen bei der DRV ...
Bei dir stand ja drin (soweit ich mich erinnere), dass man dich nur befristet für voll Erwerbsgemindert hält und ohne das bewusste End-Datum ( Beginn der Altersrente) ist damit natürlich ein Zeitraum von höchstens 3 Jahren gemeint, zumindest hat man das bei dir so interpretieren können und hat es leider auch gemacht.
Wenn man dir eine Geldrente zahlen müsste, wäre man da sicher genauer gewesen mit dieser Angabe aber das Sozial-AMT will eben auch wissen, ob man dir weiter den Lebensunterhalt sichern muss aus dem SGB XII ... bei einer Feststellung auf "unbestimmte Dauer" kannst du aber in die Grundsicherung des SGB XII wechseln, was vielleicht ein wenig "entspannter" läuft als beim "normalen" Sozial-AMT ...
Ich weiß es leider nicht, hoffe auch das nie erfahren zu müssen ... noch können wir ohne Soziale Zusatzleistungen mit unseren Renten auskommen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
wenn das korrekt geschrieben wird als "auf unbestimmte Dauer bewilligt, jedoch bis höchstens zum XX " (und da steht dann das Datum für den Beginn einer Altersrente), dann ist das völlig in Ordnung so, diese "Befristung" steht in allen EM-Rentenbescheiden so drin, denn Rente wegen Erwerbsminderung gibt es nun mal nur so lange (höchstens), wie man theoretisch noch arbeiten müsste bis zur regulären Altersrente.Oh je! Mit "auf unbestimmte Zeit" ist genau was ich nicht will. Da kann ich ja wieder raten wann die Rente beendet wird per Überraschungsei.
EM-Rente "unbefristet" oder "auf Dauer" gibt es also regulär gar nicht ... darum muss man ja später auch noch den Übergang in die Altersrente beantragen /rechtzeitig regeln ... sonst stellt die DRV einfach die Zahlungen ein zum Tag X ... dafür gibt es aber einen Kurz-Antrag, habe ich mir schon angesehen bei der DRV ...
Bei dir stand ja drin (soweit ich mich erinnere), dass man dich nur befristet für voll Erwerbsgemindert hält und ohne das bewusste End-Datum ( Beginn der Altersrente) ist damit natürlich ein Zeitraum von höchstens 3 Jahren gemeint, zumindest hat man das bei dir so interpretieren können und hat es leider auch gemacht.
Wenn man dir eine Geldrente zahlen müsste, wäre man da sicher genauer gewesen mit dieser Angabe aber das Sozial-AMT will eben auch wissen, ob man dir weiter den Lebensunterhalt sichern muss aus dem SGB XII ... bei einer Feststellung auf "unbestimmte Dauer" kannst du aber in die Grundsicherung des SGB XII wechseln, was vielleicht ein wenig "entspannter" läuft als beim "normalen" Sozial-AMT ...
Ich weiß es leider nicht, hoffe auch das nie erfahren zu müssen ... noch können wir ohne Soziale Zusatzleistungen mit unseren Renten auskommen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- ninja
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Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Hallo ihr Lieben,
erst einmal ganz herzlichen Dank für eure Beiträge und guten Wünsche!
Die Konzentration und das Schreiben / Texten fällt mir aktuell recht schwer und so kann ich nicht so ausführlich posten, wie ich eigentlich gerne würde – aber das kennt ihr hier ja alle auch …
Besonders dir, liebe Doppeloma, danke ich für deine ausführliche und kompetente Antwort, jetzt habe ich zuverlässige Infos zum Verfahren und weiß auch, was evtl. an Überprüfung auf mich zukommen könnte, und darüber hinaus noch viele hilfreiche Tipps - du findest irgendwie immer die richtigen Worte, um mich zu beruhigen und mir wieder Mut zu machen – dafür eine ganz feste
Ich bin regelrecht überwältigt von so viel herzlicher Anteilnahme!
Viele Grüße
ninja
erst einmal ganz herzlichen Dank für eure Beiträge und guten Wünsche!
Die Konzentration und das Schreiben / Texten fällt mir aktuell recht schwer und so kann ich nicht so ausführlich posten, wie ich eigentlich gerne würde – aber das kennt ihr hier ja alle auch …
Besonders dir, liebe Doppeloma, danke ich für deine ausführliche und kompetente Antwort, jetzt habe ich zuverlässige Infos zum Verfahren und weiß auch, was evtl. an Überprüfung auf mich zukommen könnte, und darüber hinaus noch viele hilfreiche Tipps - du findest irgendwie immer die richtigen Worte, um mich zu beruhigen und mir wieder Mut zu machen – dafür eine ganz feste
Ich bin regelrecht überwältigt von so viel herzlicher Anteilnahme!
Ja , wie ein kleines Wunder kommt es mir auch vor – glauben kann ich es eh noch immer nicht so ganz …Gesetzlich gesehen gibt es immer noch die Grenze von 9 Jahren (bei EM-Voll-Rente ohne Unterbrechungen verlängert) nach der "auf unbestimmte Zeit" verlängert werden MUSS ... bis dahin ist alles möglich was die DRV so im konkreten Einzelfall für "richtig" hält ... auch solche kleinen "Wunder" wie bei dir und mir, wo der Verlängerungs-Antrag vielleicht einfach nur zufällig auf dem richtigen SB-Schreibtisch gelandet ist ...
Du hast natürlich recht, „ungelegte Eier“ lohnen keinen Stress, den hatte ich zu genüge und davon runterkommen braucht seine Zeit – dass ich gerade jetzt schon etwas ruhiger werde, dafür danke ich dir besonders – ich wünsche dir und dem Dopa alles, alles Gute und Liebe!Da sollte man sich nicht schon über die nächsten "ungelegten Eier" beginnen den Kopf zu zerbrechen ... genieße diesen Bescheid und du wirst sehen, dass du mit der Zeit auch insgesamt viel RUHIGER werden wirst ... es gibt wirklich keinen Grund mehr sich Sorgen um diese Rente zu machen ...
ninja
Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft zu sein.
H. Hesse
H. Hesse
Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Kann ich so nicht Bestätigen, hatte 2 Jahre, erneut 2 Jahre, dann 3 Jahre und nun wieder 2 Jahre.
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Re: Nach 3 jährigen Befristung direkt Rente auf unbest. Daue
Hallo
@gerdank, auch ich erhielt bereits nach bewilligter Zeitrente von zunächst 3,5 Jahren (2,5 Jahre davon rückwirkend) nach Verlängerungsantrag die "Rente auf unbestimmte Dauer bis zur Regelaltersrente" zugesprochen.
Zum Zeitpunkt der Bewilligung war ich 48 Jahre alt.
Eine erneute Überprüfung fand bis dato seitdem nicht mehr statt (die anerkannte EMR besteht seit 2005).
@ninja,
Oft liest er zu oberflächlich mit oder versteht die tatsächliche Fragestellung nicht und verstrickt sich anschließend entschuldigend in seinen Antworten.
Auffällig häufig bringt er aufs Neue seine eigenen (und die seines Sohnes) gesundheitlichen Probleme in die Thematik mit ein und lenkt damit vom eigentlichen Thema ab.
Auf seine Aussagen alleine würde ich nicht immer bauen und je nach Thema mich lieber intensiver noch weiter informieren lassen.
Meiner Meinung nach bist du hier im Forum mit vielen Fragen besser aufgehoben, zumal wenn @Doppeloma sie dir beantworten kann
Gruß agnes
@gerdank, auch ich erhielt bereits nach bewilligter Zeitrente von zunächst 3,5 Jahren (2,5 Jahre davon rückwirkend) nach Verlängerungsantrag die "Rente auf unbestimmte Dauer bis zur Regelaltersrente" zugesprochen.
Zum Zeitpunkt der Bewilligung war ich 48 Jahre alt.
Eine erneute Überprüfung fand bis dato seitdem nicht mehr statt (die anerkannte EMR besteht seit 2005).
@ninja,
Die Aktivität des Autors in diesem Forum ist tatsächlich gegeben, jedoch seine wirklichen Kenntnisse einzelner Themenbereiche leider sehr zwiespältig/mangelhaft anzusehen, da er seine getätigten Aussagen oft revidieren muss, wenn fachlich versierte Personen sich melden/einschalten und ihn dahingehend rügen.Der Autor ist recht aktiv im DRV-Forum und macht sonst ehe reinen kompetenten Eindruck.
Oft liest er zu oberflächlich mit oder versteht die tatsächliche Fragestellung nicht und verstrickt sich anschließend entschuldigend in seinen Antworten.
Auffällig häufig bringt er aufs Neue seine eigenen (und die seines Sohnes) gesundheitlichen Probleme in die Thematik mit ein und lenkt damit vom eigentlichen Thema ab.
Auf seine Aussagen alleine würde ich nicht immer bauen und je nach Thema mich lieber intensiver noch weiter informieren lassen.
Meiner Meinung nach bist du hier im Forum mit vielen Fragen besser aufgehoben, zumal wenn @Doppeloma sie dir beantworten kann
Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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