Hallo royan,
das mit den Problemen Reha mit Kindern "umschiffe" ich mal, damit habe ich überhaupt keine Erfahrungen, habe nur davon gelesen bisher, dass man sich besser selber an entsprechende Kliniken wenden sollte die Kinderbetreuung anbieten, sofern die DRV bereit ist das zu bezahlen.
Jetzt ist diese Reha auch wegen der fehlenden Kinderbetreuung gescheitert und wir müssen noch die Begründung für den Widerspruch zur EM-Rente machen.
Verstehe ich gerade nicht, wenn Reha noch läuft (nun auf Wunsch der DRV), dann wird doch ein Antrag auf EM-Rente gar nicht weiter bearbeitet in der Zeit ???
Wann wurde denn nun die EM-Rente abgelehnt und mit welcher Begründung ???
Das GA wurde an den Psychiater geschickt, der selbiges aber unter Verschluss hält und nicht mal bereit ist, darüber zu sprechen. Also wissen wir derzeit immer noch nicht, was in diesem GA steht. Natürlich steht im Ablehnungsbescheid drin "über sechs Stunden mit Einschränkungen" wie es wohl Standard ist.
Der Psychiater hat dieses GA auch nur vorliegen weil deine Freundin ihr Einverständnis dafür erteilt hat, dass der das bekommen darf und der bekommt das nicht "zum geheimen persönlichen Gebrauch" sondern um deiner Freundin den Inhalt medizinisch erklären zu können und ihr danach ein eigenes Exemplar auszudrucken ...
Es gibt Gesetze dafür und daran hat sich auch der Psychiater deiner Freundin zu halten, sie hat einen Rechtsanspruch auf
ALLE medizinischen Unterlagen die es von ihr gibt und erst Recht auf dieses GA was ja offenbar nicht so "entsetzlich" sein kann, wenn man sie für Vollzeit Erwerbsfähig hält und deswegen die EM-Rente abgelehnt wurde.
§ 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
Quelle
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/b ... nakte.html
Das solltet ihr dem ausdrucken und auf den Tisch packen, er nimmt deiner Freundin damit Rechte zu ihrer Verteidigung im Verfahren gegen die DRV, denn sie braucht dieses GA ja unbedingt für die Begründung, im Prinzip hat
ER keinen Rechtsanspruch auf dieses GA, denn es wurde nicht von ihm und nicht für ihn geschrieben, also hat er auch nicht zu entscheiden was damit zu geschehen hat.
Wenn er dazu eine andere Meinung vertreten möchte, dann braucht er einen richterlichen Beschluss, dass es der Betroffenen nicht zugänglich gemacht werden darf ...ich würde mich da durchaus auch an die zuständige Ärztekammer wenden, wenn dieser Arzt meint diese Gesetze gelten nicht für ihn.
Ich empfinde es immer wieder (auch von der DRV) als lächerlich so ein Theater um diese GA zu machen, wenn sie doch meinen der Untersuchte Antragsteller sei fitt genug am Arbeitsmarkt Vollzeit zu arbeiten aber was ein Arzt zu ihrem Gesundheitszustand geschrieben hat können sie angeblich "nicht verkraften", ohne Ärztlichen Beistand bei der "Eröffnung" ...
Oft genug gibt es diese Einschränkung durch den GA nicht mal wirklich auf dem GA und dann bedeutet es eben
NUR, dass Einzelheiten darin von einem Arzt erklärt werden sollen, wenn der Betroffene das zum ersten Male lesen kann ... es bedeutet
NICHT, dass der behandelnde Arzt darüber zu entscheiden hat, ob sein Patient dazu überhaupt was erfahren soll was da drin steht ... deine Freundin ist weder Entmündigt noch steht sie unter offizieller "Betreuung" ...
Lt. Arbeitsvertrag ist sie vollzeitbeschäftigt, Aussteuerung wohl bis 11.11.2015, dann der Gang zur AfA, damit sie Geld bekommt... (Berechnet sich das dann nach dem KK?). Wenn das so zu machen ist, dann müssen wir das so machen.
Da die Aussteuerung im Prinzip schon angekündigt ist, sollte sie sich spätestens Mitte Oktober bei der AfA damit melden, üblicherweise bekommt man dafür aber eine separate Bescheinigung von der KK und keine "Anhörung" ... sie braucht ja was wo drauf steht, dass sie ab Tag X keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben wird ... die Aufzählung der AU-Zeiten aus dem aktuellen Schreiben geht die AfA dabei nichts an.
Nach einer Entscheidung des BAG verfallen Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, also immer am 31.03. des zweiten Jahres, welches dem Urlaubsjahr (Kalenderjahr) folgt, was in ihrem Fall bedeutet, sie hat den Urlaubsanspruch aus 2014 bis zum 31.03.2016.
Da geht es um Urlaubsabgeltungen wenn ein Arbeitsverhältnis endet ohne dass (wegen Krankheit z.B.) der Urlaub noch genommen werden konnte, dieses Urteil wurde in diesem Zusammenhang gesprochen, weil auch noch Urlaubsanspruch (z.B. bei einer EM-Zeitrente) auflaufen wird.
Im regulären Arbeitsverhältnis ist nach dem 31.03. eines Folgejahres der Urlaub (des Vorjahres) in der Regel verfallen und man kann nur noch den aktuellen Jahres-Urlaub (des laufenden Jahres) in Anspruch nehmen, es mag abweichende (günstigere) betriebliche Vereinbarungen geben aber ob sie so Urlaub machen könnte, wie sie das aktuell "andenkt" ist verbindlich mit dem AG zu klären.
Eine Verschiebung des "alten" Jahresurlaubes nach März des Folgejahres ist (im bestehenden Arbeitsverhältnis) immer nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem AG möglich, denn der Jahresurlaub soll ja der Erholung der Beschäftigten im jeweils laufenden Jahr dienen, so steht es auch im Bundes-Urlaubsgesetz, Ausnahmen kann /soll es nur geben wenn besondere betriebliche oder persönliche Gründe dagegen sprechen.
Dazu ist auch üblicherweise ein Antrag (an den AG) zu stellen,. wenn man den Urlaub in das Folgejahr "übertragen" möchte, ich nehme mal an, dass deine Freundin einen solchen Antrag (für den Urlaub von 2014) nicht gestellt hat.
Also könnte sie, wenn sie denn gesundheitlich dazu in der Lage wäre, ihre Arbeit zum November wieder aufzunehmen, theoretisch dann den Urlaub aus 2014 antreten, danach den aus 2015 und dann sehen, wie es mit dem EM-Renten-Verfahren weiter geht.
Du schreibst oben davon, dass u. A. Mobbing in der Firma mitschuldig an ihrem aktuellen Zustand ist, glaubst du im Ernst, dass sie nun nach fast 1,5 Jahren AU dort erscheinen kann, um direkt den alten und neuen Urlaub in Anspruch zu nehmen ... der AG muss das genehmigen (und dann auch bezahlen) sonst kann sie den Urlaub nicht nehmen und wird zunächst mal arbeiten müssen ... der AG braucht ihr den Urlaub nicht zu geben, ohne dass sie erst mal arbeitet ... das ist eine Empfehlung aber keine Verpflichtung für den AG nach langer Krankheit ...
Urlaub ist auch nicht dafür gedacht eigentlich weiter krank zu sein ...
WAS macht sie dann ???
Wenn diese Urlaube dann genommen sind, würde ihr ansonsten nur noch übrig bleiben, die Stundenzahl selbst zu reduzieren, weil sie eben die Vollzeit nicht mehr schafft (idealerweise hat sie dann eine teilweise EM-Rente), immer vorausgesetzt, sie ist so fit, dass sie das leisten kann.
Wovon "träumt Ihr Beiden eigentlich nachts sonst noch" ... wenn sie auch noch "freiwillig" die Stunden reduziert, dann bekommt sie auch noch weniger ALGI, denn das wird nicht nach dem (bisherigen) Krankengeld berechnet sondern nach dem letzten Einkommen was sie erzielt hat ... weniger Stunden = weniger ALGI und anderes Geld kann sie aktuell nicht mehr bekommen, wenn sie feststellen muss, dass Stundenreduzierung auch
NIX bringt, weil es
GAR NICHT geht ...
Woher bitte soll da eine teilweise EM-Rente kommen, wenn du oben schreibst, dass ihr Antrag auf EM-Rente gerade abgelehnt wurde, weil die DRV sie für Vollzeit Erwerbsfähig hält ...
Sie kann ihre Stunden (freiwillig) reduzieren so viel sie will, das interessiert doch die DRV bei der Entscheidung zur EM-Rente nicht, Niemand "muss" Vollzeit arbeiten gehen, aber deswegen bekommt man noch lange keine Teilweise EM-Rente, wenn die DRV gerade was ganz Anderes beschlossen hat ...
Das wird sich sicherlich in den nächsten Wochen entscheiden, aktuell ist sie au, aber auch stetig in Behandlung, wie da der Verlauf ist, kann ich nicht voraussehen. So wäre eine WE nur ein Arbeitsversuch, der nach dem jetzigen Stand aber zum Scheitern verurteilt ist.
Das kann wohl Keiner voraussehen, wie sich das weiterentwickeln wird, es gibt keine WE unter den aktuellen Bedingungen und wenn sie gar nicht in der Lage ist zu arbeiten werden das auch die Ärzte nicht befürworten, eine WE kann man nicht im "Alleingang" planen und durchführen ... wenn die KK das schon "aufgegeben" hatte, dann hat das schon was zu bedeuten ... das hilft ihr im Moment aber auch nicht weiter ...
Stellt sich aber heraus, dass an eine Arbeitsaufnahme nicht zu denken ist, dann muss sie ja zur AfA und AlgI nach der Nathlosigkeitsregelung beantragen.
So wie du alles beschreibst sehe ich sie nicht als Arbeitsfähig und so sollte sie sich unbedingt rechtzeitig um ALGI wegen "Nahtlosigkeit" kümmern, die sind auch nicht "begeistert" aber darauf hat sie zumindest einen Rechtsanspruch wenn sie weiterhin krank ist ...
Und wenn die DRV sie doch noch in eine andere Einrichtung zur Reha schickt, dann bekommt sie Übergangsgeld, vor dem Ende der Aussteuerung nach dem KK und nach der Aussteuerung nach dem AlgI.
Nein, sie bekommt Übergangsgeld entsprechend den Regelungen /Berechnungen der DRV (dafür bekommt sie einen separaten Antrag von der DRV und muss eine Lohnbescheinigung bei ihrem AG ausfüllen lassen) und das wird auch direkt aus ihrem letzten Einkommen errechnet ... egal ob sie noch aus dem Krankengeldbezug oder schon aus der Nahtlosigkeit (auch die AfA will eine Lohnbescheinigung vom AG haben) in Reha gehen kann /wird ...
Reduziert sie vorher noch die Arbeitszeit wird sie auch dort weniger Geld bekommen, das gilt dann weiter falls man in einer Reha doch eine WE (über die DRV bezahlt) vorschlagen sollte ... und die Bearbeitung des Widerspruches zur EM-Rente wird bis zum Abschluss all dieser Maßnahmen "auf
EIS gelegt", denn es könnte sich ja noch eine "Wunderheilung" ergeben.
Dann braucht sie erst recht keine EM-Rente, keine Halbe und schon gar keine Volle ... übrigens senkt sie mit einer Arbeitszeitreduzierung auch ihre (vielleicht noch) Beiträge in die Rentenkasse und damit auch dauerhaft ihren Rentenbetrag.
Ich bin "nur" die Freundin, die sie versucht, so gut wie möglich zu begleiten.
Das ist ja auch ganz
TOLL von dir

... aber man merkt deinen Texten auch schon an, dass du mit dieser ganzen Geschichte eigentlich selbst schon wieder völlig überfordert bist ...
Du solltest dich also selbst dabei auch gut "im Auge behalten" und das kann schwierig werden, wenn der dem man helfen will selbst noch keine "Sonne sieht" und eigentlich überhaupt nicht weiß was er gerade will ... eure Ideen sind jedenfalls teilweise völlig unrealistisch ...
Das sie sich Sorgen macht, wie es nach der Aussteuerung nicht nur finanziell weitergeht, kann ich aber auch verstehen.
Diese Sorgen wirst du ihr aber auch nicht abnehmen können, begleite sie (als Beistand) zur AfA, damit man sie dort nicht direkt "über den Tisch" ziehen wird ... worauf da besonders zu achten ist wurde hier schon
SEHR oft geschrieben ... schau bitte auch mal in den Bereich "Informationen" rein, da findest du auch den "Muster-Antrag" für Ausgesteuerte ... und wichtige Informationen zur dortigen "Begutachtung" ...
Es wird wenig Sinn ergeben den Aussteuerungstermin groß anzweifeln zu wollen, das bringt ihr auch kein verlässliches Einkommen mehr, sie braucht die korrekte Bescheinigung der KK dazu und dann ist der nächste Schritt die AfA und der Antrag auf ALGI ...
Viel zu planen gibt es da derzeit nicht, sie hat halt ihre Arzttermine und jeder sagt ihr, sie soll der DRV auf die Füße treten, damit sie schnell zur richtigen Reha kommt, die dann feststellen soll, das sie eben nicht Vollzeit erwerbsfähig ist, damit sie dann die EM-Rente bekommt.
Was sie selbst tun könnte um die passende Klinik zu finden habe ich oben schon beschrieben, der DRV ist es egal wann sie mal (mit Kind) in welche Klinik kommt und was sich da ergeben wird weiß man erst wenn es soweit ist.
Eine absolvierte Reha bedeutet noch lange nicht die Feststellung von (voller) Erwerbsminderung und eine nachfolgende EM-Rente, ich weiß nicht wer ihr solche "Flausen in den Kopf setzt", die Kliniken arbeiten auch
ALLE für die DRV oder mit ihr zusammen und wissen sehr genau, was im Reha-Bericht zu stehen hat wenn sie weiter "Kunden" haben wollen von der DRV ...
Was glaubst du wohl warum man erst eine Reha ablehnt und nach EM-Renten-Antrag plötzlich Eine haben möchte ... ich verstehe nur nicht, warum der Antrag (auf EM-Rente) bereits abgelehnt wurde, aber da gibt es ja so Einiges was man mal wieder nicht verstehen muss ...
Diese Reha soll sicher nur die bisherige Ansicht der DRV zur EM-Rente bestätigen (gilt ja als zusätzliches Langzeitgutachten) und zusammen mit dem GA der Ablehnung des Widerspruches dienlich sein ... sehr
GERNE würde ich mich irren ...
Dann bleibt ihr nur die Klage am SG und das Verfahren dauert sicher länger als ihr Anspruch auf ALGI sein wird (vermutlich höchstens 12 Monate), wovon sie danach danach leben wird (wenn sie noch immer nicht arbeiten kann) ist ziemlich klar, wenn sie kein anderes Einkommen mehr hat bleibt ihr nur übrig Hartz 4 zu beantragen, bis mal am Gericht zur EM-Rente entschieden wird.
Sobald ihr selbst wenigstens klar geworden ist, dass es
NICHT mehr anders geht als sich die EM-Rente zu erkämpfen, sollte sie diesen Weg über das Gericht auch unbeirrt verfolgen, sie braucht dafür durchaus auch Ärzte, die in dieser Meinung hinter ihr stehen aber zunächst
MUSS sie selbst entscheiden welchen Weg sie wirklich verfolgen wird, für sich selbst und ihre Kinder ... denn ich sehe hier (im Moment) am Gericht erst die Chance, dass sie wirklich zu ihrem Recht kommen kann.
Sollte sich wirklich aus einer Reha früher was ergeben ist das natürlich besser, aber das halte ich eher für einen Schachzug der DRV, um mehr Argumente zu haben und den Widerspruch auch abzulehnen ...
Pass gut auf dich auf !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma