Krankengeldzahlung bei Rehaabbruch
Verfasst: Fr 18. Sep 2015, 15:38
Hallo liebe Forumsgemeinde,
bei meiner Freundin hat sich nun folgende Situation ergeben:
AU seit über einem Jahr wegen Depressionen etc., EM-Rente abgelehnt (Widerspruch läuft noch), aber Reha von der DRV bewilligt mit Begleitung der 3jährigen Tochter, für die sonst keine Betreuung da ist. Reha auch pünktlich angetreten. Leider war die Einrichtung nicht auf ein so kleines Kind eingestellt (sollte sich selbst beschäftigen), die über den halben Tag in einem städtischen Kindergarten mit betreut wurde. Allerdings war es nicht möglich, die Anwendungen so zu planen, dass das Kind auch hin- und wieder abgeholt werden konnte, ohne das Anwendungen abgesagt wurden. Am Wochenende gab es gar keine Möglichkeit. Nun ja, am Mittwoch erfolgte der Reha-Abbruch.
Freitag vorher gab es schon das erste Gespräch mit der DRV, die MA riet zum Abbruch und meinte, die Gründe dafür sollten separat schriftlich geschildert werden. So nun wurde die Reha am Mittwoch abgebrochen, es gibt auch einen kurzen Entlassungsbrief, in dem steht arbeitsunfähig entlassen. Mittwochs sind aber mittags die Ärzte nicht zu erreichen, so dass erst am Donnerstag die Ärztin aufgesucht werden konnte (die hat vorsorglich einen gelben Zettel ausgestellt), Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch diese paar Tage Reha ist auch dokumentiert. Die entlassende Ärztin der Einrichtung hat auch mit der DRV gesprochen und drängt auf eine neue Reha in einer anderen Einrichtung mit besserer Kinderbetreuung. Der letzte Auszahlungsschein der KK wurde kurz vor der Reha unterschrieben, der nächste wäre erst Ende des Monats bzw. Anfang Oktober fällig.
Information über den Abbruch mit Schriftverkehr ging auch an die KK. Jetzt wurde von einem Bekannten in den Raum geworfen, sie wäre ja a) nicht mehr krankenversichert bzw. b) das Krankengeld würde gestrichen werden.
Stimmt das? Das wäre ganz schön sch...
VG
Royan
bei meiner Freundin hat sich nun folgende Situation ergeben:
AU seit über einem Jahr wegen Depressionen etc., EM-Rente abgelehnt (Widerspruch läuft noch), aber Reha von der DRV bewilligt mit Begleitung der 3jährigen Tochter, für die sonst keine Betreuung da ist. Reha auch pünktlich angetreten. Leider war die Einrichtung nicht auf ein so kleines Kind eingestellt (sollte sich selbst beschäftigen), die über den halben Tag in einem städtischen Kindergarten mit betreut wurde. Allerdings war es nicht möglich, die Anwendungen so zu planen, dass das Kind auch hin- und wieder abgeholt werden konnte, ohne das Anwendungen abgesagt wurden. Am Wochenende gab es gar keine Möglichkeit. Nun ja, am Mittwoch erfolgte der Reha-Abbruch.
Freitag vorher gab es schon das erste Gespräch mit der DRV, die MA riet zum Abbruch und meinte, die Gründe dafür sollten separat schriftlich geschildert werden. So nun wurde die Reha am Mittwoch abgebrochen, es gibt auch einen kurzen Entlassungsbrief, in dem steht arbeitsunfähig entlassen. Mittwochs sind aber mittags die Ärzte nicht zu erreichen, so dass erst am Donnerstag die Ärztin aufgesucht werden konnte (die hat vorsorglich einen gelben Zettel ausgestellt), Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch diese paar Tage Reha ist auch dokumentiert. Die entlassende Ärztin der Einrichtung hat auch mit der DRV gesprochen und drängt auf eine neue Reha in einer anderen Einrichtung mit besserer Kinderbetreuung. Der letzte Auszahlungsschein der KK wurde kurz vor der Reha unterschrieben, der nächste wäre erst Ende des Monats bzw. Anfang Oktober fällig.
Information über den Abbruch mit Schriftverkehr ging auch an die KK. Jetzt wurde von einem Bekannten in den Raum geworfen, sie wäre ja a) nicht mehr krankenversichert bzw. b) das Krankengeld würde gestrichen werden.
Stimmt das? Das wäre ganz schön sch...
VG
Royan