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Reha und AU Meldung
Verfasst: So 13. Sep 2015, 11:20
von Sternchen59
Hallo,
ich hätte da mal bitte eine Frage, ich bin seit Okt. 2014 AU geschrieben. Jetzt werde ich zur Reha gehen, der Termin wird mir von der Einrichtung noch mitgeteilt. Nun die Frage: Muss ich mich von meinem behandelnden Arzt für die Dauer weiter krankschreiben lassen oder macht das dann die Reha-Einrichtung. Ich bin im Moment bis 21. Sept. 2015 (Auszahlschein) krankgeschrieben, wenn der Termin zur Reha vorher ist oder andersherum, wenn ich erst nach dem 21. Sept. zur Reha gehe, wie lange muss mich mein HA krankschreiben (über die Zeit in der Reha?)
Danke an Euch
LG Sternchen59
Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: So 13. Sep 2015, 12:13
von Vrori
Hallo,
sicherheitshalber würde ich den Zahlschein weit über den Beginn der REHA hinaus ausstellen lassen...die KK zahlt dann eh nur bis zum Beginn der REHA, ab dem 1. REHA-Tag zahlt dann die DRV Übergangsgeld bis zum Entlassungstag...
falls du dann noch weiter au bist..gleich wieder zum Arzt und lückenlos weiter die Zahlscheine ausfüllen lassen...
Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: So 13. Sep 2015, 12:39
von Sternchen59
Danke Vrori,
danke für die schnelle Antwort

dass heisst dann, dass ich aber eine Verlängerung des Zahlscheines erst nach der Reha machen kann.
Auf dem Zahlschein steht doch aber das Datum, bis wann man wieder zum Dr. muss, in der Reha zählt das nicht? Wenn der Zahlschein bis z.B. 8 Tage vor Rehaschluss geht, fehlt mir dann nicht der Anschlussschein? Heut ist Sonntag und meine Gedanken sind blockiert.

Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: So 13. Sep 2015, 13:30
von Vrori
Hallo,
dann sollte der Arzt den Zahlschein bis zum voraussichtlichen Ende der REHA ausstellen..wenn er das macht..die meisten Ärzte nehmen den aktuellen REHA-Beginn..
mußt du nicht eh noch kurz vor der REHA zum Arzt? um die REHA-Fähigkeit bestätigen zu lassen? früher gabs mal mit den Bewilligungsformularen ein solches Formular für den Arzt dabei...
geh einen Tag vor Beginn der REHA zum Arzt und lass dir die AU bestätigen...! hinterher: kommt ja drauf an, ob du au oder af entlassen wirst...
Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: So 13. Sep 2015, 15:57
von Fee59
Hallo,
mein Arzt hat auf den Zahlschein nie ein konkretes Datum geschrieben,
sondern immer nur "bis auf Weiteres"
Vielleicht wäre das eine Option für Dich?
LG
Fee
Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 08:48
von Sternchen59
Danke für die Antworten, ja ich muss ca. 4 Tage vor Antritt die Rehafähigkeit bestätigen lassen.
Das "Bis auf Weiteres" akzeptiert die KK nicht, sie muss ja sehen, bis zu welchem Tag sie Krankengeld zahlt.
Ich glaube, dass ich es zeitlich hinbekomme, denn ich gehe ja bis diesen Freitag nochmal zum Doc, bis dahin werde ich trotz Eilverfahren noch keinen Termin haben (hoffentlich).
Hat jemand Erfahrung mit Bad Orb??? Bewertung nicht prickelnd

Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 09:28
von mubbes

Hallo und guten Morgen
Das mit der AU Meldung ist folgendermassen-
Es zählt der Tag, an dem du beim Arzt bist
Wenn du beispielsweise heute, den 14. 9.15 zum Arzt gehst, um dich weiter krankschreiben zu lassen, meinetwegen bis zum 11.10.15
DANN
Überweist die KK rückwirkend bis zum 14.9.15 dein Krankengeld
Und wenn du dann am 9.10.15 wieder in die Sprechstunde gehst mit dem neuen Auszahlschein,
Wichtig ist dann VOR dem 11.10. Oder genau am 11.10.zu gehen
DANN
Bekommst du Krankengeld vom 15.9. Bis zum 9.10. Usw....
Immer rückwirkend
LG mubbes

Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 10:35
von Sternchen59
Dankeschön, das habe ich gewußt, gehe immer paar Tage vor dem Datum, denn der Arzt könnte ja auch mal krank sein. ;-)
Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: Mo 14. Sep 2015, 21:56
von Care
Hallo mubbes,
hat sich da nicht ab 01.08.2015 was geändert?
Es genügt wenn die Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit am nächsten Werktag durch den Arzt festgestellt wird. Es ist dabei zu beachten, dass der Samstag kein Werktag in diesem Sinne ist.
Außerdem gibt es beim Beginn des Anspruchs auf Krankengeld bei ambulanter Behandlung eine weitere Änderung. Dieser entsteht nicht mehr erst am Tage nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sondern künftig noch am selben Tag.
"Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird."
dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
LG Care

Re: Reha und AU Meldung
Verfasst: Di 15. Sep 2015, 10:13
von mubbes