Hallo hagbard,
Ich war drei Monate in der Psychiatrie, wurde als AU entlassen und habe einen Rentenantrag EM Rente gestellt
Gestern rief die KK an und teilte mir mit das nach Meinung des MDK # alleine wegen meiner Psychischen Erkrankung# wohl keine EM Rente durchgeht und der MDK würde eine Reha dringen empfehlen, den Antrag würden Sie mir umgehend zuschicken....
Woher weiß denn der MDK (angeblich) aus welchen konkreten Gründen du den Antrag auf EM-Rente gestellt hast oder haben sollst, hast du denen Klinikberichte zukommen lassen und den kompletten EM-Renten-Antrag ???
Dein behandelnder Arzt sollte mal alle beim MDK vorliegenden GA anfordern, es
MUSS welche geben, denn nur damit kann man dich überhaupt auffordern eine med. Reha zu beantragen ... was die KK-SB dazu meinen und erzählen ist uninteressant ...
Warum darf man dich überhaupt zu Hause anrufen, das solltest du denen umgehend schriftlich verbieten, auch für die KK musst du nur auf dem Postwege erreichbar sein und mit den SB redet man am Telefon (und direkt) überhaupt nicht über die Krankheiten, das geht die gar nichts an ...
Auf meine Einwand bzw Frage was das soll da Ich ja schon einen Rentenantrag laufen habe und es sich ja nicht nur um die psychische sondern noch drei andere chronische unheilbare Krankheiten handelt, wurde mir gesagt das wisse der MDK fast alles es würde aber nur um die Psyche gehen
Was soll das bitte?
Der MDK weiß
GAR NICHTS wenn du keine Unterlagen zur Verfügung gestellt hast, dann gibt es nur die Auflistung aus dem KK-PC zu deinen AU-Zeiten und den entsprechenden Diagnosen, du hast dich gut "aushorchen lassen" am Telefon, zu Dingen die einen SB überhaupt nichts anzugehen haben.
Es wird wohl eine "Empfehlung" des MDK (GA nach Aktenlage, nach welcher auch immer) geben sonst kann man dich nicht auffordern eine Reha zu beantragen nach § 51 SGBV, dass du schon EM-Rente beantragt hast interessiert die KK dabei nicht, denn damit hat sie ja kein "Dispositionsrecht" erworben (was bei Berentung die Erstattung deines Krankengeldes bewirken kann), denn zum Renten-Antrag darf dich die KK überhaupt nicht auffordern.
Die können nur hoffen, dass eine Reha "umgedeutet" wird weil die DRV da selbst keinen Sinn mehr drin erkennen kann.
Weiß einer von euch was Ich davon halten soll? - da es meiner Meinung nach ja wohl irgendwie nicht so ganz schlüssig ist oder ?
Für die KK ist das "schlüssig", man hätte dich früher oder später ohnehin dazu aufgefordert, nun hat sich die KK "in Zugzwang" gesehen, weil du bereits EM-Rente beantragt hast .. mein Dopa musste damals berufliche Reha (LTA) beantragen obwohl das völlig widersinnig war wenn man bereits im EM-Rentenverfahren ist ... das war denen damals auch egal.
Bei dir kann die KK noch hoffen einige Wochen KG einzusparen, wenn die DRV "auf den Zug aufspringt" und sich darauf einlässt dich zur Reha zu schicken (Reha geht vor Rente), das könnte durchaus auch noch von der DRV selber kommen um deine Erwerbsfähigkeit im Rahmen einer Reha gründlich prüfen zu können (das gilt dann als Langzeit-GA auch für den Rentenantrag).
Sollte diese Reha von der DRV abgelehnt werden, weil sie deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr bessern oder wiederherstellen kann, dann bekommst du eine Rente durch die "Umdeutung" aber das entscheidet letztlich nur die DRV alleine.
Dir bleibt nichts Anderes übrig als den Antrag zu stellen und abzuwarten was sich daraus ergeben wird.
Mach das direkt über die DRV und
NICHT über die KK, nutze diese 10-Wochenfrist aus und berate mit deinen Ärzten welche Klinik man dir empfehlen würde, du hast ein Klinik-Wahlrecht bei der DRV, das solltest du nutzen.
Stellst du den Antrag nicht, wird die KK dein Krankengeld einstellen wenn die 10 Wochen ohne Nachweis der Antragstellung vergangen sind ... dazu sind die leider dann berechtigt.
Ob das Sinn für dich macht oder nicht ist denen leider völlig
EGAL ... die denken dabei nicht an deine Gesundheit sondern nur an ihr eigenes Geld ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
