Mal wieder Ratlos

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
hagbard
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Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Mi 9. Sep 2015, 08:52

Hallo zusammen
nach mehrmonatiger Abwesenheit mal wieder eine Frage da Ich etwas überfordert bin
Ich war drei Monate in der Psychiatrie, wurde als AU entlassen und habe einen Rentenantrag EM Rente gestellt
Gestern rief die KK an und teilte mir mit das nach Meinung des MDK # alleine wegen meiner Psychischen Erkrankung# wohl keine EM Rente durchgeht und der MDK würde eine Reha dringen empfehlen, den Antrag würden Sie mir umgehend zuschicken....
Auf meine Einwand bzw Frage was das soll da Ich ja schon einen Rentenantrag laufen habe und es sich ja nicht nur um die psychische sondern noch drei andere chronische unheilbare Krankheiten handelt, wurde mir gesagt das wisse der MDK fast alles es würde aber nur um die Psyche gehen
Was soll das bitte?
Weiß einer von euch was Ich davon halten soll? - da es meiner Meinung nach ja wohl irgendwie nicht so ganz schlüssig ist oder ?
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Baltrun
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Baltrun » Mi 9. Sep 2015, 12:50

Hallo hagbard :winke:

lass dich nicht beirren was den Rentenantrag angeht. Ich habe aufgrund meiner psychischen Erkrankungen die volle EM Rente bekommen. Es wurde bei mir auch nur ein psychiatrisches Gutachten erstellt und auch nur ein Befundbericht von meiner Psychiaterin verlangt. Was darauf schließen lässt, das meine anderen Erkrankungen Schrumpfniere, Asthma, starker Bluthochdruck e.c.t. alle eher weniger ausschlaggebend waren. Allerdings habe ich mehrere schwerwiegende psychiatrische Diagnosen gleichzeitig.


Der MDK scheint ja "hellseherische" Fähigkeiten in deinem Fall zu haben :Gruebeln: Ich habe hier im Forum gelernt, das der MDK, die AfA, DRV u.s.w. wohl alle gerne ihr eigenes Süppchen kochen.

Es kommt ja letztendlich auch darauf an, wie viele Stunden du letztendlich am Tag belastbar bist. Wie du in einem deiner ersten Beiträge schreibst, hast du schlimme Schmerzen und wenn du nicht arbeiten kannst mit deinen Erkrankungen, ist das denke ich die richtige Entscheidung EMR zu beantragen.

Hast du denn den EM Rentenantrag aufrund deiner psychischen Erkrankung gestellt oder auch wegen deiner anderen Krankheiten?

Zu der Sache mit der Reha kann ich dir leider keinen Tipp geben, weil ich noch nie in der Reha war und auch die KK und der MDK mich in Ruhe gelassen haben. Die haben nur einmal meine Psychologin angeschrieben und gut war's.

Vielleicht weiß dazu jemand anderes aus dem Forum mehr :smile:

Liebe Grüße von Baltrun :umarm:
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 9. Sep 2015, 13:18

Hallo,

die KK hat dich nicht schriftlich aufgefordert und so mußt du nichts machen....

mehr ist dazu nicht zu sagen...lass ggf. noch die Telefonnummer bei der KK löschen..wenn die was von dir wollen, dann nur schriftlich...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

hagbard
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Do 10. Sep 2015, 10:52

hmmm...
das paket mit dem antrag war heute in der Post
und nun?
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mubbes
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von mubbes » Do 10. Sep 2015, 12:01

:smile: Hallo hagbard :smile:

Steht in dem Brief etwas von Aufforderung nach §51 mit 10 wöchiger Zeitspanne :Gruebeln: ???

Wenn du von der DRV eine Eingangsbestätigung des Rentenantrages bekommen hast, machst du eine Kopie und schickst die per Einschreiben zu deiner KK :jaa:

Stehst du noch im Krankengeldbezug?
Dann achte darauf, dass dein Arzt dich weiterhin AU schreibt :aha:

Die Tatsache, dass du SELBST den Rentenantrag gestellt hast, schränkt die KK ein, deshalb versuchen die mit Hilfe des Rehaantrages ihr Dispositionsrecht zu sichern :aha:

Das hat finanzielle Vorteile für die KK, denn im Falle einer Wunderheilung in der angestrebten Reha könnte man dich schneller an die Arbeit zurück kriegen :aha:

Bei mir war es so-

Ich war in Reha, weiter AU und meine KK musste weiter Krankengeld zahlen.
Dann habe ich mir mein Dispositionsrecht schriftlich bei der DRV gesichert :jaa:

Einige Wochen danach bekam ich von der DRV !!!!! Unterlagen, um eine Reha zu beantragen- also auch von mir SELBER angestrebt :jaa:

Dann schickte mir die KK die Aufforderung nach § 51, doch zu spät :aetsch:

Ich konnte die Reha-Eingangsbestätigung nachweisen :jaa:

Diese Reha brachte wieder nur eine AU hervor und ich stellte SELBST den Rentenantrag :grinser:

Meine KK hat keinen Einfluss auf den Beginn meiner Rente, da ich das Dispositionsrecht inne habe :ic_up:
Als Rentenbeginn konnte ich zwischen beiden Reha-Beantragungsdatum wählen und hab den späteren genommen.

Also !!!!! :aha: :aha: :aha:

Warte getrost die Antwort der DRV auf deinen Rentenantrag ab-
Es kann natürlich passieren, dass du auch in Reha musst (Reha vor Rente)
aber dann bestimmst du ohne die KK , wenn das Dispositionsrecht bei dir liegt :grinser:

Ich hoffe, du bekommst noch Antwort von anderen Usern, denn ich kann furchtbar schlecht erklären :Ohnmacht: :Heiss:

Gruss mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

hagbard
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Do 10. Sep 2015, 17:45

Den Reha Antrag muss man doch in der 10 Wochen Frist stellen das sonst kein KG mehr.?!
ICH habe den Rentenantrag gestellt -
Die KK will trotzdem das Ich nun eine Reha Antrag stelle Da Sie meinen angeblich würde mir das helfen
Es gibt auch keinerlei Gutachten des MDK sondern nur eine Empfehlung! Ich habe extra nachgefragt.
Das kann doch nur ein linkes Ding sein.
WIe bitte soll eine Wunderheilung in der Reha erfolgen? Es geht ltd. KK nur um die Psychische Erkrankung-ich habe aber noch drei andere unheilbare Krankheiten...
Das ganze ist doch irgend eine Schlechte Farce um Geld zu sparen... oder?
Selbst wenn die in der Reha stattfindet-die Wunderheilung der Depression meine Ich- sind die anderen Krankheiten ja doch noch da und Ich bin ja AU wegen allen nicht nur wegen der Psyche...
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von mubbes » Do 10. Sep 2015, 17:58

Hallo :smile:

Es geht IMMER ums Geld :depri:

Steht denn in dem Brief drin, dass es nach dem Paragrafen 51 geht und du 10 Wochen Zeit hast?
Dann muss du den Antrag stellen :Gruebeln:

Aber nicht, wenn es nur ein Schreiben ist OHNE Paragraf und Rechtsfolgebelehrung :aha:

Das wäre wichtig zu erfahren :confused:

Gruss mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 10. Sep 2015, 18:28

Hallo hagbard, :smile:
Ich war drei Monate in der Psychiatrie, wurde als AU entlassen und habe einen Rentenantrag EM Rente gestellt
Gestern rief die KK an und teilte mir mit das nach Meinung des MDK # alleine wegen meiner Psychischen Erkrankung# wohl keine EM Rente durchgeht und der MDK würde eine Reha dringen empfehlen, den Antrag würden Sie mir umgehend zuschicken....
Woher weiß denn der MDK (angeblich) aus welchen konkreten Gründen du den Antrag auf EM-Rente gestellt hast oder haben sollst, hast du denen Klinikberichte zukommen lassen und den kompletten EM-Renten-Antrag ???

Dein behandelnder Arzt sollte mal alle beim MDK vorliegenden GA anfordern, es MUSS welche geben, denn nur damit kann man dich überhaupt auffordern eine med. Reha zu beantragen ... was die KK-SB dazu meinen und erzählen ist uninteressant ...

Warum darf man dich überhaupt zu Hause anrufen, das solltest du denen umgehend schriftlich verbieten, auch für die KK musst du nur auf dem Postwege erreichbar sein und mit den SB redet man am Telefon (und direkt) überhaupt nicht über die Krankheiten, das geht die gar nichts an ... :Verwirrt: :Hilfe:
Auf meine Einwand bzw Frage was das soll da Ich ja schon einen Rentenantrag laufen habe und es sich ja nicht nur um die psychische sondern noch drei andere chronische unheilbare Krankheiten handelt, wurde mir gesagt das wisse der MDK fast alles es würde aber nur um die Psyche gehen
Was soll das bitte?
Der MDK weiß GAR NICHTS wenn du keine Unterlagen zur Verfügung gestellt hast, dann gibt es nur die Auflistung aus dem KK-PC zu deinen AU-Zeiten und den entsprechenden Diagnosen, du hast dich gut "aushorchen lassen" am Telefon, zu Dingen die einen SB überhaupt nichts anzugehen haben.

Es wird wohl eine "Empfehlung" des MDK (GA nach Aktenlage, nach welcher auch immer) geben sonst kann man dich nicht auffordern eine Reha zu beantragen nach § 51 SGBV, dass du schon EM-Rente beantragt hast interessiert die KK dabei nicht, denn damit hat sie ja kein "Dispositionsrecht" erworben (was bei Berentung die Erstattung deines Krankengeldes bewirken kann), denn zum Renten-Antrag darf dich die KK überhaupt nicht auffordern.

Die können nur hoffen, dass eine Reha "umgedeutet" wird weil die DRV da selbst keinen Sinn mehr drin erkennen kann.
Weiß einer von euch was Ich davon halten soll? - da es meiner Meinung nach ja wohl irgendwie nicht so ganz schlüssig ist oder ?
Für die KK ist das "schlüssig", man hätte dich früher oder später ohnehin dazu aufgefordert, nun hat sich die KK "in Zugzwang" gesehen, weil du bereits EM-Rente beantragt hast .. mein Dopa musste damals berufliche Reha (LTA) beantragen obwohl das völlig widersinnig war wenn man bereits im EM-Rentenverfahren ist ... das war denen damals auch egal.

Bei dir kann die KK noch hoffen einige Wochen KG einzusparen, wenn die DRV "auf den Zug aufspringt" und sich darauf einlässt dich zur Reha zu schicken (Reha geht vor Rente), das könnte durchaus auch noch von der DRV selber kommen um deine Erwerbsfähigkeit im Rahmen einer Reha gründlich prüfen zu können (das gilt dann als Langzeit-GA auch für den Rentenantrag).

Sollte diese Reha von der DRV abgelehnt werden, weil sie deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr bessern oder wiederherstellen kann, dann bekommst du eine Rente durch die "Umdeutung" aber das entscheidet letztlich nur die DRV alleine.
Dir bleibt nichts Anderes übrig als den Antrag zu stellen und abzuwarten was sich daraus ergeben wird.

Mach das direkt über die DRV und NICHT über die KK, nutze diese 10-Wochenfrist aus und berate mit deinen Ärzten welche Klinik man dir empfehlen würde, du hast ein Klinik-Wahlrecht bei der DRV, das solltest du nutzen.
Stellst du den Antrag nicht, wird die KK dein Krankengeld einstellen wenn die 10 Wochen ohne Nachweis der Antragstellung vergangen sind ... dazu sind die leider dann berechtigt.

Ob das Sinn für dich macht oder nicht ist denen leider völlig EGAL ... die denken dabei nicht an deine Gesundheit sondern nur an ihr eigenes Geld ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Fr 11. Sep 2015, 07:42

Danke für die Mühe
In dem Schreiben selbst steht - ...empfiehlt der MDK eine Medizinische Reha.
Schicken Sie das Formular ausgefüllt bis 30.09.15 zurück. Kein §
Im Formular ist angekreuzt §15 SGB.
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 11. Sep 2015, 09:38

Hallo Hagbard,
da scheinen Sie ja wohl den §15 SGB VI zu meinen, "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation". Die Rentenversicherung wird aber in einem laufenden Verfahren sowieso die Möglichkeit zur Reha prüfen, weil es ja immer heißt "Reha vor Rente".
Also würde ich das ganze Formular einfach komplett durchstreichen und mit dem Hinweis auf das laufende Rentenverfahren zurückschicken und natürlich sofort dazu schreiben, das zukünftig keine Anrufe mehr erlaubt sind.
Die KK soll gefälligst warten, bis sich die Rentenversicherung entschieden hat, was sie macht. Ansonsten ist es völlig egal, was irgendein MDK oder SB empfiehlt oder meint, wenn es nicht mal ein GA gibt.
Viele Grüße
Royan

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