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Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 19:11
von Frauhamster
Hallo :winke:

Ich muss mal eine Frage stellen, die mit mir gar nichts zu tun hat, daher stell ich sie hier.

Eine Bekannte ist seit längerer Zeit im KG-Bezug und wird bald ausgesteuert.
Da si keine Reha-vor-Rente Maßnahme machen möchte, meinte ihr Arzt zu ihr,
dass sie einfach einen Tag arbeiten gehen soll, und dann schreibt er sie mit
anderer Diagnose wieder krank. Dann hätte sie wieder 18 Monate KG-Anspruch! :aha: :aha: :aha:

Das kann doch wohl nicht sein! Wenn das so einfach wäre, dann hätten andere diese
Idee jawohl auch schon gehabt. :Wut: :Wut: :Wut:

Außerdem ist das jawohl Betrug.
Durch sowas werden ehrliche Leute um ihre EM-Rente gebracht. :kotzen:

Ich reg mich total auf.

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 19:46
von Unwissend
Hallo du Liebe, :smile:

ja, dieser Rat des Arztes ist sicherlich ziemlich daneben. :ic_down:
Und du kannst sicher sein, dass dieser Fall schon zig Fach auch so durchgezogen wurde. :ic_down:

Dem Grunde nach ist es nämlich möglich. Und kann ja auch mal, ohne das man was dazu kann ! , passieren.

Aber vorsätzlich so zu handeln, grenzt in meinen Augen an Betrug. :Laber: Aber das muss jeder für sich selber vereinbaren können mit seinem Gewissen.

Soweit ich weiß, müssen dazu aber 2 Tage wieder gearbeitet werden. Und es darf keinen Zusammenhang mit der ersten Krankschreibung geben. Und DAS wird dann sehr genau geprüft, von der KK sowie auch vom AG, der bei der Krankenkasse ja durchaus nachfragen kann. Also so einfach sollte sie sich das nicht vorstellen.

Aber diese Dame und ihr Arzt werden schon wissen, was sie da machen wollen.

Reg du dich nicht darüber auf. Es ist DEINE Energie, die du da verschwendest. DU brauchst sie selber noch genug für DICH. :muede: :koepfchen:

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 22:47
von Vrori
Hallo,
die KK wird eine MDK-Begutachtung durchführen lassen mit der Fragestellung, ob die 1. Erkrankung wieder ARbeitsfähigkeit bedingt hat....und der MDK wird dann herausfinden, wie es sich verhält...

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 16:42
von Frauhamster
Danke, Ihr beiden! :Bussi:

Dass sowas tatsächlich passieren KANN, das ist völlig klar,
aber ich finde es völlig daneben sowas vorzutäuschen! :Wut:

Ich hab auch schon gedacht, dass da bestimmt der MDK
eingeschaltet wird. :lesen:

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 17:57
von Unwissend
Ich hab auch schon gedacht, dass da bestimmt der MDK
eingeschaltet wird

Dessen kannst du sicher sein!
Und das wird ziemlich genau geprüft. Gerade wenn man nach nur so kurzer Arbeitszeit dann wieder krank gemeldet wird, zudem noch mit neuer Diagnose vom gleichen Arzt!

Aber letztlich muss jeder selber wissen, was er tut.

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 17:59
von schlingeline
Ich weiß das man nach auslauf des KG ( wenn es erschöpft ist) erst drei Jahre später wieder anspruch darauf hat Daher sendet dann die KK automatisch einen Brief an dich das du dich bei der AFA melden sollst wegen Nahtlosikgeit . Da du dann keine Berechtigung auf KG mehr hast.
Ist gesetzlich so geregelt. Da wird deine Freundin nicht an KG kommen.

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 18:04
von Unwissend
Hallo Schlingeline,

sollte besagte Dame nach Auslauf des KG für Krankheit A wieder 2 Tage arbeiten gegangen sein und ihr Herr Arzt schreibt sie dann mit Krankheit B neu arbeitsunfähig, dann ist das lt. Gesetz machbar. Und sie erhält auch dann, normalerweise, für diese neue und andere Krankheit wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG sowie nach 6 Wochen das KG der KK gezahlt.

ABER: Die KK und auch der AG werden umgehend überprüfen, ob Krankheit A mit Krankheit B in IRGENDEINER Form zusammenhängen!
Daher sollte sich besagte Dame nicht zu früh freuen. Unverhofft kommt oft. :grinser:

Re: Kurz vor Aussteuerung neue Diagnose

Verfasst: Do 3. Sep 2015, 21:42
von Vrori
genau wie Unwissend es schreibt ist es...

aber..

wir haben doch jetzt irgenwo den Fall gelesen: Krankenkasse zahlt kein KG.

die Dame war mehr als 6 Monate arbeitsfähig...es begann eine neue 3-Jahres-Frist und sie wurde wieder arbeitsunfähig...

die KK verweigert die Zahlung des KG, da sie, trotz Arbeit, ALG I -Bezug und wieder Abeit, lt. MDK angeblich durchgehend als AU gegolten hat...sie war zwar arbeiten, aber eigentlich wäre sie aufgrund des Krankheitsbildes au gewesen..so die Aussage des MDK.

Sie hat wohl Klage eingereicht..