Mitteilungspflichten/Mitwirkungspflichten an die DRV

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Achtsamkeitsuebung
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Mitteilungspflichten/Mitwirkungspflichten an die DRV

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Do 27. Aug 2015, 17:50

Hallo Ihr Lieben :smile:

beziehe eine befristete EM Rente. Es gibt ja einiges, was der DRV ggf. mitgeteilt werden muss ('Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten').

Frage: gehört zu einer der Pflichten die DRV über eine Eheschließung (im Bescheid habe ich darüber nichts gefunden) in Kenntnis zu setzen oder lediglich ggf. eine Namensänderung? :confused: :Gruebeln:
Heilsame Grüsse
Achtsamkeitsuebung

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt 1927-2013)
Wann wird gewahr werden, wozu ich den Autounfall überlebt habe

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Amethyst
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Re: Mitteilungspflichten/Mitwirkungspflichten an die DRV

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 27. Aug 2015, 18:22

Hallo!

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html

http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/ ... esamt=true

Namensänderungen erfolgen ja in den meisten Fällen wegen einer Heirat. Eine Eheschließung als solche muss man nur mitteilen, wenn man HInterbliebenenrente bezieht.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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