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Mitteilungspflichten/Mitwirkungspflichten an die DRV

Verfasst: Do 27. Aug 2015, 17:50
von Achtsamkeitsuebung
Hallo Ihr Lieben :smile:

beziehe eine befristete EM Rente. Es gibt ja einiges, was der DRV ggf. mitgeteilt werden muss ('Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten').

Frage: gehört zu einer der Pflichten die DRV über eine Eheschließung (im Bescheid habe ich darüber nichts gefunden) in Kenntnis zu setzen oder lediglich ggf. eine Namensänderung? :confused: :Gruebeln:

Re: Mitteilungspflichten/Mitwirkungspflichten an die DRV

Verfasst: Do 27. Aug 2015, 18:22
von Amethyst
Hallo!

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html

http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/ ... esamt=true

Namensänderungen erfolgen ja in den meisten Fällen wegen einer Heirat. Eine Eheschließung als solche muss man nur mitteilen, wenn man HInterbliebenenrente bezieht.

Liebe Grüße

Annette