
beziehe eine befristete EM Rente. Es gibt ja einiges, was der DRV ggf. mitgeteilt werden muss ('Mitteilungspflichten und Mitwirkungspflichten').
Frage: gehört zu einer der Pflichten die DRV über eine Eheschließung (im Bescheid habe ich darüber nichts gefunden) in Kenntnis zu setzen oder lediglich ggf. eine Namensänderung?

