Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Esuse
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Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 3. Mai 2010, 14:49

Mir geht gerade folgende Frage durch den Kopf:
Wenn man eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bekommt und arbeitslos ist, kann diese dann auch aufgrund der Arbeitsmarktlage in eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) umgewandelt werden?

Danke
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mo 3. Mai 2010, 16:27

Ja, wenn man länger als 1 Jahr arbeitslos ist.

Wie das genau funktioniert weiß ich aber jetzt nicht.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 3. Mai 2010, 23:30

Stop, mein lieber Blacky :Bussi:

das ist so leider nicht richtig :Veraergert:

Schau mal hier, liebe Esuse :smile:

Habe das wichtigste Stück mal herauskopiert.


2. Die halbe Erwerbsminderungsrente ist, wie zuvor die Berufsunfähigkeitsrente, eine ergänzende Leistung. Man geht also davon aus, dass der Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente noch Teilzeit arbeitet. Kann er aber nachweisen, dass er keine entsprechende Arbeit findet, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente - wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes. Man spricht daher auch von Arbeitsmarktrenten.

Diese Aufstockung steht den jetzt über 40jährigen, die noch aufgrund des Vertrauensschutzes eine reduzierte Berufsunfähigkeitsrente beziehen, nicht zu.

Das bedeutet die Renten unterscheiden sich :

1. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
3. Rente wegen voller Erwerbsminderung
Bei 1 ist die Arbeitsmarktrente möglich


Quelle

http://www.rheuma-online.de/phorum/arch ... 11219.html


Das ist also kein Weg zur vollen EM-Rente, denn da wird auf jeden Fall erwartet, dass sich der BU-Rentner den Rest "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" irgendwie dazu verdient (er ist ja NUR für seinen Beruf unfähig!).

Ansonsten kann er nur mit HartzIV aufstocken, inclusive aller "Nettigkeiten" die ihn (und seine Angehörigen) dort erwarten.

Mit den "Verweistätigkeiten" wird allerdings in den meisten Fällen (so wie auch bei mir) ohnehin dafür gesorgt, dass es auch für die vor 1961 geborenen mit der BU-Rente eher nichts wird.

Es ist und bleibt zum :kotzen:

Trotzdem liebe Grüße von der Doppeloma :icon_e_wink:
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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 4. Mai 2010, 06:39

hatte das schon mal eingestellt ist aber anscheinend untergegangen als noch mal:
Hier mal ein ganz einfacher link da ist alles recht einfach erklärt

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermindert ... %A4higkeit

ein auszug

Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung stellen die neuen Definitionen weitaus höhere Anforderungen an die erforderliche Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bisher erhielt ein Versicherter die Berufsunfähigkeitsrente (2/3 der Vollrente), sofern ein Berufsschutz vorlag. Eine Berufsunfähigkeit lag bereits dann vor, wenn der Versicherte nicht mehr im Stande war, die erlernte (und auch zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte) Berufstätigkeit oder aber eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuüben. Heute kann der Antragsteller (mit Ausnahme des § 240 SGB VI, s. o.) auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden. Jede Verweisung ist möglich, ein sozialer Abstieg ist – in Abgrenzung zur bisherigen Regelung – irrelevant. Kann z. B. ein leitender Angestellter (Geburtsjahrgang ab 1962) noch als Verpacker für mindestens sechs Stunden täglich arbeiten wäre er in keiner Weise erwerbsgemindert. Im Normalfall muss vom Rentenversicherungsträger keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden, es reicht aus wenn dargestellt wird unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich wäre (z. B. leichte Arbeit, im Sitzen, ohne Lärm). Eine konkrete Verweisungstätigkeit muss nur benannt werden, wenn außergewöhnliche Einschränkungen vorliegen.


§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
1.
vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2.
berufsunfähig
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 4. Mai 2010, 06:53

Danke für Eure Antworten.
Bei meinem Mann ist die BU ja noch nicht durch, obwohl er ein Gutachten eines Verkehrsmediziners hat, daß er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Da aber ein Arbeitsversuch gescheitert ist, und der Betrieb bestätigt hat, daß er den Anforderungen das Allgemeinen Arbeitsmarktes auch für 4 Stunden nicht gewachsen ist, hoffen wir, daß wenigstens die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn wohl auch erst vorm Sozialgericht durchkommt. Der Arbeitsversuch fand als Lagerist statt.
Liebe Grüße

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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 4. Mai 2010, 12:11

Hallo,
das habe ich jetzt wohl wieder falsch verstanden: ich bin Jahrgang 56 und bislang im Außendienst eines Privatversicherers unterwegs gewesen - diese Tätigkeit ist an besondere Voraussetzungen geknüpft und wird auch höher bezahlt, als die Tätigkeit im Innendienst.....
jetzt haben die meine Rente abgelehnt, mit dem Hinweis, dass ich mindestens 6 Stunden im Innendienst arbeiten könne - ist das denn richtig? Können die mir einfach vorschreiben, jetzt plötzlich in den Innendienst zu gehen?
Gruß
Vrori
LG
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 4. Mai 2010, 13:30

Auch bei BU gibt es die Möglichkeit des Verweises auf eine andere Tätigkeit.
Liebe Grüße

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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 4. Mai 2010, 14:23

das heißt, die können mich, obwohl ich vor Jahrgang 61 bin, doch auf einen anderen Beruf verweisen? Das passt doch oben dann zu dem Beispiel "Verpacker" nicht mehr?
oh, ich begreife das nie...

Vrori
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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 4. Mai 2010, 18:33

auch ich bin vor 61 geb.
die Bu ist von keinem Gu angezweifelt sondern bestätigt worden.
und ich bekomme NIX warum? siehe $240 (oben)(seit jan.2001)
meinen erlernten Beruf Interess.niemand.
eine verweisbarkeit in eine leicht zu erlernente Arbeit ist mir zumutbar.z.b.pförtner an der nebenPforte
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Re: Teilweise Erwerbsminderung wegen BU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 4. Mai 2010, 20:55

Hallo Vrori, :smile:

der Verweis auf den "Vepacker" gilt für nach dem 02.01.1961 Geborene (1962 ist hier schon falsch!).

Für VOR DEM 02.01.1961 GEBORENE gilt die Regelung mit den ZUMUTBAREN Verweisungsberufen :ic_up:

Das heißt aus Sicht der DRV, dass du zwar nicht mehr im Außendienst deiner Versicherung tätig sein kannst, aber eine Innendiensttätigkeit im Versicherungsbereich ist ZUMUTBAR.

Ob du da dann weniger verdienst oder ob dein aktueller AG dich im Innendienst überhaupt beschäftigen will /kann das ist der DRV dabei völlig egal, sie braucht dir aber deswegen KEINE BU-RENTE zu zahlen :Verwirrt:

Bei mir und Dopa geht das sogar soweit, dass wir ja die letzten gut 10 Jahre in Bereichen gearbeitet haben die bei der DRV unter "Anlerntätigkeit" eingeordnet sind (wir haben beide abgeschlossene Berufsausbildungen, Dopa sogar zwei!!!).
Dadurch bekommen wir, trotz passendem Geburtsjahrgang, beide KEINE BU anerkannt, weil alle (ungelernten) Tätigkeiten auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" für uns ZUMUTBAR sind, die DRV muß also nicht mal Verweisungsberufe benennen!

Für die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt ist die AfA zuständig (schreibt die DRV!) und die AfA sagt: "mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen sind sie nicht vermittelbar, beantragen sie doch Rente!". :Hilfe: :Verwirrt: :kotzen:


Liebe Esuse, :smile:
Da aber ein Arbeitsversuch gescheitert ist, und der Betrieb bestätigt hat, daß er den Anforderungen das Allgemeinen Arbeitsmarktes auch für 4 Stunden nicht gewachsen ist, hoffen wir, daß wenigstens die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn wohl auch erst vorm Sozialgericht durchkommt.
Bitte nicht falsch verstehen, aber was der Betrieb im Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bestätigt interessiert die DRV "nicht die Bohne" .
Solange die Gutachter der DRV was Anderes feststellen, hat immer nur DAS Bedeutung für die Entscheidung über die Teil- oder Voll-EM-Rente.

Solange wie dein Männe hat meiner nicht mal durchgehalten, am zweiten Tag "nach Hamburger Modell" (Beginn mit 2 Stunden pro Tag!) wurde er nach 1 Stunde nach Hause geschickt, weil er sich kaum noch auf den Beinen halten konnte vor Schmerzen.

Das ist jetzt fast drei Jahre her und Rente , neeeee Rente hat er immer noch nicht :nein:
Wir schreiben jetzt gerade am 2. Antrag für ihn, also "auf ein Neues", manchmal frage ich mich auch, wo wir die Kraft dafür noch hernehmen :Ohnmacht:

Aber aufgeben?, ne aufgeben iss nich (wie der Berliner sagt!) :Sturkopf:

Viele liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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