Krankenversicherungsschutz

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 30. Jun 2015, 08:32

Guten Morgen!

Mein Kampf geht weiter.
Zum Hergang:
Antrag auf EMR wurde nun abgelehnt. Bescheid ist in der Post. Termin zur Beratung beim SovD ist gemacht!
Bin schon sehr lange AU und KK sowie ALG 1 sind nun ausgeschöpft.
ALG I läuft zum 6.7. aus.
WErde Antrag auf Harz 4 umgehend stellen, aber werde wohl nichts bekommen, da mein Mann etwas zu viel verdient. Muss ich ihn dann überhaupt stellen? Bin immer noch im Arbeitsverhältnis bei meinem AG.

Laut KK ( ich bin mit Kind bei der HKK) muss ich mich nun über meinen Mann (andere KK) familienversichern. Gib es da nicht eine Übergangsregel im Laufe eines Widerspruchverfahrens, dass ich kostenlos bei meiner KK bleiben kann?

Vielen Dank für eine Antwort!
Kerstin

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 30. Jun 2015, 09:46

Hallo,

solange noch nicht endgültig über den Rentenantrag entschieden worden ist, solange läufst du noch bei deiner KK als Rentenantragstellerin...
teile deiner KK mit, dass du einen Widerspruch einlegen wirst und die sollen dich bitte beraten...

wenn du keine Rente bekommen solltest und du in deiner bisherigen KK unbedingt bleiben willst, muß dein mann seine KK kündigen und bei deiner KK die Aufnahme beantragen....oder du gehst später in seine KK, entweder als Rentnerin oder in die Familienversicherung..

besser ist es allemal, wenn die Familie bei einer KK angemeldet ist...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 30. Jun 2015, 10:19

Hallo und danke Vroni für deine schnelle Antwort! Ich habe meiner KK das so geschildert und mir wurde gleich gesagt, dass ich dann zur KK meines Mannes muss.
Du schreibst, sie sollen mich beraten... Ich glaube die sind froh, wenn sie mich nun einfach los werde, was?

Du schreibst, so lange noch nicht entgültig über den Rentenantrag entschieden ist.., kann ich auch im Widerspruchsverfahren, bei meiner KK bleiben? Es ist aber ja so, dass ich schon lange kein KG mehr bekomme. Versichrungsschutz ist ja z.Z. bis zum 6.7 noch über die AfA.

Also einfach nochmals bei der KK nachhaken, ob sie mich weiter kostenlos versichern?

Dankeschön

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 30. Jun 2015, 10:23

ja, natürlich..solange über die Rente noch nicht endgültig entschieden wurde, gilst du m.W.n. weiterhin als Rentenantragstellerin...

wenn die dich allerdings so offensichtlich los werden wollen und du nicht an der KK hängst..dann melde dich bei der KK deines Mannes...die müssen dich auch ordentlich beraten...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 30. Jun 2015, 11:03

Vielen Dank!

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 30. Jun 2015, 17:06

Hallo Lebenswert

Ich frage mich gerade, wann du den Ablehnungsbescheid zur EMR erhalten hast, nachdem du uns bereits Ende Dezember davon berichtet hast, dass der SB ihn dir vorangekündigt hat und man dir anstatt der EMR eine Reha vorschlug.

Haben die wirklich so lange gebraucht, um die Ablehnung zu versenden? :confused:

Nunmehr ist ein halbes Jahr ins Land gezogen und eine Widerspruchsfrist würde lediglich innerhalb von vier Wochen nach Bescheiderstellung greifen.
Du schilderst, dass der SoVD dich nun dazu beraten wird.

Wenn du bereits weißt, dass du keinen H4-Bezugsanspruch haben wirst, da dein Mann zuviel Einkommen hat, würde ich mich persönlich vor denen nicht "nackig" machen. :Verwirrt:

Ich selber erhielt auch 14 Monate gar nichts (Familieneinkommen war durch meinen Mann abgesichert), bis endlich das SG über meinen EM-Antrag das Machtwort sprach.

Da ich im Widerspruchs- und später im Klageverfahren stand, blieb ich bei meiner KK somit als Rentenantragsteller weiterhin versichert. Familienversichert wäre ich aber auch gewesen, da mein Mann die gleiche KK hat.

Hast du mit der KK deines Mannes einmal gesprochen, ob die dich in der Familienversicherung übernehmen müssen, oder ob du dich nun freiwillig selbst versichern musst?
Das Kind wird wohl in die KK deines Mannes wechseln können, könnte ich mir denken.

Vrori ist darin aber die Expertin und hat und wird dir dabei beratend helfen können. :jaa:

Lieben Gruß und alles Gute auf dem steinigen Weg sendet agnes :umarm:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 30. Jun 2015, 22:53

Hallo Vrori, :smile:

möchte ja deine Insider-Kenntnisse nicht anzweifeln aber das scheint mir so nicht ganz korrekt zu sein ...
solange noch nicht endgültig über den Rentenantrag entschieden worden ist, solange läufst du noch bei deiner KK als Rentenantragstellerin...
teile deiner KK mit, dass du einen Widerspruch einlegen wirst und die sollen dich bitte beraten...
Es müssen dann aber auch irgendwo Beiträge her kommen (für die KvdR ODER eine Familienversicherung bei der gleichen Kasse bestehen) und die können ja nicht kommen, wenn der Mann bei einer anderen KK ist ... er braucht aber auch nicht seine Mitgliedschaft dort beenden (kann er möglicherweise gerade auch gar nicht) ... warum bitte sollte er das zun (müssen) ...

Er kann seine Frau und das Kind trotzdem bei sich als Familienversicherte aufnehmen lassen, braucht sich nur die Formulare dafür zusenden lassen, jedenfalls wenn er AUCH gesetzlich versichert ist ...

Für eine EM-Rente wurde ja bereits die aktuelle KK angegeben, vielleicht hat @Lebenswert bei ihrer KK nur die "falsche Frage gestellt", sie sollte sich erkundigen ob der Nachweis der Familienversicherung (bei der KK ihres Ehemannes) genügt um den "Vor-Rentner-Status" bei ihrer KK (beitragsfrei) aufrecht zu erhalten, bis endgültig zur EM-Rente entschieden wurde.

Mit einer EM-Rente kann sie ja wieder versichert sein wo sie selber will, da ist sie ja wieder "Voll-Mitglied" ... jetzt in der KvdR (ihrer KK ) ohnehin nur auf der "Warteschleife" ... wo die Familienversicherung läuft dürfte eigentlich ziemlich egal sein dafür ???
wenn du keine Rente bekommen solltest und du in deiner bisherigen KK unbedingt bleiben willst, muß dein mann seine KK kündigen und bei deiner KK die Aufnahme beantragen....oder du gehst später in seine KK, entweder als Rentnerin oder in die Familienversicherung..
Wenn sie keine EM-Rente bekommt wird es wohl egal sein wo sie als Familienversichert mit drin ist, man kann jederzeit aus einer Familienversicherung wieder in eine andere KK gehen wenn man selbst die Beiträge zahlen wird als "Vollmitglied", warum also sollte der Mann jetzt seine KK kündigen müssen, da kann sie doch rein in die Familienversicherung mit dem Kind, dann sind doch auch ALLE in der gleichen KK ... er braucht doch nur die erforderlichen Formulare bei SEINER KK anfordern ...

Kann mich noch erinnern (auch wenn es länger her ist), als ich mal mehrfach aushilfsweise (aber versicherungspflichtig) beschäftigt war, musste ich immer die KK wechseln wenn ich selber verdient habe, weil das damals noch beruflich unterteilt war und mein EX als Bauarbeiter war in der IKK, da durfte ich aber als "Aushilfs-Büromieze" damals noch nicht rein (diese Bindungen wurden später erst aufgehoben), also war ich mit Job dann bei der BEK versichert und ohne Job zwischendurch, immer familienversichert bei der IKK ...

Das geht meines Wissens immer noch genau so bei Ehepaaren mit der Familienversicherung ... als diese "Bau-/ Handwerks-Berufsbindung" für die IKK dann aufgehoben wurde, bin ich bis zum heutigen Tag dort versichert geblieben, egal ob als Voll-Mitglied oder Familienversichert ...

Während unserer Rentenverfahren war der Dopa auch mal bei mir (noch ALGI) familienversichert, da bekamen wir sogar ein Schreiben dazu, dass die KvdR (für ihn) weiterhin beitragsfrei besteht, weil er ja die Möglichkeit der Familienversicherung hat ... es war eher Zufall, dass wir inzwischen beide bei der gleichen KK gewesen sind ... denn er war auch schon ewig bei der (für ihn) regionalen IKK gewesen ...

Aber die arbeiten ja inzwischen auch alle regional eigenständig ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 1. Jul 2015, 07:30

Hallo Doppeloma,

das meinte ich ja so...wenn Familienvesicherungsansprüche bestehen, was hier ja gegeben ist, dann ist sie kostenfrei bei der KK ihres Mannes mitversichert....das muß sie natürlich ihrer bisherigen KK melden.

schau auch hier:

http://www.bkk-mahle.de/rentner/

bisschen weiter runterscrollen...Punkt: Rentenantragsteller...

sie gilt weiterhin als Rentenantragstellerin...

wenn die familienversicherung bei einer anderen KK durchgeführt werden soll, ist das immer ein wenig schwierig...
KK A soll die Leistung zahlen...
KK B bekommt die Beiträge über den Hauptversicherten
KK A hat nichts von den Beiträgen.
KK A schaut in die Röhre, wenn nach teuerer leistungsgewährung die DRV doch nicht zahlen muß..
deswegen ist es inzwischen wohl so, dass bei unterschiedlichen KK, die KV der Rentenantragsteller dann bei der KK durchgeführt werden soll, wo die Fam. VErs. bestehen würde..
oder der Mann wechselt die KK; wenn sie sehr an ihrer KK hängt und nicht zu seiner will...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Lebenswert
Beiträge: 102
Registriert: Sa 15. Feb 2014, 14:29
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 37 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 1. Jul 2015, 07:54

'Guten Morgen!

ERst einmal dicken Dank für eure Hilfe und eure Gedanken, die euch zu meinem Fall macht.

So, ich habe nun gestern bei meiner KK nachgefragt und da wurde mir gesagt, ich soll mich über die KK meines Mannes mitversichern lassen.

Heute, habe ich mich da nochmals schlau gemacht und siehe da, ich bleibe nun mit meinem Sohn in meiner KK mt der Begründung, dass ich ja ansonsten auch Familienversichert sein könnte. Das muddeln die wohl untereinander ab. Die SB hat sich schlau gemacht und alles bleibt beim alten mit dem Status "Rentenanwartschaft! . Gott sein Danke, eine Sorge und Schreiberei weniger.

Nun, da ich ja ab 7.7. kein ALG 1 mehr bekomme, wäre der nächste Schritt ja die Beantragung von Harz 4. Dachte immer, dass müsste ich beantragen, wegen Versicherungsschutz, aber dem ist dann wohl nicht so!? Denn nur mit Berichtigung auf Geldleistung hat man auch Versciherungsschutz.

Am liebsten würde ich dann den angefangenen Weg (telefonisch beantragt) gar nicht weiter gehen. Mein Mann verdient so um die 2100 netto und das ist zu viel für Harz 4 , oder? Knapp drüber denken ich. Mit einem Kind und geringer Mietbelastung.

Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Hat das auch eine Bedeutung wegen der BEantragung von Harz 4?

Vielen Dank, ich bin gespannt was mir der SovD in der nächsten Woche raten wird. Ob ein Widerspruch Sinn macht und wie lange es dauern wird, kann mir wohl keiner sagen!?
Ich weiss ich habe es hinausgezögert, da ich nicht rehafähig war.Ab Ende August gibt es hier im Bremen eine ganz neue REhaklinik die ambulant behandelt. Aber ob mir nun noch eine REha angeboten wird? - Hmm... . Wohl kaum!

Bitte gebt mir einen Rat, ob ich den Harz 4 Antrag zurücknehmen soll! Bisher habe ich nichts schriftliches dazu.

Danke schön!
Grüße von Lebenswert

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 1. Jul 2015, 14:32

Hallo,

wie gesagt, als Rentenantragstellerin bleibst du also vorläufig selber versichert...da ein FV-Anspruch bei deinem Mann besteht, zahlst du auch keine Beiträge...wunderbar..

ALG II wird es wohl nicht geben, Versicherungsschutz besteht ja, wegen der KV mußt du das also nicht machen...würdest auch wohl kein ALG II bekommen...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 43 Gäste