Hallo Vrori,
möchte ja deine Insider-Kenntnisse nicht anzweifeln aber das scheint mir so nicht ganz korrekt zu sein ...
solange noch nicht endgültig über den Rentenantrag entschieden worden ist, solange läufst du noch bei deiner KK als Rentenantragstellerin...
teile deiner KK mit, dass du einen Widerspruch einlegen wirst und die sollen dich bitte beraten...
Es müssen dann aber auch irgendwo Beiträge her kommen (für die KvdR
ODER eine Familienversicherung bei der gleichen Kasse bestehen) und die können ja nicht kommen, wenn der Mann bei einer anderen KK ist ... er braucht aber auch nicht seine Mitgliedschaft dort beenden (kann er möglicherweise gerade auch gar nicht) ... warum bitte sollte er das zun (müssen) ...
Er kann seine Frau und das Kind trotzdem bei sich als Familienversicherte aufnehmen lassen, braucht sich nur die Formulare dafür zusenden lassen, jedenfalls wenn er
AUCH gesetzlich versichert ist ...
Für eine EM-Rente wurde ja bereits die aktuelle KK angegeben, vielleicht hat
@Lebenswert bei ihrer KK nur die "falsche Frage gestellt", sie sollte sich erkundigen ob der Nachweis der Familienversicherung (bei der KK ihres Ehemannes) genügt um den "Vor-Rentner-Status" bei ihrer KK (beitragsfrei) aufrecht zu erhalten, bis endgültig zur EM-Rente entschieden wurde.
Mit einer EM-Rente kann sie ja wieder versichert sein wo sie selber will, da ist sie ja wieder "Voll-Mitglied" ... jetzt in der KvdR (ihrer KK ) ohnehin nur auf der "Warteschleife" ... wo die Familienversicherung läuft dürfte eigentlich ziemlich egal sein dafür ???
wenn du keine Rente bekommen solltest und du in deiner bisherigen KK unbedingt bleiben willst, muß dein mann seine KK kündigen und bei deiner KK die Aufnahme beantragen....oder du gehst später in seine KK, entweder als Rentnerin oder in die Familienversicherung..
Wenn sie keine EM-Rente bekommt wird es wohl egal sein wo sie als Familienversichert mit drin ist, man kann jederzeit aus einer Familienversicherung wieder in eine andere KK gehen wenn man selbst die Beiträge zahlen wird als "Vollmitglied", warum also sollte der Mann jetzt seine KK kündigen müssen, da kann sie doch rein in die Familienversicherung mit dem Kind, dann sind doch auch
ALLE in der gleichen KK ...
er braucht doch nur die erforderlichen Formulare bei SEINER KK anfordern ...
Kann mich noch erinnern (auch wenn es länger her ist), als ich mal mehrfach aushilfsweise (aber versicherungspflichtig) beschäftigt war, musste ich immer die KK wechseln wenn ich selber verdient habe, weil das damals noch beruflich unterteilt war und mein
EX als Bauarbeiter war in der
IKK, da durfte ich aber als "Aushilfs-Büromieze" damals noch nicht rein (diese Bindungen wurden später erst aufgehoben), also war ich mit Job dann bei der
BEK versichert und ohne Job zwischendurch, immer familienversichert bei der IKK ...
Das geht meines Wissens immer noch genau so bei Ehepaaren mit der Familienversicherung ... als diese "Bau-/ Handwerks-Berufsbindung" für die IKK dann aufgehoben wurde, bin ich bis zum heutigen Tag dort versichert geblieben, egal ob als Voll-Mitglied oder Familienversichert ...
Während unserer Rentenverfahren war der Dopa auch mal bei mir (noch ALGI) familienversichert, da bekamen wir sogar ein Schreiben dazu, dass die KvdR (für ihn) weiterhin beitragsfrei besteht, weil er ja die Möglichkeit der Familienversicherung hat ... es war eher Zufall, dass wir inzwischen beide bei der gleichen KK gewesen sind ... denn er war auch schon ewig bei der (für ihn) regionalen IKK gewesen ...
Aber die arbeiten ja inzwischen auch alle regional eigenständig ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
