Aussteuerung, ALG 1, weiter krankschreiben lassen ?
Verfasst: So 28. Jun 2015, 21:24
				
				Liebes Forum,
Ich war schon länger nicht hier, habe aber eine (etwas dringende) Frage, denn morgen Mittag bin ich beim Arzt:
Ich bin seit 1/2014 AU, von Februar bis Mai in ambulanter medizinischer Reha und aus dieser weiter AU und unter 3 Stunden arbeitsfähig und mit Rentenempfehlung entlassen worden. Rentenantrag habe ich Ende Mai gestellt, Krankengeld ist vor ein paar Tagen ausgelaufen, jetzt bin ich für die Zeit des Rentenantrags beim Arbeitsamt gemeldet (ALG 1). Die ganzen Unterlagen habe ich vor wenigen Tagen vollständig abgegeben. Ich habe aber vergessen zu fragen, ob ich mich morgen weiter krankschreiben lassen und die Krankschreibung dem Arbeitsamt schicken muss oder nicht (die haben ja bereits das Gutachten der Reha, worin steht, dass ich nicht arbeitsfähig bin).
Danke !!!
Lg
Labyrinth
			Ich war schon länger nicht hier, habe aber eine (etwas dringende) Frage, denn morgen Mittag bin ich beim Arzt:
Ich bin seit 1/2014 AU, von Februar bis Mai in ambulanter medizinischer Reha und aus dieser weiter AU und unter 3 Stunden arbeitsfähig und mit Rentenempfehlung entlassen worden. Rentenantrag habe ich Ende Mai gestellt, Krankengeld ist vor ein paar Tagen ausgelaufen, jetzt bin ich für die Zeit des Rentenantrags beim Arbeitsamt gemeldet (ALG 1). Die ganzen Unterlagen habe ich vor wenigen Tagen vollständig abgegeben. Ich habe aber vergessen zu fragen, ob ich mich morgen weiter krankschreiben lassen und die Krankschreibung dem Arbeitsamt schicken muss oder nicht (die haben ja bereits das Gutachten der Reha, worin steht, dass ich nicht arbeitsfähig bin).
Danke !!!
Lg
Labyrinth
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   Doch, bist du. Nach Aussteuerung und Meldung bei der AfA bist du weiterhin krankenversichert. Und da du deinen Rentenantrag schon gestellt hast, wirst du ab dem Antragsdatum in der KVdR geführt - im Hintergrund erstmal - aber für dich gilt einfach nur:
  Doch, bist du. Nach Aussteuerung und Meldung bei der AfA bist du weiterhin krankenversichert. Und da du deinen Rentenantrag schon gestellt hast, wirst du ab dem Antragsdatum in der KVdR geführt - im Hintergrund erstmal - aber für dich gilt einfach nur:  
 
