Hallo ,
muß ich das Arbeitsamt informieren ,daß der Rentenantrag sowie Widerspruch von RV abgelehnt wurde ? Wie geht es da weiter ? Muß ich dann da auch zum GA ? bevor ich ALG 2 bekomme? . ALG 1 läuft im Oktober aus .
Vielen Dank ...Schnuppelchen
Arbeitsamt informieren ?
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Arbeitsamt informieren ?
Zuletzt geändert von Schnuppelchen am Mi 17. Jun 2015, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitsamt infprmieren ?
Hallo Schnuppelchen,
Wenn jetzt auch der Widerspruch abgelehnt ist und die Klage eingereicht wurde solltest du das wenigstens nachholen, es genügt wenn du das (schriftlich/nachweislich) der AfA mitteilst (per Fax und /oder Übergabe-Einschreiben), auf die Ablehnung des Antrages würde ich im Moment gar nicht mehr hinweisen, kannst du ja per "normaler Post" gemacht haben, was du dann natürlich nicht beweisen kannst ...
Wenn nicht direkt nachgefragt wird dazu würde ich zunächst mal "so tun" als hättest du das mal gemacht und besser gar nicht "daran rühren" ...
Man wird (vermutlich) Schweigepflichtentbindungen haben wollen um selbst bei der DRV "Erkundigungen" einzuziehen und eventuelle GA anzufordern, ob du das machen möchtest kannst du nur selber entscheiden, die AfA richtet sich dann gerne schnell danach, dass die DRV dich ja nicht für EM hält bisher, ob die erneut ein GA machen werden kann ich nicht beurteilen, die werden sich dann schon melden wenn sie was von dir wollen.
Also mach ein kurzes Anschreiben dazu fertig, dass der Widerspruch auch abgelehnt wurde und am XX Klage gegen die DRV eingereicht wurde, das solltest du möglichst auch irgendwie beweisen können und davon eine Kopie beifügen, das gehört tatsächlich zu deinen Mitwirkungs- und Informationspflichten wenn du ALGI bekommst.
Ob denen das dann genügt um klaglos bis Oktober weiter zu zahlen, das vermag ich nicht zu beurteilen, da verhalten sich die zuständigen Dienststellen der AfA oft sehr unterschiedlich.
Direkt für ALG II muss man nicht unbedingt zum GA, die wollen dann sicher deine Erlaubnis, dass sie bestehende GA bei der AfA anfordern dürfen, wir wurden jedenfalls vom JC damals nicht erneut begutachtet, die haben dann mit uns gemeinsam (mehr oder weniger geduldig) den Ausgang der EM-Rentenverfahren abgewartet ... natürlich waren wir die ganze Zeit weiter vom Arzt AU geschrieben, sonst muss man ja auch dort der Vermittlung zur Verfügung stehen oder kann schnell mal in irgendwelche sinnfreien Maßnahmen gesteckt werden.
Liebe Grüße von der Doppeloma

das hättest du schon machen müssen als der Antrag abgelehnt wurde und gleichzeitig informieren /nachweisen, dass Widerspruch eingelegt wurde ... wundert mich ein wenig, dass die sich dazu noch gar nicht gemeldet haben ...muß ich das Arbeitsamt informieren ,daß der Rentenantrag sowie Widerspruch von RV abgelehnt wurde ? Wie geht es da weiter ? Muß ich dann da auch zum GA ? bevor ich ALG 2 bekomme? . ALG 1 läuft im Oktober aus .
Wenn jetzt auch der Widerspruch abgelehnt ist und die Klage eingereicht wurde solltest du das wenigstens nachholen, es genügt wenn du das (schriftlich/nachweislich) der AfA mitteilst (per Fax und /oder Übergabe-Einschreiben), auf die Ablehnung des Antrages würde ich im Moment gar nicht mehr hinweisen, kannst du ja per "normaler Post" gemacht haben, was du dann natürlich nicht beweisen kannst ...
Wenn nicht direkt nachgefragt wird dazu würde ich zunächst mal "so tun" als hättest du das mal gemacht und besser gar nicht "daran rühren" ...
Man wird (vermutlich) Schweigepflichtentbindungen haben wollen um selbst bei der DRV "Erkundigungen" einzuziehen und eventuelle GA anzufordern, ob du das machen möchtest kannst du nur selber entscheiden, die AfA richtet sich dann gerne schnell danach, dass die DRV dich ja nicht für EM hält bisher, ob die erneut ein GA machen werden kann ich nicht beurteilen, die werden sich dann schon melden wenn sie was von dir wollen.
Also mach ein kurzes Anschreiben dazu fertig, dass der Widerspruch auch abgelehnt wurde und am XX Klage gegen die DRV eingereicht wurde, das solltest du möglichst auch irgendwie beweisen können und davon eine Kopie beifügen, das gehört tatsächlich zu deinen Mitwirkungs- und Informationspflichten wenn du ALGI bekommst.
Ob denen das dann genügt um klaglos bis Oktober weiter zu zahlen, das vermag ich nicht zu beurteilen, da verhalten sich die zuständigen Dienststellen der AfA oft sehr unterschiedlich.
Direkt für ALG II muss man nicht unbedingt zum GA, die wollen dann sicher deine Erlaubnis, dass sie bestehende GA bei der AfA anfordern dürfen, wir wurden jedenfalls vom JC damals nicht erneut begutachtet, die haben dann mit uns gemeinsam (mehr oder weniger geduldig) den Ausgang der EM-Rentenverfahren abgewartet ... natürlich waren wir die ganze Zeit weiter vom Arzt AU geschrieben, sonst muss man ja auch dort der Vermittlung zur Verfügung stehen oder kann schnell mal in irgendwelche sinnfreien Maßnahmen gesteckt werden.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Arbeitsamt informieren ?
Vielen Dank,
liebe Doppeloma,
dann werde ich das mal schleunigst nachholen . Wünsche einen schönen Abend
liebe Doppeloma,
dann werde ich das mal schleunigst nachholen . Wünsche einen schönen Abend
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