Hallo KlaRa,
was oben für Schnecke geschrieben steht gilt genau so auch für dich, wenn du bei der AfA als Arbeit-Suchend gemeldet bist und die AfA meldet deine Vollzeit-Arbeitssuche (Vermittlungsbereitschaft ohne Einschränkungen für Vollzeit) jedes Jahr brav an die DRV, warum sollte man dir dann eine EM-Rente geben wollen ???
Ich bin ja auch ausgesteuert, seit einem knappen Jahr, bin im Moment ohne irgendwelche Bezüge.
Mein Hausarzt stellt mir jeden Monat die gelben Krankschreibungs-Zettel aus ..... aber meine Krankenkasse will die gar nicht haben!?!
Ich hefte die nun zu Hause fein säuberlich ab.
Warum deine KK die nicht haben will kann ich nicht beurteilen, im Prinzip sind die sogar verpflichtet deine AU - Zeiten und Diagnosen weiterhin zu registrieren, immerhin sind ja davon irgendwann (vielleicht) auch mal wieder Blockfristen und Krankengeld-Zahlungsansprüche abhängig, wie wollen die das dann nachvollziehen, wenn sie jetzt deine AU - Bescheinigungen nicht haben wollen ...
Bei der AfA bin ich noch gemeldet, als Nicht-Leistungs-Empfänger oder so ähnlich. Die hatten mir das so erklärt, dass sie für mich diese Zeiten an die DRV melden würden.
Die AfA meldet dich als Arbeit suchenden "Nichtleistungsbezieher", das ist soweit korrekt, wenn man mal davon absieht, dass du dafür gesund und vermittelbar sein musst, das kontrolliert die DRV aber nicht, ob das wirklich so ist und schreibt für dich aktuell Anrechnungszeiten aus "Arbeitslosigkeit /Arbeitssuchend" in deinem Renten-Konto gut ... ist doch prima wer aktiv Arbeit sucht kann doch nicht krank sein ...
Kommt ja auch
NICHTS von der KK, was dazu andere Hinweise geben könnte, denn die KK meldet ja keine Anrechnungszeiten wegen "Krank / Gesundheitsmaßnahme", weil man ja deine AU-Scheine nicht mehr haben möchte wegen der Aussteuerung ... sie zahlen nicht mehr also bist du (offenbar und für die DRV aktuell) gesund und
Arbeits-Fähig ... was anderes wird ja zumindest aktuell von Niemandem mitgeteilt.
Was tut denn die AfA für dich damit du in Arbeit kommst und was erwartest du dir von dieser Meldung, damit dokumentierst du (auch bei der DRV) dass du Arbeit suchst ...
Das wird von den Krankenkassen anscheinend sehr unterschiedlich gehandhabt... mach ich das nun so richtig?
Das scheint mir auch so, dass die KK das (aus unerfindlichen Gründen) sehr unterschiedlich halten, trotzdem solltest du dich auf deinen Status AU beschränken und froh sein, dass wenigstens dein Arzt das korrekt macht und dir weiter die AU-Bescheinigungen ausstellt, zur Not kannst du wenigstens damit beweisen, dass (und wie lange) du AU geschrieben warst ... auch bei der DRV / bei GA oder bei Gericht falls erforderlich.
Die AfA hat dich da nach Ablauf der Nahtlosigkeit nicht gut (oder gar nicht) beraten, denn mit bestehender AU hätten die dich längst aus der Vermittlung (bei der DRV) abmelden müssen, nach der Nahtlosigkeit (Ablauf deines Zahlungsanspruches wegen der Aussteuerung) kannst du tatsächlich nur noch als "normaler" Arbeitsloser (gesund und vermittelbar) dort weiter gemeldet bleiben und das passt ja nicht dazu, dass du (gleichzeitig) AU-krank bist und EM-Rente beantragt hast ...
Die Anrechnungszeiten werden zur gleichen Zeit nur ein Mal berücksichtigt bei der DRV, entweder als "krank/Gesundheitsmaßnahme"
ODER als "Arbeitslos /Arbeitssuchend", ich kann dir nur dringend raten dich umgehend bei der AfA aus der Vermittlung abzumelden und lieber weiter deine laufenden AU-Bescheinigungen "zu sammeln" ... eine Meldung als "Nichtleistungsbezieher" bei der AfA ist dann völlig überflüssig ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
