Hallo Evkuda,
mein Arbeitgeber hat von mir die Unterlagen über die Gleichstellung durch die AA erhalten.
Wann (und warum) hast du das gemacht, das ist doch überflüssig gewesen, wenn die AfA was vom AG wissen will, dann hast du auf dem Antrag an die AfA unterschrieben, dass die sich dort erkundigen dürfen, zudem hast du doch an anderer Stelle geschrieben, der Antrag auf Gleichstellung wäre bereits (von der AfA) abgelehnt worden ...
Es wäre ganz gut wenn du mit deinen persönlichen Fragen in
EINEM Thema bleibst (Bereich "Dein Fall"), es ist sehr mühselig sich das überall im Forum zusammen zu suchen, um da noch Zusammenhänge herstellen zu können ...
Jetzt will die Personalabteilung noch die Unterlage vom Versorgungsamt, da sie die Übersicht über meinen Grad der Behinderung benötigte.
Warum dies so ist, bekam ich nicht beantwortet.
Auch deine Firma hat nur Anspruch auf Unterlagen, wenn man dir die Rechtsgrundlagen dafür benennen kann und dir erklärt wofür das erforderlich ist, ein GdB 30 bewirkt für sich genommen noch
GAR NICHTS im Bezug auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das wäre eben erst bei (bewilligter) Gleichstellung oder mit Erteilung eines Schwerbehinderten-Ausweises (ab GdB 50) der Fall ...
Also sollte man sich schon die Mühe machen, dir zu erklären wofür man diese Unterlagen benötigt, du selbst solltest aber wohl auch vorsichtiger sein, deine Firma über jeden privat gestellten Antrag (GdB / Gleichstellung) schon zu unterrichten, ehe das Ergebnis dafür vorliegt aus dem sich dann vielleicht solche Mitteilungspflichten ergeben könnten...
Fakt ist, dass sehr viele Stellen bei uns abgebaut werden und auch sehr unfaire Mittel angewendet wurden und werden.
Gerade dann solltest du sehr zurückhaltend sein auch noch unnötig Gedankengänge anzuregen, die aktuell noch gar keine rechtliche Rolle spielen, ein GdB 30 und die Hintergründe dazu gehen den AG eigentlich überhaupt
NICHTS an, denn die bewirken noch keine besonderen Rücksichten, auch nicht bei geplanten Kündigungen ... da fällst du in die "ganz normale Sozial-Auswahl" (sofern es einen Sozialplan gibt, also Betriebszugehörigkeit /Familienstand/Kinder zu versorgen/Alter) wenn es um allgemeine Entlassungen zur Personalreduzierung geht.
In dieser Feststellung des Grades der Behinderung sind Erkrankungen aufgeführt, die meinen Arbeitgeber eigentlich nichts angehen und den Behinderungsgrad auch noch nicht tangieren. Ich möchte ungern diese Unterlage weiter geben.
Wenn überhaupt brauchst du den Bescheid (in dem die Krankheiten stehen) ohnehin nicht vorlegen, du hast doch sicher diese Bescheinigung dazu bekommen für das Finanzamt (für die Behinderten-Pauschle), da steht der GdB auch drauf
OHNE Hinweis auf die konkreten Einschränkungen dafür, dieser Satz "zur körperlichen Beweglichkeit" (oder so ähnlich) ist eine allgemeine Floskel, steht bei mir auch drauf und den GdB 30 habe ich damals wegen der Herzklappe bekommen, mit meiner "Beweglichkeit" hatte ich noch nie Probleme ...
Davon machst du eine Kopie und das hat deiner Firma als Nachweis, dass dir ein GdB erteilt wurde zu genügen, sonst bekommt man diese Bescheinigung ja auch nicht ... zunächst sollte man dir trotzdem erklären können für welche konkreten Zwecke das benötigt wird ?????
Habt ihr einen Rat für mich? Wie soll ich mich verhalten? Einfach nichts unternehmen? Oder alles schwärzen, was den AG nichts angeht? Ich verstehen nicht ganz, warum sie diese Unterlage benötigen.
Dann verlange die notwendigen Auskünfte dazu schriftlich von deinem AG, auch die dürfen nicht Unterlagen einfordern nur mal so aus "Neugierde", die mit deinem Arbeitsverhältnis aktuell gar nichts zu tun haben ... bis dahin würden die von mir
GAR NICHTS bekommen und den kompletten Bescheid auch später nicht ... dafür gibt es überhaupt keine Veranlassung ...
Wie hat man das denn bei dir eingefordert, ein Schreiben kannst du ja vielleicht mal anonymisiert einstellen ???
Liebe Grüße von der Doppeloma
