Erziehungsrente, ein paar Fragen.
Verfasst: Mi 15. Apr 2015, 18:32
Hallo zusammen,
ich hab da mal ein paar Fragen
ich bin geschieden, der Ex verstarb Mitte Januar.(bitte keine nachträglichen Beileidsbekundungen, der war nicht umsonst der Ex). und es gibt da für den Fall, das Kinder da sind, die Möglichkeit Erziehungsrente zu beantragen, bzw. die Grundsicherung hat mich nun dazu aufgefordert.
mein Jüngster bekäme aufgrund seiner Behinderung Grundsicherung, fällt aber nun durch Waisengeld und Unterschiedsbetrag da raus. Kindsvater war Beamter. gleichzeitig läuft noch ein Antrag auf Unterhaltsbeitrag nach §22BeamtVG beim ehemaligen Dienstherrn des Ex. das liegt auch beim Anwalt.
ich selbst bekomme derzeit noch ALG II und hätte nun Anspruch auf die Erziehungsrente, diese wäre gleich hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Damit wäre ich dann aus dem H4-Bezug draussen, ebenso die Kinder. der Antrag auf EM-Rente würde denn weiterlaufen. das hat der Anwalt schon gesagt.
jetzt habe ich aber die Befürchtung, das die DRV denn sagt, wenn Frau zerbrechlich ihre Kinder erzieht, wobei es da nur um den jüngsten geht. dann ist sie nicht erwerbsgemindert, es geht ja auch um den Rentenanspruch vor dem Sterbefall des Ex.
und dann habe ich noch eine Frage. der Anwalt meinte, die EM-Rente von der DRV (ich mein jetzt keine Leistungen der Grusi oder Sozialhilfe), ebenso wie die Erziehungrente bekäme man nur, wenn man (die rechtlichen und medizinischen Gründe vorausgesetzt) bedürftig wäre, heißt keine weiteren Einkommen, wie bspw. Miete aus Vermietung (ok habe ich eh nicht), aber bei einer Miete, die man bekommt, arbeitet man ja nicht und ich dachte immer, das gelte nur, wenn man noch zusätzlich zu seiner EM-Rente Erwerbseinkommen hat, also einem Job. was stimmt denn da nun? evtl. hat ja ein Fori da mehr Ahnung von der Materie, auch wenn die sehr kompliziert klingt.
ich hab da mal ein paar Fragen

ich bin geschieden, der Ex verstarb Mitte Januar.(bitte keine nachträglichen Beileidsbekundungen, der war nicht umsonst der Ex). und es gibt da für den Fall, das Kinder da sind, die Möglichkeit Erziehungsrente zu beantragen, bzw. die Grundsicherung hat mich nun dazu aufgefordert.
mein Jüngster bekäme aufgrund seiner Behinderung Grundsicherung, fällt aber nun durch Waisengeld und Unterschiedsbetrag da raus. Kindsvater war Beamter. gleichzeitig läuft noch ein Antrag auf Unterhaltsbeitrag nach §22BeamtVG beim ehemaligen Dienstherrn des Ex. das liegt auch beim Anwalt.
ich selbst bekomme derzeit noch ALG II und hätte nun Anspruch auf die Erziehungsrente, diese wäre gleich hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Damit wäre ich dann aus dem H4-Bezug draussen, ebenso die Kinder. der Antrag auf EM-Rente würde denn weiterlaufen. das hat der Anwalt schon gesagt.
jetzt habe ich aber die Befürchtung, das die DRV denn sagt, wenn Frau zerbrechlich ihre Kinder erzieht, wobei es da nur um den jüngsten geht. dann ist sie nicht erwerbsgemindert, es geht ja auch um den Rentenanspruch vor dem Sterbefall des Ex.
und dann habe ich noch eine Frage. der Anwalt meinte, die EM-Rente von der DRV (ich mein jetzt keine Leistungen der Grusi oder Sozialhilfe), ebenso wie die Erziehungrente bekäme man nur, wenn man (die rechtlichen und medizinischen Gründe vorausgesetzt) bedürftig wäre, heißt keine weiteren Einkommen, wie bspw. Miete aus Vermietung (ok habe ich eh nicht), aber bei einer Miete, die man bekommt, arbeitet man ja nicht und ich dachte immer, das gelte nur, wenn man noch zusätzlich zu seiner EM-Rente Erwerbseinkommen hat, also einem Job. was stimmt denn da nun? evtl. hat ja ein Fori da mehr Ahnung von der Materie, auch wenn die sehr kompliziert klingt.