Erziehungsrente, ein paar Fragen.

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
zerbrechlich
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Erziehungsrente, ein paar Fragen.

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Mi 15. Apr 2015, 18:32

Hallo zusammen,

ich hab da mal ein paar Fragen :grinser:

ich bin geschieden, der Ex verstarb Mitte Januar.(bitte keine nachträglichen Beileidsbekundungen, der war nicht umsonst der Ex). und es gibt da für den Fall, das Kinder da sind, die Möglichkeit Erziehungsrente zu beantragen, bzw. die Grundsicherung hat mich nun dazu aufgefordert.
mein Jüngster bekäme aufgrund seiner Behinderung Grundsicherung, fällt aber nun durch Waisengeld und Unterschiedsbetrag da raus. Kindsvater war Beamter. gleichzeitig läuft noch ein Antrag auf Unterhaltsbeitrag nach §22BeamtVG beim ehemaligen Dienstherrn des Ex. das liegt auch beim Anwalt.
ich selbst bekomme derzeit noch ALG II und hätte nun Anspruch auf die Erziehungsrente, diese wäre gleich hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Damit wäre ich dann aus dem H4-Bezug draussen, ebenso die Kinder. der Antrag auf EM-Rente würde denn weiterlaufen. das hat der Anwalt schon gesagt.

jetzt habe ich aber die Befürchtung, das die DRV denn sagt, wenn Frau zerbrechlich ihre Kinder erzieht, wobei es da nur um den jüngsten geht. dann ist sie nicht erwerbsgemindert, es geht ja auch um den Rentenanspruch vor dem Sterbefall des Ex.

und dann habe ich noch eine Frage. der Anwalt meinte, die EM-Rente von der DRV (ich mein jetzt keine Leistungen der Grusi oder Sozialhilfe), ebenso wie die Erziehungrente bekäme man nur, wenn man (die rechtlichen und medizinischen Gründe vorausgesetzt) bedürftig wäre, heißt keine weiteren Einkommen, wie bspw. Miete aus Vermietung (ok habe ich eh nicht), aber bei einer Miete, die man bekommt, arbeitet man ja nicht und ich dachte immer, das gelte nur, wenn man noch zusätzlich zu seiner EM-Rente Erwerbseinkommen hat, also einem Job. was stimmt denn da nun? evtl. hat ja ein Fori da mehr Ahnung von der Materie, auch wenn die sehr kompliziert klingt.
Schöne Grüße

zerbrechlich

Vrori
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Re: Erziehungsrente, ein paar Fragen.

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 15. Apr 2015, 22:16

Hallo,

das ist Blödsinn...wenn dir eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird, dann darfst du natürlich Mieteinnahmen, Vermögen und sonstiges haben...

nur bei ALG II halt nicht bzw. wird angerechnet...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Erziehungsrente, ein paar Fragen.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 15. Apr 2015, 23:36

Hallo zerbrechlich, :smile:

habe davon nur begrenzt Ahnung aber ich gebe dir hier mal die Links zur DRV, da wird das ganz gut erklärt ...

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ienst.html

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html

ein mal was die Zuverdienste bei EM-Rente betrifft und im 2. Link steht was zur Erziehungsrente ...
mein Jüngster bekäme aufgrund seiner Behinderung Grundsicherung, fällt aber nun durch Waisengeld und Unterschiedsbetrag da raus. Kindsvater war Beamter. gleichzeitig läuft noch ein Antrag auf Unterhaltsbeitrag nach §22BeamtVG beim ehemaligen Dienstherrn des Ex. das liegt auch beim Anwalt.
Was da noch aus dem Beamtenbereich dazu kommen würde, weiß ich nicht, davon habe ich keine Ahnung aber eine Waisenrente steht auf jeden Fall zu und die ergibt sich auch direkt aus den Ansprüchen des EX bei der Rentenversicherung.
ich selbst bekomme derzeit noch ALG II und hätte nun Anspruch auf die Erziehungsrente, diese wäre gleich hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Soweit meine ich das auch verstanden zu haben, diese Erziehungsrente ergibt sich aber aus deinen eigenen Ansprüchen an die Rentenkasse, also geht es hier um die Höhe deiner eigenen EM-Rente und nicht der von deinem EX (falls er eine bekommen hätte) und es gibt nur eine dieser Renten, entweder die EM-Rente ODER die Erziehungsrente ... also wird da auch nichts "angerechnet", es wird die höhere Rente gezahlt (falls du z.B. schon eine EM-Rente beziehen würdest), die Halbwaisen-Rente wird natürlich nicht angerechnet, weil die ja deinem Kind zusteht und nicht dein Einkommen ist, zudem würde dir /euch das Kindergeld wieder zusätzlich zur Verfügung stehen.
Damit wäre ich dann aus dem H4-Bezug draussen, ebenso die Kinder. der Antrag auf EM-Rente würde denn weiterlaufen. das hat der Anwalt schon gesagt.
Je nach Alter des Kindes wird ja die Erziehungsrente nicht unbegrenzt gezahlt, da sehe ich das auch als wichtig an, deine EM-Rente weiter zu verfolgen.
jetzt habe ich aber die Befürchtung, das die DRV denn sagt, wenn Frau zerbrechlich ihre Kinder erzieht, wobei es da nur um den jüngsten geht. dann ist sie nicht erwerbsgemindert, es geht ja auch um den Rentenanspruch vor dem Sterbefall des Ex.
NaJa, Kinder kann man ja nicht einfach "abschaffen", nur weil die Gesundheit es nicht mehr zulässt seinen Lebensunterhalt mit beruflicher Tätigkeit zu decken ... es gibt auch durchaus viele Frauen, die als EM-Rentner noch Kinder bekommen, da sagt ja auch (hoffentlich) keiner "dann können die auch arbeiten gehen" ... :confused: :Gruebeln:

Das mit dem Rentenanspruch vor dem Sterbefall verstehe ich gerade nicht ... bei der Erziehungsrente geht es um deine eigenen Rentenansprüche und nicht um die des EX-Partners, das wurde ja (vermutlich) bereits bei der Trennung /Scheidung über den Versorgungsausgleich geregelt ...
und dann habe ich noch eine Frage. der Anwalt meinte, die EM-Rente von der DRV (ich mein jetzt keine Leistungen der Grusi oder Sozialhilfe), ebenso wie die Erziehungrente bekäme man nur, wenn man (die rechtlichen und medizinischen Gründe vorausgesetzt) bedürftig wäre,
Die versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Gründe sind ja schon schwer genug zu erfüllen, warum soll man für die EM-Rente nun auch noch "bedürftig" sein müssen ... ich denke mal da unterscheidet sich eher die "Erziehungsrente" von der EM-Rente, denn die ist ja nicht von der Gesundheit abhängig sondern nur von rein versicherungsrechtlichen Bedingungen und dem Vorhandensein von Kindern unter 18 Jahren.

Wenn man Berufstätig ist und sich selbst und die Kinder daraus alleine ernähren kann wird es diese Rentenart wohl eher nicht geben können.

Aber aktuell bist du von staatlichen Sozial-Leistungen abhängig und da nutzt man natürlich diese Möglichkeit dich auf andere Leistungen (von der DRV) zu verweisen, um dich aus dem ALGII möglichst los zu werden.
Dem JC ist es vermutlich egal ob man dir nun Erziehungsrente zahlen wird oder irgendwann doch die EM-Rente bewilligt, du wirst jedenfalls nur eine dieser Renten dann erhalten können oder erst die Eine und später die Andere ...
heißt keine weiteren Einkommen, wie bspw. Miete aus Vermietung (ok habe ich eh nicht), aber bei einer Miete, die man bekommt, arbeitet man ja nicht und ich dachte immer, das gelte nur, wenn man noch zusätzlich zu seiner EM-Rente Erwerbseinkommen hat, also einem Job. was stimmt denn da nun? evtl.
Wenn du ohnehin keine weiteren Einkommen hast, dann ist diese Diskussion von deinem Anwalt doch völlig überflüssig, die Zuverdienst-Grenzen sind klar gesetzlich geregelt (bei einer Voll-Rente 450 Euro aktuell im Monat) und das bezieht sich auf Einkommen durch aktive Arbeit zusätzlich zur Rente, sogenannte "mühelose" Einkommen (Prämien /Abfindungen /Urlaubsabgeltungen) oder Vermögen (Versicherungen /Sparguthaben/Aktien/ Grundbesitz usw.) sind völlig unschädlich für eine bewilligte Rente, auch ein Erbe oder ein Lottogewinn hätte die DRV dabei nicht zu interessieren ... :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Erziehungsrente, ein paar Fragen.

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Fr 17. Apr 2015, 11:35

Vrori hat geschrieben:Hallo,

das ist Blödsinn...wenn dir eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird, dann darfst du natürlich Mieteinnahmen, Vermögen und sonstiges haben...

nur bei ALG II halt nicht bzw. wird angerechnet...

genau das meine ich ja, oder bei Grusi/Sozialhilfe wird angerechnet. bei genügend (wobei das ist ja immer relativ, aber Hauptsache weg von H4) Rente ohne diesen HartzIVgedöns ist man da ja raus und muss sich nicht mehr nackig machen.

allerdings bei der Antragstellung der EM-Rente wurde ich gefragt, ob ich eine Photovoltaikanlage hätte, hab zwar keine, aber da gibs anscheinend irgendwas, das man denn u. U. die Rente gekürzt bekommt, wenn man da Gewinn macht. jaja wir sind ja auch so ein sonniges Land, das soviel :aha: Licht erzeugt. :grinser:
Schöne Grüße

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Re: Erziehungsrente, ein paar Fragen.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 17. Apr 2015, 22:36

Hallo zerbrechlich, :smile:

ist schon interessant auf welche "Nebengleise" die inzwischen so kommen, wenn man EM-Rente beantragen will /muss ... es werden immer mehr "Gründe" außerhalb der gesundheitlichen Probleme gesucht um gleich meinen zu können ... "dann gibt es ohnehin keine EM-Rente Sie haben ja auch so schon Geld genug ..." :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:
allerdings bei der Antragstellung der EM-Rente wurde ich gefragt, ob ich eine Photovoltaikanlage hätte, hab zwar keine, aber da gibs anscheinend irgendwas, das man denn u. U. die Rente gekürzt bekommt, wenn man da Gewinn macht. jaja wir sind ja auch so ein sonniges
Moderne Technik macht es eben möglich, auch wenn nicht immer die Sonne scheint, mancher hat so eine kleine Anlage sogar schon am Balkon und spart damit Strom beim TV gucken ... aber eben nur für den eigenen Bedarf ... :aha:

Andere "besitzen" als Nebenerwerb bereits Windkraft-Anlagen (oder haben auf dem Eigenheim-Dach eine größere Anlage und verbrauchen das nicht alles selber) ja auch regelmäßige (monatliche) Einnahmen aus "Vermietung und Verpachtung" gelten als Einkommen, denn als Hausbesitzer (mit Mietern im eigenen Haus oder Stromanlage auf dem Dach) hat man ja auch gewisse Pflichten zu erfüllen und das gilt als Einnahme aus "Gewerbebetrieb" im weitesten Sinne ... es gibt ja nicht nur Angestellten-Verhältnisse und gewerblicher Zuverdienst wird natürlich auch berücksichtigt.

Da ist sogar sehr schnell das "Ende der Fahnenstange" erreicht, denn eine selbstständige Tätigkeit wird von der DRV eher nicht als "kleiner Nebenverdienst" im gesetzlichen Rahmen angesehen, wer das noch kann, der bekommt auch eher keine EM-Rente (mehr) ... es ist ja nicht ganz abwegig, dass hier der zulässige Zeitrahmen auch sehr schnell mal überschritten wird ...

Ist viel schwieriger abzugrenzen als ein Einkommen aus einem Minijob, wo dann ein AG entsprechende Lohnabrechnungen ausstellen muss, damit die DRV die Einhaltung des Zuverdienstes prüfen kann.

Auch Honorartätigkeiten oder freiberufliche Einkommen (aus künstlerischer Betätigung z.B.) sind nun mal Einkommen, ich weiß schon warum ich noch warte, ehe ich mal meinen "Bestseller" veröffentlichen lasse, von diesen (vielleicht)-Einnahmen gönne ich der DRV nicht einen einzigen Cent zur Anrechnung auf meine EM-Rente ... :jaa: :cool: :lachen: :groehl:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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