Wann Rentenantrag stellen

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Chitta
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Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von Chitta » Mo 13. Apr 2015, 07:04

Guten Morgen,

ich möchte einen Antrag auf EU-Rente stellen. Ich habe den Antrag auch bereits fertig zum Abschicken ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen dazugelegt.

Ich werde demnächst keine Lohnfortzahlung erhalten und bald darauf auch ausgesteuert weil ich wegen der gleichen Krankheit innerhalb der 3 Jahresblockfrist bereits ca. 1.5 Jahre erkrankt war.

Das heißt für mich ich werde ALG1 nach §145 beantragen müssen. Nun meine Frage:

Sollte ich den Rentenantrag schon jetzt los schicken oder warten bis mich die Afa dazu auffordert? Entstehen mir Nachteile bei der Afa, wenn ich den Rentenantrag schon vor ALG1 Beantragung stelle?

Ich habe mir hier sehr viel durchgelesen und auch gelernt, dazu habe ich jedoch noch nichts gefunden oder ich bin einfach zu unkonzentriert oder vergesslich. Ich würde mich über Eure Antwort sehr freuen.

Liebe Grüße von Chitta

Denise
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Re: Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von Denise » Mo 13. Apr 2015, 20:34

Hallo Chitta!

Ich weiß nicht ob es gut oder schlecht ist den Antrag vorher oder nach Aufforderung zu stellen???

Meinen habe ich lange vor der Aussteuerung der KK gestellt und mit Beginn von ALG1 kam die Ablehnung der DRV.
Bekam trotzdem ALG1 und mußte mich nur mit meinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung stellen.

Jetzt bin ich zwar noch angestellt, bekomme aber von nirgendwo mehr Geld (auch ALG abgelaufen) und bin im Klageverfahren.

Wenn ich mir das jetzt alles zusammenrechne komme ich bei der DRV jetzt schon auf 2 Jahre und seit einem halben Jahr ohne Geld.
Hätte ich den Antrag erst nach der Aussteuerung, oder nach Aufforderung der AfA abgegeben, hätte ich ja mindestens 4 Jahre kein Geld?? So sind es vieleicht nur 2 Jahre :koepfchen: , also nur noch 1,5 Jahre vor mir???

Ich würde es abschicken.
Lg Denise

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Re: Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von Oktober2014 » Di 14. Apr 2015, 06:52

Guten Morge Chitta!

Was genau jetzt besser oder schlechter ist, kann ich dir nicht sagen.
Ich kann dir nur erzählen, wie es bei mir läuft.

Ich bin seit Dezember 2014 ausgesteuert und beziehe Alg 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung.
Der Antrag bei der Afa darauf lief glatt und ohne Probleme.
-->Gutachten nach Aktenlage, nicht vermittelbar, da nur unter 3 Std/Tag arbeitsfähig.

Ich habe noch keinen Rentenantrag gestellt.
Bei mir läuft noch ein Reha-Antrag (Reha vor Rente!)und mein Arzt sagte es sei besser NICHT mit dem Stempel "Rentenbegehren" in der Rehaklinik aufzuschlagen.

Ob das jetzt so die "richtige" Entscheidung ist, weiß ich nicht.
Das weiß wahrscheinlich niemand, denn es kommt auf den Einzelfall an, auf den Gutachter und und und............

Ich habe hier mal eine ähnliche Anfrage gestellt (kannst ja mal schauen unter meinen Beiträgen "Rentenantrag stellen???") und ganz unterschiedliche Antworten bekommen, die alle auf ihre Art Sinn gemacht haben.
Aber letztendlich musst DU entscheiden!!!

LG Oktober

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Re: Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von Chitta » Di 14. Apr 2015, 12:06

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten, das hilft mir schon einmal weiter. :)

Ich werde den Antrag dann bald abschicken. Ich möchte auch keine Reha mehr. Ich habe 2012/2013 den ganzen Salmon (Tagesklinik, einschl. Reha und ambulante Therapie) bereits durchgemacht.

Leider hat es gerade mal für 1,5 Jahre auf einer 22 Stunden wöchentlich Stelle gereicht. Ich glaube, dass mir eine Reha nicht mehr weiterhilft, zumindest was das Arbeitsleben betrifft.

Sollte die DRV von sich aus mich zur Reha "zwingen" wollen, werde ich natürlich hingehen.

Liebe Grüße von Chitta

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Re: Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von herculespilot » So 17. Mai 2015, 12:23

Meines Wissens kann dein Arzt im Reha-Antrag "nicht reha fähig" ankreuzen. Dann musst du aber auf Geheiß der DRV zu einem Gutachter, da dein Reha-Bericht schon zu alt sein könnte.

Ich persönlich würde nicht mehr zu Reha gehen, wenn klar ist, dass hinterher eine Wiedereingliederung nicht möglich ist. Die Reha-Klinik ist eben doch eine DRV Einrichtung, die tendenziell versucht eine Erwerbsminderung zu umgehen.


Beste Grüße/Kind Regards
Thomas

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Re: Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 17. Mai 2015, 15:39

Hallo herculespilot, :smile:
Ich persönlich würde nicht mehr zu Reha gehen, wenn klar ist, dass hinterher eine Wiedereingliederung nicht möglich ist. Die Reha-Klinik ist eben doch eine DRV Einrichtung, die tendenziell versucht eine Erwerbsminderung zu umgehen.
deine Einstellung dazu ist verständlich und die teile ich auch sofort aber wenn die DRV im Zuge des Antrages auf EM-Mente unbedingt noch eine Reha "vorschalten" will, um danach erst weiter zur EM-Rente zu entscheiden ... dann hast du keine große Wahl mehr ob du das möchtest und selber für sinnvoll halten würdest ...

Dazu sehe ich die Anmerkung von @Chitta als realistischer an, diese Reha dann eben (der Aufforderung der DRV gehorchend) anzutreten ... auch eine ärztlich bescheinigte Reha-Unfähigkeit schiebt das dann eigentlich alles nur hinaus, man wird dann bei der DRV gerne "geduldig" abwarten bis du wieder Rehafähig bist und der Rentenantrag liegt derweil komplett "auf Eis" ...

Mir sind bisher nur wenige Ausnahmefälle bekannt geworden wo das letztlich doch zur Berentung (ohne Reha) geführt hat, allgemein lehnt die DRV dann öfter den Renten-Antrag ziemlich schnell ab mit der Begründung man sei der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, die Erwerbsfähigkeit innerhalb einer Reha-Maßnahme gründlich überprüfen zu lassen.

Zum tieferen Sinn dieses Verfahrensweise sind wir uns durchaus einig, ich persönlich hatte aus meiner Reha damals (hier auf "Wunsch der KK" )auch keinen gesundheitlichen Nutzen und später auch keinen für den Antrag auf EM-Rente, denn ich wurde ja Vollzeit Erwerbsfähig aber (auf unbestimmte Zeit) weiter AU entlassen.

Im Rentenverfahren war es allerdings kein Thema mehr erneut eine Reha zu absolvieren, es gab nur noch GA die den (alten) Reha-Bericht untermauern sollte ... meinen EM-Renten-Antrag habe ich erst nach Aufforderung durch die AfA nach der Aussteuerung gestellt, denn mit diesem Bericht habe ich mir schon selber keine "Erfolge" damit ausgerechnet, das wurde dann auch erwartungsgemäß abgelehnt, obwohl die AfA mich auch "aus dem Vermittlungs-Verkehr" gezogen hatte ... das interessiert aber die DRV nicht sonderlich was die AfA dazu meint und schreibt.

Es gibt keinen "passenden" Moment für den Antrag auf EM-Rente, es kann immer zu früh oder schon zu spät sein (auch die AfA macht inzwischen gerne Theater wenn der Antrag bereits in Widerspruch oder Klage läuft) ... und das weitere Verfahren und Vorgehen der DRV ist in keinem Falle wirklich "berechenbar" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Wann Rentenantrag stellen

Ungelesener Beitrag von Chitta » Mi 20. Mai 2015, 10:33

Hallo :)

danke für Eure Antworten, es beruhigt mich schon einmal, dass es keinen richtigen und falschen Zeitpunkt gibt. Ich habe den Antrag vor 3 Wochen abgeschickt.

Sobald ich es etwas Neues weiß melde ich mich wieder. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld, welches aber bald auslaufen dürfte.

Ich wünsche Euch einen schönen Tag und verbleibe mit lieben Grüßen.
Chitta

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