Hallo Anuschka,
Leider habe ich zu meiner Frage im Forum nichts direktes gefunden. Weiß nicht ob ich mit der Suchfunktion nur überfordert bin, also bitte ich Nachsicht walten zu lassen, falls es das Thema hier schon gibt.
das Thema ist schon ausgiebig vorhanden aber ehe du lange suchen musst, machen wir mal hier weiter.
Mitte März habe ich ja die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Darin steht:
Die Rente beginnt am 01.08.2014. Sie wird längstens bis zum xx.xx.xxxx (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.
Für die Zeit ab 01.05.2015 werden laufend monatlich xxxx EUR gezahlt.
Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt.
Es ergibt sich also (theoretisch) eine Nachzahlung ab 08/2014 und aus dieser Nachzahlung wird nun zunächst die AfA bedient, hat man dir von dort schon mitgeteilt welche Erstattung von der DRV gefordert wird ???
Du solltest solche wichtigen Mitteilungen niemals telefonisch erledigen, sondern immer nur nachweislich und schriftlich, damit du das auch später beweisen kannst.
Für die Zeit vom 01.08.2014 bis 30.04.2015 beträgt die Nachzahlung xxxxx EUR.
Ich nehme an, dein ALGI war höher als es jetzt die Netto-Rente (nach Abzug der Versicherungen) sein wird, dann bleibt von der Nachzahlung leider nicht viel übrig aber die AfA darf auch nicht von dir verlangen, was da vielleicht noch fehlen würde.
Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.
Soweit richtig, die AfA bekommt natürlich auch nur Monate erstattet, die sie auch an dich gezahlt hat also sollte deine Rente für April als "Überschuss" übrig bleiben wenn das ALGI bereits zu Ende März eingestellt wurde.
Bisher habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten. Der Anspruch hätte am 15.05.2015 geendet.
Nun habe ich Mitte letzter Woche beim AA angerufen, um denen mitzuteilen, dass der Rentenbescheid da wäre. Die Dame am Telefon wusste es jedoch bereits und teilte mir mit, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bereits zum 01.04.2015 aufgehoben wurde.
Ende der Woche habe ich dann den Aufhebungsbescheid in doppelter Ausführung erhalten.
"Grund: Sie können nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Daher wurde Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt."
Der Anspruch auf ALGI endet tatsächlich sofort nach Bescheid zu voller EM-Rente, denn da kannst du dich auch nicht mehr "fiktiv" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und die "Nahtlosigkeit" (§ 145 SGB III) ist damit auch beendet ... denn die Entscheidung der DRV liegt ja jetzt vor zu deinem Antrag auf EM-Rente.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann bekomme ich im Monat Mai also kein Geld ausgezahlt, weder vom Arbeitsamt, noch von der Rentenkasse (die zahlen ja ab 01.05. zum Ende des Monats, oder?)
Nun mal langsam, es geht ja zunächst mal um den April, im Mai hättest du ja auch keinen vollen Anspruch mehr an die AfA gehabt, ALGI wird allerdings auch rückwirkend gezahlt, also sollte ja dein Geld für den März (von der AfA) noch pünktlich gekommen sein, davon wurde ja die April-Miete bereits gezahlt nehme ich mal an.
Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einzulegen.
Nein, das macht keinen Sinn, weil die AfA berechtigt die Leistungen eingestellt hat wegen Bewilligung einer EM-Rente ... dann entfällt die Wirkung der Nahtlosigkeit sofort, das solltest du aber schriftlich noch mal mitteilen zur Sicherheit für dich (Kopie der ersten Seite vom Rentenbescheid genügt) denn da genügt es nicht ganz mal anzurufen, um deine Mitwirkungspflichten (bei der AfA) zu erfüllen.
Die AfA verrechnet dann relativ schnell ihre Ansprüche (bis März) mit der DRV und dann bekommst du von der DRV noch eine Abrechnung dazu und danach wird die Restnachzahlung an dich überwiesen, zumindest die April-Rente muss ja dann noch übrig bleiben, wenn die AfA nur bis März gezahlt hat.
Die verschaffen sich da immer etwas Luft für diese Verrechnungen aber da klappt dann ganz gut und das Geld wird (vermutlich) noch rechtzeitig (bis Ende April) auf deinem Konto sein, dass du auch deine Miete für den Mai davon bezahlen kannst.
Ich mache mir da fürchterliche Sorgen, weil ich nicht weiß, wie ich meine Miete in diesem Monat zahlen soll. Ich habe keine Rücklagen, schon alleine wegen der langen Erkrankung und ich lebe alleine.
Das kann ich gut verstehen, mir ging das damals ähnlich, obwohl ich nicht alleine war aber die Rente vom Dopa hätte auch nur knapp für die laufende Miete gereicht, so waren wir sehr froh als dann am letzten Tag des Monats noch die verbliebene Nachzahlung kam, die Erstattungen waren also alle erledigt bis dahin.
Dem Rentenbescheid lag ein Antragsformular bezüglich Grundsicherung bei. Die mir ausgezahlte Rente reicht nicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich wollte daher zum Wohngeldamt und erst einmal Wohngeld beantragen.
Der Antrag auf Grundsicherung wird automatisch beigefügt, wenn die EM-Rente unter einem bestimmten Betrag liegt, das ist aber eher als Hinweis aufzufassen, dass man dort Ansprüche haben könnte, ob es wirklich so ist wird das Sozial-Amt erst nach kompletter Antragstellung entscheiden, denn das ist ja von vielen weiteren Bedingungen abhängig.
Zunächst solltest du wirklich zur Wohngeldstelle gehen (frage bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach wo die sitzen) und dort ausrechnen lassen, ob es mit Wohngeld schon reichen könnte, denn bei Grundsicherung (nach SGBXII) bist du in allen finanziellen Belangen auf die Dauer sehr eingeschränkt.
Wenn die Differenz (399 Euro Regelsatz + komplette Miete) nicht sehr hoch ist sollte es kein Problem sein Wohngeld zu bekommen.
Auch das Grusi-Amt würde wissen wollen ob du diesen Anspruch schon hast prüfen lassen, mehr kann man dazu hier nicht schreiben, weil die Beträge sehr unterschiedlich sind je nach Miethöhen am Wohnort, da hat jeder Stadt /Gemeinde ihre eigenen Wohngeldlisten.
Also nimm deinen Rentenbescheid, deinen Mietvertrag / aktuelle Miete plus Nebenkosten und lass das bei der Wohngeldstelle prüfen, ob du dort was bekommen kannst, das gilt dann schon für den April.
Leider haben die Wohngeldstellen oft lange Bearbeitungszeiten aber man bekommt dann alles nachgezahlt, sprich dort mit den Leuten und erkläre deine Situation, dann wird man dir dort weiter helfen wenn es möglich ist.
Bei zu großer Differenz zwischen Grusi-Anspruch und Wohngeld wird man dir auch sagen, dass du besser dort einen Antrag stellen solltest, das ist wirklich von den genauen Zahlen abhängig (Netto-Rente/Miete) und ob dann noch "genug" (399 Euro) für dich zum Leben übrig bleibt.
Irgendwie weiß ich überhaupt nicht, wie ich vorgehen kann, um den Monat Mai abzufedern. Weiß einer von Euch, wenn ich Grundsicherung beantrage, ob die dann für den Monat Mai aufkommen und sich das von der Rentenkasse wiederholen?
Du wirst ein wenig Geduld haben müssen, ich denke aber, dass sich das (wie bei den meisten hier) bis Ende April alles geklärt hat und du dann weißt wo du zukünftig noch einen Zuschuss zur Rente herbekommen wirst ... das Grusi-Amt (SGB XII) zahlt nur was wenn du dort dauerhaft einen Anspruch hättest und die holen sich nichts von der DRV zurück, das musst du dann selber erstatten, wenn es eine Überzahlung gibt.
Versuche lieber die Ruhe zu bewahren und mach dich beim Wohngeldamt kundig, dass du dort den Antrag auf den Weg bringst, ich weiß das ist nicht leicht aber manchmal braucht man etwas Geduld und dann regelt sich auch mal was fast von alleine.
Hat denn dein ALGI bisher für alle Kosten ausgereicht ???
Ob du überhaupt einen Anspruch auf Grundsicherung haben könntest lässt sich ja ziemlich leicht ausrechnen, der Bedarf ist nicht sehr hoch bemessen, es gibt den Regelsatz 399 Euro und dazu die komplette Miete (sofern die Wohnung für dich alleine als "angemessen" angesehen wird vom Amt), das war es auch schon ... die Zahlen dazu (Rente /Miete) kennst nur du alleine, deine EM-Rente wird dann natürlich von diesem errechneten gesetzlichen "Bedarf" abgezogen, nur was fehlt würde das Sozial-Amt dann noch zahlen müssen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
