ALG 1
Verfasst: Do 9. Apr 2015, 10:54
Ich weiss nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin... sollte es nicht so sein, bitte ich um Verschiebung in die entsprechende Kategorie.
Leider habe ich zu meiner Frage im Forum nichts direktes gefunden. Weiß nicht ob ich mit der Suchfunktion nur überfordert bin, also bitte ich Nachsicht walten zu lassen, falls es das Thema hier schon gibt.
Mitte März habe ich ja die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Darin steht:
Die Rente beginnt am 01.08.2014. Sie wird längstens bis zum xx.xx.xxxx (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.
Für die Zeit ab 01.05.2015 werden laufend monatlich xxxx EUR gezahlt.
Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt.
Für die Zeit vom 01.08.2014 bis 30.04.2015 beträgt die Nachzahlung xxxxx EUR.
Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.
Bisher habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten. Der Anspruch hätte am 15.05.2015 geendet.
Nun habe ich Mitte letzter Woche beim AA angerufen, um denen mitzuteilen, dass der Rentenbescheid da wäre. Die Dame am Telefon wusste es jedoch bereits und teilte mir mit, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bereits zum 01.04.2015 aufgehoben wurde.
Ende der Woche habe ich dann den Aufhebungsbescheid in doppelter Ausführung erhalten.
"Grund: Sie können nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Daher wurde Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt."
Wenn ich das richtig interpretiere, dann bekomme ich im Monat Mai also kein Geld ausgezahlt, weder vom Arbeitsamt, noch von der Rentenkasse (die zahlen ja ab 01.05. zum Ende des Monats, oder?)
Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einzulegen.
Ich mache mir da fürchterliche Sorgen, weil ich nicht weiß, wie ich meine Miete in diesem Monat zahlen soll. Ich habe keine Rücklagen, schon alleine wegen der langen Erkrankung und ich lebe alleine.
Dem Rentenbescheid lag ein Antragsformular bezüglich Grundsicherung bei. Die mir ausgezahlte Rente reicht nicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich wollte daher zum Wohngeldamt und erst einmal Wohngeld beantragen.
Irgendwie weiß ich überhaupt nicht, wie ich vorgehen kann, um den Monat Mai abzufedern. Weiß einer von Euch, wenn ich Grundsicherung beantrage, ob die dann für den Monat Mai aufkommen und sich das von der Rentenkasse wiederholen?
Bin irgendwie total hilflos und habe auch schon überlegt mir nun doch einen Termin beim VDK zu holen
Leider habe ich zu meiner Frage im Forum nichts direktes gefunden. Weiß nicht ob ich mit der Suchfunktion nur überfordert bin, also bitte ich Nachsicht walten zu lassen, falls es das Thema hier schon gibt.
Mitte März habe ich ja die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Darin steht:
Die Rente beginnt am 01.08.2014. Sie wird längstens bis zum xx.xx.xxxx (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.
Für die Zeit ab 01.05.2015 werden laufend monatlich xxxx EUR gezahlt.
Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt.
Für die Zeit vom 01.08.2014 bis 30.04.2015 beträgt die Nachzahlung xxxxx EUR.
Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.
Bisher habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten. Der Anspruch hätte am 15.05.2015 geendet.
Nun habe ich Mitte letzter Woche beim AA angerufen, um denen mitzuteilen, dass der Rentenbescheid da wäre. Die Dame am Telefon wusste es jedoch bereits und teilte mir mit, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bereits zum 01.04.2015 aufgehoben wurde.
Ende der Woche habe ich dann den Aufhebungsbescheid in doppelter Ausführung erhalten.
"Grund: Sie können nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Daher wurde Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt."
Wenn ich das richtig interpretiere, dann bekomme ich im Monat Mai also kein Geld ausgezahlt, weder vom Arbeitsamt, noch von der Rentenkasse (die zahlen ja ab 01.05. zum Ende des Monats, oder?)
Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einzulegen.
Ich mache mir da fürchterliche Sorgen, weil ich nicht weiß, wie ich meine Miete in diesem Monat zahlen soll. Ich habe keine Rücklagen, schon alleine wegen der langen Erkrankung und ich lebe alleine.
Dem Rentenbescheid lag ein Antragsformular bezüglich Grundsicherung bei. Die mir ausgezahlte Rente reicht nicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich wollte daher zum Wohngeldamt und erst einmal Wohngeld beantragen.
Irgendwie weiß ich überhaupt nicht, wie ich vorgehen kann, um den Monat Mai abzufedern. Weiß einer von Euch, wenn ich Grundsicherung beantrage, ob die dann für den Monat Mai aufkommen und sich das von der Rentenkasse wiederholen?
Bin irgendwie total hilflos und habe auch schon überlegt mir nun doch einen Termin beim VDK zu holen
