Jobcenter drangsaliert Kranker
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Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo,
das Jobcenter Düsseldorf drangsaliert
einen Kranken mit Einladungen.
Das Rentenverfahren läuft. Begutachtung
erfolgte bereits-Gutachten steht noch aus.
AU-Bescheinigungen liegt vom Facharzt vor.
Was kann man tun gegen die Schikane.
Danke
Gruß
Anja
das Jobcenter Düsseldorf drangsaliert
einen Kranken mit Einladungen.
Das Rentenverfahren läuft. Begutachtung
erfolgte bereits-Gutachten steht noch aus.
AU-Bescheinigungen liegt vom Facharzt vor.
Was kann man tun gegen die Schikane.
Danke
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Anja
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo,
wenn er oder sie wirklich nicht kann, würde ich von meinem Facharzt eine Attest ausstellen lassen, in dem er "Wegeunfähigkeit" oder "Terminunfähigkeit" bestätigt...
eigentich ist so etwas bei vorliegender AU-Bescheinigung nicht notwendig. Wenn man mental stark ist, kann man sich gegenüber dem JC behaupten...und gar nicht zum Termin erscheinen....dann folgt die Anhörung, bei der man dann mitteilen kann, dass AU-Bescheinigung vorliegt...dann erfolgt ggf. die Sanktion und dann muß man sich vor Gericht mit dem JC auseinandersetzen..das geht m.E. nur, wenn man wirklich mental stark ist..
um allem aus dem Weg zu gehen, mit dem Arzt sprechen eine entpsrechende Bescheinigung, wie oben erwähnt, ausstellen lassen...in Kopie rechtssicher !! an das JC senden. Oder..bei zu vielen Einladung explizit auf Reisekostenerstattung pochen..
wie gesagt, es ist immer vom Gesundheitszustand der Person abhängig, wie man sich verhält..
und..ganz wichtig..keine EGV unterschreiben...lies auch mal im Elo-forum nach..da gibt es etliche solcher Fälle...
wenn er oder sie wirklich nicht kann, würde ich von meinem Facharzt eine Attest ausstellen lassen, in dem er "Wegeunfähigkeit" oder "Terminunfähigkeit" bestätigt...
eigentich ist so etwas bei vorliegender AU-Bescheinigung nicht notwendig. Wenn man mental stark ist, kann man sich gegenüber dem JC behaupten...und gar nicht zum Termin erscheinen....dann folgt die Anhörung, bei der man dann mitteilen kann, dass AU-Bescheinigung vorliegt...dann erfolgt ggf. die Sanktion und dann muß man sich vor Gericht mit dem JC auseinandersetzen..das geht m.E. nur, wenn man wirklich mental stark ist..
um allem aus dem Weg zu gehen, mit dem Arzt sprechen eine entpsrechende Bescheinigung, wie oben erwähnt, ausstellen lassen...in Kopie rechtssicher !! an das JC senden. Oder..bei zu vielen Einladung explizit auf Reisekostenerstattung pochen..
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LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo,
die Wegeunfähigkeitsbescheinigung
liegt vor. Trotzdem flattert
alle 4 Wochen gleich nach Abgabe der AU-Bescheinigung
eine neue Einladung ins Haus.
Anscheinend ist Düsseldorf dafür bekannt, dass sie
kranke Menschen so schikanieren.
Gruß
Anja
die Wegeunfähigkeitsbescheinigung
liegt vor. Trotzdem flattert
alle 4 Wochen gleich nach Abgabe der AU-Bescheinigung
eine neue Einladung ins Haus.
Anscheinend ist Düsseldorf dafür bekannt, dass sie
kranke Menschen so schikanieren.
Gruß
Anja
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
wie? es liegt eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung dem JC vor und trotzdem laden die ein?
dann jedesmal wieder eine neue Wegeunäfhigkeitsbescheinigung bei jeder AU mit ausstellen lassen....
oder eben die Kraft aufbringen, gegen di eSchikane vorzugehen..
desweiteren sollte derjenige die Frage, ob solche Einladungen rechtens sind, auch beim Kundenreaktionsmanagement direkt in Nürnberg oder bei einer Optionskommune direkt der dort vorgesetzten Dienststelle stellen.
Was ist denn für ein Meldegrund auf den Einladungen angegeben?
dann jedesmal wieder eine neue Wegeunäfhigkeitsbescheinigung bei jeder AU mit ausstellen lassen....
oder eben die Kraft aufbringen, gegen di eSchikane vorzugehen..
desweiteren sollte derjenige die Frage, ob solche Einladungen rechtens sind, auch beim Kundenreaktionsmanagement direkt in Nürnberg oder bei einer Optionskommune direkt der dort vorgesetzten Dienststelle stellen.
Was ist denn für ein Meldegrund auf den Einladungen angegeben?
LG
Vrori
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo Vrori,
wir möchten mit Ihnen über ihre
berufliche Situation sprechen.
Obwohl die wissen, dass der Rentenantrag gestellt
wurde und von Seiten der
Rentenversicherung alles bereits läuft.
Gutachtertermin war schon. Gutachten
wird in den nächsten 2-3 Wochen erstellt.
Ich sehe dies als große Schikane an.
Das Jobcenter hat bereits die Ansprüche bei der RV
geltend gemacht.
Gruß
Anja
wir möchten mit Ihnen über ihre
berufliche Situation sprechen.
Obwohl die wissen, dass der Rentenantrag gestellt
wurde und von Seiten der
Rentenversicherung alles bereits läuft.
Gutachtertermin war schon. Gutachten
wird in den nächsten 2-3 Wochen erstellt.
Ich sehe dies als große Schikane an.
Das Jobcenter hat bereits die Ansprüche bei der RV
geltend gemacht.
Gruß
Anja
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo,
dann hilft alles nicht....schriftlich Beschwerde einreichen..
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
genau schildern, auch den Meldegrund aufführen, ebenfalls aufführen, dass bereits "Terminunfähigkeitsbescheinigungen" sowie regelmäßige AU-Bescheinigungen eingereicht werden, das Ersatzansprüche bei der RV vom JC geltend gemacht wurden,d ass ein Gutachten erstellt wurde, ein Rentenantrag läuft usw. usw. alles genau aufführen..mit der Frage, aus welchem Grunde dann noch ständig die "berufliche Situation" besprochen werden soll.
Die werden dir antworten...aber mit Sicherheit auch hintenrum deinem JC eins auf die vorlauten Münder geben..
dann hilft alles nicht....schriftlich Beschwerde einreichen..
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
genau schildern, auch den Meldegrund aufführen, ebenfalls aufführen, dass bereits "Terminunfähigkeitsbescheinigungen" sowie regelmäßige AU-Bescheinigungen eingereicht werden, das Ersatzansprüche bei der RV vom JC geltend gemacht wurden,d ass ein Gutachten erstellt wurde, ein Rentenantrag läuft usw. usw. alles genau aufführen..mit der Frage, aus welchem Grunde dann noch ständig die "berufliche Situation" besprochen werden soll.
Die werden dir antworten...aber mit Sicherheit auch hintenrum deinem JC eins auf die vorlauten Münder geben..
LG
Vrori
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo Vrori,
Da wäre dann Landrat oder Bürgermeister anzuschreiben und die dortigen Mühlen laufen extrem langsam ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

sehe ich ganz genau so aber das bringt nur was wenn es keine Optionskommune ist, dafür ist die AfA nicht zuständig und hat dort kein Weisungsrecht.Die werden dir antworten...aber mit Sicherheit auch hintenrum deinem JC eins auf die vorlauten Münder geben..
Da wäre dann Landrat oder Bürgermeister anzuschreiben und die dortigen Mühlen laufen extrem langsam ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo Anja,
Befristet ausgestellt oder "bis auf Weiteres" ... mal davon abgesehen, dass es für das Fordern einer solchen Bescheinigung keine Rechtsgrundlagen gibt ...
Wenn die Einladung diese Forderung nicht enthält, dann würde ich auch keine solche Bescheinigung vorlegen, jede Einladung hat hinten die Absagemöglichkeit drauf und da kann man auch wegen AU absagen, mehr verlangt der Gesetzgeber bisher nicht, auch nicht im SGB II ...
Also die Einladung mit AU immer regulär absagen, natürlich immer nachweislich und fertig, wenn die dann meinen Sanktionieren zu können muss man reagieren aber so lange dazu keine Anhörung /Bescheid geschickt wird sollte man denen nicht "in den Hintern kriechen wollen" und schon Bescheinigungen besorgen und beifügen, die möglicherweise noch Niemand verlangt hat ...
Was heißt die haben schon "Erstattungen" beantragt, das geht erst offiziell wenn es einen schriftlichen Rentenbescheid gibt ... und der Arzt wird ja die Bescheinigung auch etwas "dauerhafter" gültig ausstellen können ... ansonsten gibt es immer noch das Sozialgericht wenn die unberechtigt Leistungen einstellen wollen.
Falls Beschwerde dazu nach Nürnberg geht kann man durchaus darauf hinweisen, dass man sich durch diese Vorgehensweise persönlich schikaniert fühlt und das ist sogar ein Straftatbestand ...
http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
Das dürfte auch für übereifrige JC-SB anwendbar sein ... es ist sinnfrei regelmäßig Einladungen zu schicken wenn man den kompletten Sachverhalt bereits kennt, auch Meldetermine sollen einen Sinn haben und der fehlt hier völlig ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

die Wegeunfähigkeitsbescheinigung
liegt vor.
Befristet ausgestellt oder "bis auf Weiteres" ... mal davon abgesehen, dass es für das Fordern einer solchen Bescheinigung keine Rechtsgrundlagen gibt ...


Da steht dann auch IMMER drauf, dass er eine zusätzliche Bescheinigung braucht, wenn er den Termin wegen AU nicht wahrnehmen kann, dann muss auch die Kostenübernahme geregelt sein, die Ärzte brauchen nicht kostenfrei ein Attest nach dem anderen auszustellen, ich glaube da ist schon viel früher dem JC "in die Hand gespielt worden" ... ???Trotzdem flattert
alle 4 Wochen gleich nach Abgabe der AU-Bescheinigung
eine neue Einladung ins Haus.
Wenn die Einladung diese Forderung nicht enthält, dann würde ich auch keine solche Bescheinigung vorlegen, jede Einladung hat hinten die Absagemöglichkeit drauf und da kann man auch wegen AU absagen, mehr verlangt der Gesetzgeber bisher nicht, auch nicht im SGB II ...
Also die Einladung mit AU immer regulär absagen, natürlich immer nachweislich und fertig, wenn die dann meinen Sanktionieren zu können muss man reagieren aber so lange dazu keine Anhörung /Bescheid geschickt wird sollte man denen nicht "in den Hintern kriechen wollen" und schon Bescheinigungen besorgen und beifügen, die möglicherweise noch Niemand verlangt hat ...


Das gilt sicher nicht nur für Düsseldorf und die halten sich alle gerne an die Leute die auch aus Angst alles mit sich machen lassen, wenn die sanktionieren wollen (um jeden Preis) dann finden die auch andere Gründe dafür ... denen würde ich "brav immer die offizielle Absage" schicken, weil ich krank bin wie bekannt sein dürfte, Kopie von der AU beifügen, notfalls auch diese (völlig unrechtmäßige) Zusatzbescheinigung als Kopie immer wieder beifügen und mich bei Möglichkeit wirklich umgehend in Nürnberg beschweren ...Anscheinend ist Düsseldorf dafür bekannt, dass sie
kranke Menschen so schikanieren.
Was heißt die haben schon "Erstattungen" beantragt, das geht erst offiziell wenn es einen schriftlichen Rentenbescheid gibt ... und der Arzt wird ja die Bescheinigung auch etwas "dauerhafter" gültig ausstellen können ... ansonsten gibt es immer noch das Sozialgericht wenn die unberechtigt Leistungen einstellen wollen.
Falls Beschwerde dazu nach Nürnberg geht kann man durchaus darauf hinweisen, dass man sich durch diese Vorgehensweise persönlich schikaniert fühlt und das ist sogar ein Straftatbestand ...
http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
Das dürfte auch für übereifrige JC-SB anwendbar sein ... es ist sinnfrei regelmäßig Einladungen zu schicken wenn man den kompletten Sachverhalt bereits kennt, auch Meldetermine sollen einen Sinn haben und der fehlt hier völlig ...

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo,
@Doppeloma,
hatte ich TE bereits mitgeteilt..entweder Nürnberg oder eben die vorgesetzte Dienststelle des JC...
hier wird wirklich Zeit, dem JC mal zu zeigen "wo der Hammer hängt"..allmählich muß der SB mal in seine Schranken gewiesen werden...
@Doppeloma,
hatte ich TE bereits mitgeteilt..entweder Nürnberg oder eben die vorgesetzte Dienststelle des JC...
hier wird wirklich Zeit, dem JC mal zu zeigen "wo der Hammer hängt"..allmählich muß der SB mal in seine Schranken gewiesen werden...
LG
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Jobcenter drangsaliert Kranker
Hallo Doppeloma,
die Ansprüche wurden angemeldet bei der
RV, weil die Krankenkasse die Zahlung
von Krankengeld verweigert hatte.
Dieses Verfahren liegt bereits beim SG.
Es ist sehr verzwickt. Alter Arbeitgeber
nahtlos in neuen Arbeitgeber, dann nach
3 Wochen krank.
Deshalb wurden die Ansprüche bereits bei der Bewilligung
angemeldet.
Die Bescheinigung ist bis auf Weiteres ausgestellt.
Die AU-Meldungen immer 4 Wochen.
Ich habe gestern einen Brief verfasst mit einer
Beschwerde an den Leiter des Jobcenters.
Erledigungsfrist innerhalb 8 Tagen.
Wenn keine Antwort bis dahin erfolgt, dann werde ich
die Beschwerdestelle in Nürnberg anschreiben.
Danke für die Infos
Gruß
Anja
die Ansprüche wurden angemeldet bei der
RV, weil die Krankenkasse die Zahlung
von Krankengeld verweigert hatte.
Dieses Verfahren liegt bereits beim SG.
Es ist sehr verzwickt. Alter Arbeitgeber
nahtlos in neuen Arbeitgeber, dann nach
3 Wochen krank.
Deshalb wurden die Ansprüche bereits bei der Bewilligung
angemeldet.
Die Bescheinigung ist bis auf Weiteres ausgestellt.
Die AU-Meldungen immer 4 Wochen.
Ich habe gestern einen Brief verfasst mit einer
Beschwerde an den Leiter des Jobcenters.
Erledigungsfrist innerhalb 8 Tagen.
Wenn keine Antwort bis dahin erfolgt, dann werde ich
die Beschwerdestelle in Nürnberg anschreiben.
Danke für die Infos
Gruß
Anja
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