Krankschreibung während der AU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Michi121212
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Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Mi 11. Mär 2015, 11:13

Liebe Leidensgenossen,
da ich jetzt schon länger wegen meiner Depri krank geschrieben bin und mein Rücken mir schon ein Lendenwirbelsyndrom (ist auch so in meinem Schwerbehindertenausweis vermerkt) eingebracht hat,ist jetzt noch ein fieser Hexenschuss dazugekommen. Passendes Smilie :Miko:
Da ich jetzt dann einen Termin bei meinem Orthopäden habe, stell ich mir die Frage, ob ich mir nicht einen AU Bescheinigung wegen dem
Hexenschuss geben soll. Wäre eine zusätzliche AU-Bescheiunigung, die aber immerhin dokumentiert, dass ich auch auf anderen Baustellen AU wäre (1 Woche denk ich mal, aber die AU-Bescheinigung für die Depri geht ja noch über mehrere Wochen).
Was haltet ihr davon?
Liebe Grüße aus Hamburg
Michi

Evkuda
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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Mi 11. Mär 2015, 22:20

Hallo Michi,

ich war gespannt was von den Menschen aus dem Forum, die sich super auskennen, geantwortet wird.

Bisher ist noch keine Antwort erfolgt, deshalb schreibe ich Dir meine Überlegungen, aber ich kenne mich nicht gut aus.

Ich sehe den Sinn einer zweiten AU nicht ganz, weiß auch gar nicht, ob das rechtlich gesehen geht.

Wenn Du eine zweite AU wegen dem Nachweis möchtest, dann könntest Du auch einen kurzen Bericht über die gesundheitliche Situation von Deinem Orthopäden erbitten? Bei meinem ist das kein Problem und die Berichte schickt mir der Psychologe alle drei Monate sogar ohne dass ich ihn darum gebeten hätte.

Diese Berichte sammle ich und bei dem Antrag zur EWR war das sogar sehr hilfreich, denn es waren nicht Berichte, die extra für diesen Antrag erstellt wurden, sondern unabhängig vom Gedanken EWR wurde der Gesundheitszustand dargestellt.

Bin mal gespannt, ob noch andere Informationen kommen und wünsche Dir viel Kraft für den angestrebten Weg!!!!!

Liebe Grüße
Evkuda

Vrori
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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 11. Mär 2015, 23:04

Hallo,

du mußt dabei beachten, dass eine hinzugetretene Erkrankung den KG-Anspruch nicht verlängert.
Aber jede hinzugetretene Erkrankung ist bei der KK Veranlassung, den KG-Anspruch neu zu überprüfen..wenn du z.B. wegen der Rückensache schon einmal 72 Wochen KG bezogen hast...und du läßt dir jetzt wieder eine AU wegen der Rückensache bescheinigen...dann hättest du tatsächlich sogar nur noch für 6 Wochen Anspruch auf KG...da würde dann die Rückensache plötzlich als Grundlage für die KG-Zahlung genommen.

ich persönlich würde lediglich die Hauptdiagnose, wegen der ich au wäre, auf dem zahlschein bestätigen lassen...allerdings ist es auch so, dass die Ärzte per Gesetz verpflichtet sind, alle "Erkrankungen die aktuell AU verursachen" aufzuführen haben...

aber selber aktiv einen weiteren AU_nachweis verlangen würde ich persönlich nicht...

falls du noch nicht im KG-Bezug bist, ist es eh egal..du bist ja au geschrieben..wozu dann noch eine weitere...und falls du im KG-Bezug bist, muß der Arzt ja sowieso alle Krankheiten, die zur AU führen, aufführen..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Doppeloma
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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Mär 2015, 00:18

Hallo Evkuda, :smile:
Ich sehe den Sinn einer zweiten AU nicht ganz, weiß auch gar nicht, ob das rechtlich gesehen geht.
sehe ich genau so und was @Vrori konkret dazu schreibt ist Krankenversicherungsrechtlich völlig korrekt, die nehmen das höchstens zum Anlass zu überprüfen, ob es dafür auch schon eine angefangene Blockfrist gibt und versuchen vielleicht früher auszusteuern.
Wenn Du eine zweite AU wegen dem Nachweis möchtest, dann könntest Du auch einen kurzen Bericht über die gesundheitliche Situation von Deinem Orthopäden erbitten? Bei meinem ist das kein Problem und die Berichte schickt mir der Psychologe alle drei Monate sogar ohne dass ich ihn darum gebeten hätte.
Einen Behandlungsbericht muß es ja trotzdem geben, dafür benötigt man keine zusätzliche AU-Bescheinigung, die laufenden Facharzt-Berichte sollte auch der Hausarzt immer bekommen (kann man ihm auch per Kopie selber geben, damit alles da ist falls die DRV mal eine Anfrage macht), es ist natürlich besonders gut wenn man seine Krankenakte schon ganz gut sortiert zu Hause hat.
Diese Berichte sammle ich und bei dem Antrag zur EWR war das sogar sehr hilfreich, denn es waren nicht Berichte, die extra für diesen Antrag erstellt wurden, sondern unabhängig vom Gedanken EWR wurde der Gesundheitszustand dargestellt.
Dieser Hinweis ist besonders richtig und wichtig, es "macht keinen guten Eindruck" (Gefälligkeitsberichte /-Atteste ???) bei der DRV mit dem Antrag oder auch später extra ausgefertigte Arztberichte zukommen zu lassen, meist sind die auch noch kostenpflichtig für den Patienten.

Unsere Ärzte haben das immer abgelehnt und wollten die Anforderungen direkt von DRV oder Gericht erhalten, denn die sind dazu auch verpflichtet die behandelnden Ärzte anzuschreiben (die DRV macht das oft aber nicht), dafür müssen sie die Ärzte dann auch entsprechend bezahlen ... :jaa: :cool:

Es geht aber gar nicht darum, dass die Ärzte unbedingt dieses Geld haben wollen, unsere standen immer fest hinter uns, wollten aber vermeiden, dass man ihnen unterstellen könnte irgendwelche Berichte /Atteste nur aus "Gefälligkeit" geschrieben zu haben ... immerhin waren wir schon seit vielen Jahren dort Patienten ... da wird den Ärzten (besonders von der DRV) so was auch gerne mal untergeschoben ... darum fragen die da wahrscheinlich auch oft gar nicht erst nach, bei den Ärzten die wohl ziemlich genau wissen sollten, wie es ihren langjährigen Patienten aktuell so geht ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Do 12. Mär 2015, 00:40

Danke für alle Eure Beiträge.
Ich war schon seit Jahren nicht mehr wegen Rückenleiden AU geschrieben.
Bin vorher aber noch auf
viewtopic.php?f=5&t=843 und hier bei download/file.php?id=1285 gelandet.

"3. Sonstige Hinweise
Tritt zu einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, sollten Sie sich
auch für diese arbeitsunfähig schreiben lassen, damit diese in der Arztunterlagen vermerkt ist.
Dies gilt auch für Hausfrauen oder wenn Sie kein Krankengeld mehr beziehen.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für konkrete Hinweise im Einzelfall ist
eine persönliche Beratung unabdingbar.
Rentenberatung Schilbach
Lessingstr. 28
04109 Leipzig"

Ich schlaf jetzt ne Nacht drüber, ob ich der KK so einen "Knochen" mal zum Fraß hinwerfe :koepfchen:

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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Do 12. Mär 2015, 00:40

Danke für alle Eure Beiträge.
Ich war schon seit Jahren nicht mehr wegen Rückenleiden AU geschrieben.
Bin vorher aber noch auf
viewtopic.php?f=5&t=843 und hier bei download/file.php?id=1285 gelandet.

"3. Sonstige Hinweise
Tritt zu einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, sollten Sie sich
auch für diese arbeitsunfähig schreiben lassen, damit diese in der Arztunterlagen vermerkt ist.
Dies gilt auch für Hausfrauen oder wenn Sie kein Krankengeld mehr beziehen.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für konkrete Hinweise im Einzelfall ist
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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 12. Mär 2015, 09:21

der Rentenberater ist Rentenberater und kein Krankengeldfachberaterbei einer KK.... er hat nämlich nicht begründet, wozu man sich zusätzlich AU schreiben lassen soll.....bei Hausfrauen verstehe ich das überhaupt nicht...denn die werden überhaupt keine AU-Bescheinigung vom Arzt bekommen..weil sie nicht arbeitsunfähig sind im sozialrechtlichen Sinne...sie sind vielleicht krank, aber nach den AU-Richtlinien nicht arbeitsunfähig!! der Arzt würde das Ausstellen der AU auch nicht von der KK bezahlt bekommen.
Außerdem sind doch alle Erkrankungen bei den Ärzten vermerkt...
Der Rentenberater schreibt leider Blödsinn....
LG
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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Michi121212 » Do 12. Mär 2015, 10:41

Liebe Vrori,
Danke, stimme Dir zu - der Rentenberater schreibt Mist. Ich hab mich heute dann Spritzenlassen, damit der Hexenschmuss etwas erträglicher wurde und auf eine AU-Bescheinigung verzichtet.

Kann es sein, dass wenn man eine AU-Bescheinigung hat, die aber nur dem Arbeitgeber gegeben hat und nicht der Krankenkasse geschickt hat, die Krankenkasse gar nix von einer AU-Zeit wissen kann?

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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von mubbes » Do 12. Mär 2015, 11:20

:smile: Hallo michi,

hWünsche gute Besserung :umarm:

Die Krankenkasse erfährt von der AU , weil der Arzt ja das auch bei der Behandlung in seinen Unterlagen vermerkt - auch wenn man den ''gelben Schein'' nicht abschickt, denn soviel ich weiss, wird das pro Quartal abgerechnet :Gruebeln:

Aber nicht hauen, wenn das nicht stimmt :Angst:

LG mubbes
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Re: Krankschreibung während der AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 12. Mär 2015, 12:24

Hallo,

nein, die KK erfährt nichts, gar nichts von der AU...der Arzt rechnet nicht mit der KK direkt ab, sondern mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung. Er schickt seine Unterlagen (o,k. heute nicht mehr per Post, sondern per Datenaustausch) an die Kassenärztliche Vereinigung.
Die rechnet dann mit dem Arzt ab....zuvor bekommt die KV jährlich, in einer Verhandlung mit den jeweiligen KK, ein bestimmtes Budget und das muß die KV auf die jeweiligen Ärzte im Bezirk verteilen...

Eine KK bekommt immer nur im Krankheitsfall das an Info, was der Kunde mitteilt, oder über AU_Bescheinigung, Arztanfrage oder Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus..und da auch nur, dass der Patient vom . bis stationär behandelt wurde....
die vielen Daten, die wir meinen, hat die KK schlicht einfach nicht....

nur bestimmte Abteilungen..Statistik..bekommen Einblick in anonymisierte Daten..wenn sie z.B. eine Pressemitteilung rausgeben, dass im Jahr 2014 X % mehr Diabetiker dazu gekommen sind...dann haben sie zwar die Zahl..aber nicht den Namen des Versicherten....Datenschutz ist da sschon sehr hoch angesiedelt...zumindest in den oberen Etagen...
LG
Vrori

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