Begriffsklärung "unterschichtig"

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Pfläumchen
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Begriffsklärung "unterschichtig"

Ungelesener Beitrag von Pfläumchen » Mo 9. Feb 2015, 12:27

Hallo liebe Foris,

ich habe mich zu meinem Fall ewig nicht hier geäußert und diesmal geht es um meinen (Garten-)Nachbarn. Ich hoffe hier Hilfe für ihn zu finden.

Er kämpft seit 5 Jahren um volle Erwerbsunfähigkeitsrente und hat jetzt das neueste Gutachten liegen. Darin steht die Formulierung: arbeitsfähig "bis zu 3 h unterschichtig".

Was bedeutet unterschichtig in diesem Zusammenhang? Und ist das insg. eine Hoffnungsmachende Aussage des Gutachtens?

Sein Rechtsanwalt ist diesen Monat im Urlaub und für das Gericht hat er nur eine 6Wochen-Frist, entsprechend nervös ist der Herr nun. Eine positive Info wäre sicher hilfreich. Da in meinen Unterlagen der Begriff unterschichtig nicht auftaucht, kann ich ihm allein leider nicht weiterhelfen.

Danke für eine hilfreiche Antwort & LG R.

PS: Zur Vollständigkeit, falls Interesse... hab auf Anhieb nach Rentenantrag eine 2Jahresbewilligung erhalten und bei Verlängerungsantrag dann volle Rente unbefristet erhalten. Bei der Verlängerung war nichtmal ein Gutachten nötig. In meinem Fall lief also alles sehr reibungslos, keine Widersprüche, nichts. Ich weiß dass ich damit sehr viel Glück hatte. Wenn mir das gesundheitlich helfen würde, wäre es perfekt.
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

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Re: Begriffsklärung "unterschichtig"

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 9. Feb 2015, 15:23

Hallo Pfläumchen, :smile:
Er kämpft seit 5 Jahren um volle Erwerbsunfähigkeitsrente und hat jetzt das neueste Gutachten liegen. Darin steht die Formulierung: arbeitsfähig "bis zu 3 h unterschichtig".
War das jetzt ein GA das vom Gericht angeordnet wurde ???
Das klingt nach einem sehr alten GA (ich meine wirklich vom Lebensalter her), das muss aber deswegen nicht schlecht sein, mein gerichtlicher GA war auch weit über 70 und ich dachte vorher wirklich nicht, das könne vernünftig was werden.

Diese Ausdrucksweise lässt mich darauf kommen, denn in den heutigen DRV-Richtlinien (zur EM) ist diese Unterteilung so eigentlich nicht mehr üblich, soll das für den gesamten Arbeitsmarkt gelten oder nur für seine letzte Beschäftigung ???
Was bedeutet unterschichtig in diesem Zusammenhang? Und ist das insg. eine Hoffnungsmachende Aussage des Gutachtens?
"Bis zu 3 Stunden unterschichtig" ist allerdings sehr unglücklich ausgedrückt, ich hoffe das wird noch im weiteren GA-Text klarer begründet und ausgeführt ... denn inzwischen ist man nur noch voll Erwerbsgemindert mit einem Leistungsvermögen von klar UNTER 3 Stunden ... das "Unterschichtige" ist in diesem Zusammenhang dann völlig überflüssig, damit war früher mal eine Teilweise EM (bzw. EU)-Rente bezeichnet worden, was heute der Leistungsfähigkeit 3 bis UNTER 6 Stunden entsprechen würde = teilweise EM-Rente.

Jedenfalls wenn sich diese Einschätzung auf den "allgemeinen Arbeitsmarkt" bezieht, Hoffnung gibt es also durchaus aber der Richter wird das auch entsprechend deuten müssen, man kann es auch schnell falsch deuten ... "bis zu 3 Stunden" ist nach den DRV-Richtlinien keine klare Aussage dazu ob man nun noch 3 Stunden oder nur noch weniger arbeiten könnte, denn bei 3 Stunden (Erwerbsfähigkeit) beginnt ja bereits der Bereich wo eine volle EM nicht mehr besteht ... die gilt ja nur bei klar UNTER 3 Stunden...
Ich bin immer wieder erschrocken wie wenig doch die beauftragten GA oft dazu wissen (oder zu wissen scheinen), welche Auswirkungen solche unklaren Aussagen für den Betroffenen haben könnten.
Sein Rechtsanwalt ist diesen Monat im Urlaub und für das Gericht hat er nur eine 6Wochen-Frist, entsprechend nervös ist der Herr nun. Eine positive Info wäre sicher hilfreich. Da in meinen Unterlagen der Begriff unterschichtig nicht auftaucht, kann ich ihm allein leider nicht weiterhelfen.
Ob sein Anwalt da mehr zu sagen könnte weiß ich nicht, was genau soll denn in den nächsten 6 Wochen gemacht werden, soll er Stellung nehmen zu dem GA, mir wurde damals nur noch mitgeteilt, dass die weiteren Entscheidungen des Gerichtes abzuwarten seien (eine Stellungnahme von mir wurde nicht mehr erwartet), man müsste wirklich viel mehr dazu wissen, aber das könnte schon darauf hindeuten, dass der Richter mit dem GA auch nicht besonders viel anfangen kann ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Mein "alter Herr" hatte sich aber auch klar gemäß der aktuellen Richtlinien der DRV geäußert, dass und warum eine EM-Rente erforderlich ist ... da gab es dann (auch für die DRV) nichts mehr dran "herumzudeuteln" ... ich bekam dann nur noch den Vergleichsvorschlag der DRV und sollte mich dazu äußern ob ich den annehmen werde oder nicht ...
HIER kannst du noch mal recht einfach erklärt nachlesen, was ich meine ...

http://www.rententips.de/rententips/grv/em/01.php

Da scheint dieser GA nicht so ganz auf dem aktuellen Stand zu sein, was dem Kläger nun wieder "auf die Füße fallen könnte" ... von "unterschichtigem Leistungsvermögen" schreibt man heutzutage eigentlich nicht mehr in GA zur EM-Rente ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Begriffsklärung "unterschichtig"

Ungelesener Beitrag von Pfläumchen » Mo 9. Feb 2015, 15:55

Liebe Doppeloma!

Hab ganz lieben Dank für deine Antwort. Ich werde sie dem Herrn ausdrucken und geben. Die ganz genauen Umstände zu seinem Fall sind mir nicht klar, da er sich mir gegenüber nur sehr "laienhaft" ausdrücken kann und offensichtlich mit dem rechtlichen Sprachgebrauch nicht bewandert ist. Für mich ist er einer der idealen Kandidaten, mit denen die DRV machen kann was sie will. Ich weiß nur, dass sie seit Jahren vor Gericht sind und es immer wieder GA gibt. Jedes sagt was anderes, letztlich aber immer zum Nachteil meines Nachbarn. Er widerspricht daher immer und so geht das hin und her. Ich glaube heraus gehört zu haben, dass dieses GA jetzt wieder vom Gericht angefordert wurde.
Was es mit der Frist genau auf sich hat, weiß ich auch nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Gericht eine 6WochenFrist gegeben, um das GA einzureichen, kann das sein? Mein Nachbar hatte wohl schon mehrfach Pech mit den GA, weil sie sich zu lange Zeit liessen, die GA anzufertigen, weshalb das Gericht nun mit Fristsetzung arbeitet. Ob ich das aber so richtig verstanden habe...keine Ahnung.
Mein Nachbar glaubt, dass er alles seinem RA übergeben muss, er macht nichts mehr ohne ihn. Als ich meinte, dass dieses GA jetzt doch auch ohne den RA zum Gericht ginge und er somit wegen des RA-Urlaubs nicht nerös sein brauche, war er nur noch nervös und glaubte mir nicht. Ich denke, er hat einfach Angst. Er wird dieses Jahr 60 und hat seit 2 od. 3 Jahren keinerlei Geld mehr bekommen. Er sieht seine Felle davon schwimmen... und dann vom rechtlichen (wie so viele) keine Ahnung. Ist schwer sich mit ihm konkret zu unterhalten. Als er mich heute ansprach und um Hilfe bat (das erste Mal), da wollte ich wenigstens irgendwas versuchen, um ihn zu beruhigen. Mal sehen, ob deine Antwort dies erreichen kann.

GLG & Danke R.
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

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Re: Begriffsklärung "unterschichtig"

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 9. Feb 2015, 16:33

Hallo Pfläumchen, :smile:
Was es mit der Frist genau auf sich hat, weiß ich auch nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Gericht eine 6WochenFrist gegeben, um das GA einzureichen, kann das sein?


Nein, das kann nicht sein, denn gerichtliche GA bekommt man ja auch vom Gericht (zur Kenntnisnahme oder auch Stellungnahme) zugesendet, da macht eine solche Fristsetzung also überhaupt keinen Sinn ...
Der GA schickt das doch direkt dem Auftraggeber und nicht dem Kläger wenn das vom Gericht "angeordnet" wurde, dann ist das doch schon vorher beim Gericht angekommen ... üblicherweise liest das dann erst mal der Richter und macht sich seine Gedanken dazu.

Gleichzeitig bekommen es der Kläger und der Beklagte zur Einsicht, wenn der Kläger (also dein Nachbar) einen Anwalt hat geht das normalerweise zum Anwalt und der gibt es dann seinem Mandanten mit den entsprechenden Hinweisen, was nun (vermutlich) weiter passieren wird oder gemacht werden muss (Stellungnahmen z.B.), da verstehe ich diese Abfolge bei deinem Nachbarn schon überhaupt nicht.
Mein Nachbar hatte wohl schon mehrfach Pech mit den GA, weil sie sich zu lange Zeit liessen, die GA anzufertigen, weshalb das Gericht nun mit Fristsetzung arbeitet. Ob ich das aber so richtig verstanden habe...keine Ahnung.
Der Auftraggeber für das GA (also hier vermeintlich das Gericht ???) ist dafür zuständig das beim GA anzumahnen, wenn der zu lange brauchen sollte und nicht der Kläger ... dem darf der GA gar keine Informationen dazu geben (am Gericht vorbei) so hat das jedenfalls in den Informationen dazu genau drin gestanden die ich vorher (sogar mal direkt vom Gericht) erhalten habe.

Darin stand auch, dass der GA dann 3 Monate Zeit hat das GA zu erstellen, allerdings hat Niemand von mir erwartet, dass ich mich um die Einhaltung dieser Frist selber kümmern müsste. :Verwirrt: :Hilfe:
Mein Nachbar glaubt, dass er alles seinem RA übergeben muss, er macht nichts mehr ohne ihn.
Na, mit ihm kommt er aber offenbar auch nicht wirklich voran, an seiner Stelle würde ich mich mal direkt mit dem zuständigen Richter in Verbindung setzen und nachfragen was jetzt zu tun ist und/oder weiter passieren soll ... es ist doch SEIN Rentenverfahren und da hat er auch selber Anspruch auf Auskünfte dazu wenn sein Anwalt nicht greifbar ist ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

So möchte ich auch mal mein Geld verdienen ... wahrscheinlich dauert das Verfahren auch deswegen schon 5 Jahre ... :Heiss: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Begriffsklärung "unterschichtig"

Ungelesener Beitrag von Pfläumchen » Mo 9. Feb 2015, 17:20

Nochmals Danke Doppeloma!

Ich habe bisher immer vermieden mich zu detailliert mit dem Fall meines Nachbarn zu beschäftigen, da mir die Kraft dazu fehlt. Dazu kommt meine soziale Angst, weshalb ich wenig draussen bin und ihn so seltener sehe. Daher war es heute auch das erste Mal das er mich konkret um Hilfe bat. Er weiß von mir, dass ich auch Rente beziehe und glaubt, dass ich viel Ahnung davon habe. Deine Antwort werde ich weitergeben Doppeloma, aber mehr werde ich mich in diesen Fall nicht begeben, das packe ich nicht.

GLG R.
Freundliche Grüße, das Pfläumchen

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