ärztlicher Dienst jobcenter und dann?

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lsbol
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ärztlicher Dienst jobcenter und dann?

Ungelesener Beitrag von lsbol » So 25. Jan 2015, 19:37

Ich beziehe algii undbin seit Jahren psychisch krank geschrieben. Jetzt habe ich einen Formular für den ärztlichen Dienst bekommen und hoffe, dass die Darstellung meines Falles durch meinen Psychiater den ärztlichen Dienst davon über zeugt dass ich arbeitsunfähig bin. Meine Hoffnung ist es irgendwann nicht mehr vom Jobcenter sondern bei der Grundsicherung zu sein.

1. Wie lange dauert es zwischen Zusendung des Formulars und Antwort des jobcenters?

2. Falls positiv dann gelte ich zunächst als arbeitsunfähig für 6monate?

3. Dann werde ich vom Jobcenter gefordert mich an Rente und Grundsicherung zu wenden?(meine Rente ist dann gering)

4. Wer prüft dann was wie? Nochmal "Prüfärzte' der Rente? Und nochmals entscheidend wie meinen Psychiater in seinem Bericht unterstützt?

5. Bin dankbar für jede Information, ich versuche zu verstehen was auf mich zukommen könnte um keine Fehler zu machen und irgendwann (wie lange denn?) endlich den Jobcenter los zu werden

danke
Lsbol
Zuletzt geändert von Engelchen22 am Mo 26. Jan 2015, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Absätze eingefügt zur besseren Lesbarkeit !

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Engelchen22
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Re: ärztlicher Dienst jobcenter und dann?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 26. Jan 2015, 14:32

Hallo Lsbol,

HERZLICH WILLKOMMEN bei uns im K-o-R ! :jaa:

Gleich eine BITTE vorweg - bitte füge in Deine Postings Absätze ein -

vielen Usern incl mir selbst - ist es nur schwer mgl. ungegliedere Beiträge zu lesen. :lesen:

Vielen Dank ! :ic_up:

zu 1 ) es kommt sicher auf den zuständigen SB und dessen " Arbeitstempo " an - wie lange es dauert...

zu 4 ) der GA ( Gutachter ) wird sicher " auf Dich zukommen ". Prima wenn Dich Dein Psychiater " unterstützt ".. !

zu 5 ) GUT - so kannst Du " Fettnäpfchen " vermeiden - lese Dich einfach ein wenig durchs K-o-R Forum - dort findest Du sicher Beisp. von leidgeplagten Usern.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
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Re: ärztlicher Dienst jobcenter und dann?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 26. Jan 2015, 15:29

Hallo Isbol,
Ich beziehe algii undbin seit Jahren psychisch krank geschrieben. Jetzt habe ich einen Formular für den ärztlichen Dienst bekommen und hoffe, dass die Darstellung meines Falles durch meinen Psychiater den ärztlichen Dienst davon über zeugt dass ich arbeitsunfähig bin. Meine Hoffnung ist es irgendwann nicht mehr vom Jobcenter sondern bei der Grundsicherung zu sein.
bist ja schon länger bei uns angemeldet, da wundere ich mich etwas, dass du dazu noch so wenig weißt wie das abläuft, wenn man eine EM-Rente bei der DRV beantragt hat ... und letztlich wird nur dort die Entscheidung getroffen, ob man dich als Erwerbsgemindert ansieht und dir eine EM-Rente zuspricht weil du nicht arbeiten kannst.

Es kommt auch etwas auf dein Lebensalter an, ob das dann gleich bis zur Altersrente gelten soll oder nur für einen begrenzten Zeitraum bis zu 3 Jahren.

In diesem Falle (EM-Rente mit Befristung) bekommst du keine Grundsicherung aus dem SGB XII sondern nur "Sozial-Hilfe" ... wo vorher noch Eltern und (eventuelle) Kinder überprüft werden, ob sie in der Lage wären deinen fehlenden Unterhalt zu übernehmen.

Ob du Arbeits-Unfähig bist kann nur dein behandelnder Arzt feststellen und bescheinigen, der Arzt vom JC wird nur beauftragt zu prüfen ob man dich wegen längerer AU vielleicht mit einem Rentenantrag los werden könnte, das sieht aber schon die DRV meist dann ganz anders.

Auch längere AU-Zeiten bedeuten aus Sicht der Rentenkasse nicht unbedingt, dass man Erwerbsgemindert sein muss, ob dein Psychiater da viel ausrichten kann wird sich erst im Rentenverfahren erweisen müssen.
1. Wie lange dauert es zwischen Zusendung des Formulars und Antwort des jobcenters?
Das kommt darauf an wie schnell es einen Termin beim zuständigen ÄD vom JC geben wird, das kann dir hier wohl Niemand beantworten.
2. Falls positiv dann gelte ich zunächst als arbeitsunfähig für 6monate?
AU kann dich nur dein behandelnder Arzt schreiben, der ÄD nimmt dich vielleicht für 6 Monate "aus der Vermittlung" aber das hat mit echter AU-Bescheinigung nichts zu tun, wenn du krankgeschrieben bist (von deinem Arzt) kannst du auch so nicht "vermittelt" werden.
3. Dann werde ich vom Jobcenter gefordert mich an Rente und Grundsicherung zu wenden?(meine Rente ist dann gering)
Nur dafür wird das gemacht, damit man dich per amtlichem Bescheid zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann, das Grusi-Amt will dich noch nicht, nur weil der ÄD das gerne hätte (und du vielleicht auch), die wollen erst einen Bescheid dazu von der Rentenkasse sehen, erst dann sind die zuständig für dich (bei einer Dauer-Rente wegen EM), bis dahin hat das JC weiter zu zahlen.
4. Wer prüft dann was wie? Nochmal "Prüfärzte' der Rente? Und nochmals entscheidend wie meinen Psychiater in seinem Bericht unterstützt?
Es wird von der DRV geprüft (nach der Antragstellung auf-EM Rente) ob die das auch so sehen, die Befunde deines Arztes können unterstützend sein aber die DRV wird eigene GA beauftragen und dich eventuell auch noch in eine Reha schicken um genauer prüfen zu lassen was mit dir los ist und ob du wirklich nicht mehr arbeiten kannst (es gilt das Prinzip "Reha kommt vor Rente").

Da verlassen die sich ganz sicher nicht nur auf den ÄD vom JC oder deinen behandelnden Arzt, die DRV möchte keine EM-Renten zahlen müssen, auch keine "Kleinen", wenn sich das vermeiden lässt.
5. Bin dankbar für jede Information, ich versuche zu verstehen was auf mich zukommen könnte um keine Fehler zu machen und irgendwann (wie lange denn?) endlich den Jobcenter los zu werden
Informationen dazu was man nach der Antragstellung bei der DRV beachten sollte und bei deren GA so abgeht im Vorfeld findest du hier eigentlich schon sehr viele, die DRV interessiert es jedenfalls nicht im geringsten, ob du das "Jobcenter los werden möchtest" ... im Moment ist es wohl eher umgekehrt, das JC möchte DICH gerne los werden und das geht (rechtliche gesehen) erst wenn auch die DRV das genau so sieht ...

Woher du dann mit einer (eventuellen) geringen EM-Rente das zusätzliche Geld bekommen wirst ist denen im Prinzip allen völlig egal ... das wird sich erst entscheiden (wer zuständig ist) wenn zur EM-Rente abschließend von der DRV entschieden wurde.

Bei einer Teilweisen EM-Rente wäre z.B. weiterhin das JC zuständig und wenn komplett abgelehnt wird auch, weil sich das JC dann auch daran halten muss, dass die DRV dich eben nicht als Erwerbsgemindert ansieht.

Wie und wann das dann endet kann dir auch hier im Moment noch Niemand voraussagen, welche Fehler du vielleicht an welchem Punkt dieses Weges vermeiden könntest, muss man Schritt für Schritt klären wenn man weiß worum es da gerade geht, ein fertiges "Komplett-Paket" haben wir dafür auch nicht.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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