Hallo,
es geht um die Fahrtkosten zum Gutachter.
Folgender Vorfall:
Rechtschutzversicherung hat Deckungszusage für ein 109 Gutachten erteilt.
Die Fahrtkosten und Bestätigung des Gutachters wegen Begleitperson
wurde bestätigt durch den Gutachter.
Das Gericht hat die Fahrtkosten der Klägerin überwiesen.
Jetzt nach Monaten kommt die Rechtschutzversicherung
mit der Zahlungsaufforderung-Rücküberweisung der Fahrtkosten.
Ist dies rechtens?
Danke
Gruß
Anja
Fahrtkosten zum Gutachter
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