Anrechnung der Kinderzeiten

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tattoomaus
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Anrechnung der Kinderzeiten

Beitrag von tattoomaus » Mo 12. Jan 2015, 14:16

Hallo Ihr lieben,

ich habe da mal eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen. Folgender Fall liegt vor.

Mein Mann ist seit 20 Jahren erwerbsunfähig durch einen Arbeitsunfall. Er erhält nur eine kleine Rente und muss die Krankenversicherung selber zahlen. Nun da wir 3 Kinder haben und auch ich Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte und mit meinen Zeiten voll bin, habe ich ihm die Zeiten von unserem Sohn gutschreiben lassen auf seinem Versicherungskonto. Nun meinte die Frau heute am Telefon von der Deutschen Rentenversicherung das es ihm nichts bringt er würde erst mehr Geld bekommen mit der Altersrente. Da sein Fall vor 20 Jahren abgeschlossen wurde. Aber ich meine zum Zeitpunkt seines Unfalls war mein Mann 21 Jahre da kann eine Rentenversicherung doch nicht einfach sagen alles was dann noch passiert im Leben dieses Mannes interessiert uns nicht mehr ???

Wir werden uns einen Anwalt nehmen sobald wir den Bescheid haben der Rentenversicherung aber ich dachte das sich vielleicht jemand auskennt mit dem Thema und uns schon ein paar tips geben kann :Hilfe: :Hilfe:

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Doppeloma
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Re: Anrechnung der Kinderzeiten

Beitrag von Doppeloma » Mo 12. Jan 2015, 18:00

Hallo tattoomaus, :smile:
Mein Mann ist seit 20 Jahren erwerbsunfähig durch einen Arbeitsunfall. Er erhält nur eine kleine Rente und muss die Krankenversicherung selber zahlen.


Was für eine Rente ist das jetzt genau, die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente (bewilligt VOR 2001) von der DRV und welchen Grund gibt es dafür, dass er die Krankenversicherung selber zahlen muss ???

Üblicherweise kann man auch bei privater Versicherung einen Zuschuss bei der DRV beantragen /bekommen und wenn du den Abzug direkt von der Rente meinst (ehe die überwiesen wird) das ist bei allen EM-Rentnern genau so.

Rechtliche Regelungen die es damals noch nicht gab können auch nachträglich nicht auf Ihn (und seine Rente) "angerechnet" werden.
Nun da wir 3 Kinder haben und auch ich Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte und mit meinen Zeiten voll bin, habe ich ihm die Zeiten von unserem Sohn gutschreiben lassen auf seinem Versicherungskonto.


Wann und wie wurde das denn gemacht (wann wurden die Kinder geboren ???), es ist zwar teilweise möglich aber üblicherweise betrifft das dann ALLE gemeinsamen Kinder und nicht nur einzelne die auf den anderen (leiblichen) Elternteil übertragen werden können. :confused: :Gruebeln:

Vielleicht hättet ihr euch da besser mal vorher beraten lassen sollen, das bringt nicht immer auch die erfhofften "Vorteile" ... denn grundsätzlich zählen zunächst die eigenen Rentenansprüche am Tag X (bei Eintritt der EM) und bei einer geringen Rente kommt da dann auch entsprechend weniger dazu ??? ... und bei dir wird der (fast gleiche Betrag) dann wieder abgezogen, denn diese Zeiten kann ja nur ein Partner berücksichtigt bekommen ...:Verwirrt: :Hilfe:
Nun meinte die Frau heute am Telefon von der Deutschen Rentenversicherung das es ihm nichts bringt er würde erst mehr Geld bekommen mit der Altersrente. Da sein Fall vor 20 Jahren abgeschlossen wurde.
Auch wenn man solche Sachen generell schriftlich klärt, scheint mir diese Auskunft nicht komplett falsch zu sein, welche schriftlichen Unterlagen habt ihr denn zu der erfolgten "Übertragung" von der DRV erhalten, da muss ja genau drin stehen welche Auswirkungen das für welche Renten-Art mal haben kann und wird. :confused:
Aber ich meine zum Zeitpunkt seines Unfalls war mein Mann 21 Jahre da kann eine Rentenversicherung doch nicht einfach sagen alles was dann noch passiert im Leben dieses Mannes interessiert uns nicht mehr ???
Das interessiert schon noch, hat aber nicht unbedingt mehr Einfluss auf die bereits laufende EM-Rente, die aktuellen EM-Rentner bekommen ja auch keine Zahlungen rückwirkend, weil sich die Gesetze teilweise geändert haben ab dem 01.07.2014 ... das betrifft überwiegend auch nur Neurentner (ab diesem Datum) und für die Zukunft ... die Rente deines Mannes wurde aber (wie du selber schreibst) nach den Gesetzen von vor 20 Jahren berechnet und bewilligt und die Kinder bekommen hast ja vermutlich du und nicht dein Mann ... :Gruebeln:

Letztlich wird am Ende (für euch zusammen) immer (fast) Plus-/ Minus NULL rauskommen, denn was deinem Mann da (eventuell) gegeben (von dir übertragen) wird, das fehlt ja dann dafür an deiner Rente ... kann durchaus sein, dass dieses "Opfer" erst für die Altersrente mal zur Wirkung kommt, denn im Moment bekommt er die Rente, die sich aus den Beginn (der Bewilligung) bei ihm und aus den späteren Erhöhungen ergeben hat ... erst eine Altersrente wird dann komplett neu berechnet, muss aber letztlich mindestens den Zahlungsbetrag der vorher gezahlten EM-Rente erreichen sonst gibt es gesetzlich Bestandsschutz für den letzten Zahlbetrag.
Nun da wir 3 Kinder haben und auch ich Erwerbsunfähigkeitsrente erhalte und mit meinen Zeiten voll bin,
Verstehe ich gerade nicht, welche "Zeiten hast du voll", dass du meinst deswegen deinem Mann was "abgeben zu können davon", bekommst du auch schon so lange eine Rente, aktuell heißt die (seit 2001) Rente wegen Erwerbsminderung ... wegen Erwerbs-Unfähigkeit gibt es danach nicht mehr ... :confused: :Gruebeln:
Ich weiß nicht ob es Sinn macht dafür einen Anwalt jetzt noch zu befragen, denn der macht das ja auch nicht kostenlos ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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