Hallo goetz74,
zunächst mal Herzlich Willkommen bei uns und allem zum Trotz ein gutes /besseres Neues Jahr !!!
[quote
= goetz 74]Hallo, ich werde momentan ausgesteuert und beziehe bis Juli 2015 ALG1.
Bist du schon ausgesteuert (bekommst kein Krankengeld mehr) und hast du bereits einen Bescheid zum ALGI gemäß Nahtlosigkeit von der AfA erhalten ???
Warum nur ein Anspruch bis Juli 2015, aus dem Krankengeld ergibt sich doch üblicherweise noch zusätzlich ein zeitlicher Anspruch ???
Meist hat man Minimum ein Jahr (12 Monate) aus der letzten Beschäftigung vor der AU und dem Krankengeldbezug.
Hallo, ich bekommen seit Juli 2014 ALG 1 und vorher habe ich Krankengeld bekommen von 01/2013 weg.
Leider hat sich meine Situation seit heute morgen verschärft, mein ALG 1 ist gestrichen worden ab 01.01.2015 ohne Vorwarnung. Begründung im Schreiben lautet "Wegfall der Verfügbarkeit" ,was auch immer das heißen soll.
Ich habe drei Kinder und habe jetzt keine Ahnung mehr wie es weitergehen soll!
Danach bekomme ich nichts mehr da meine Frau berufstätig ist und wir Rücklagen haben.
Wenn sie gesetzlich versichert ist, dann denke bitte daran dich in die Familienversicherung aufnehmen zu lassen, wenn dein ALGI abgelaufen ist, zumindest bekommst du dann (durch den laufenden Rentenantrag) keine Probleme mit der Krankenversicherung.
Die beginnen wohl jetzt.
Meine Begutachtung in Neuperlach verlief negativ und ich wurde als voll arbeitsfähig eingstuft. Ich habe durch den VDK Widerspruch eingereicht und Atteste von mehreren Ärzten beigelegt.
Wurde dein Antrag auf EM-Rente abgelehnt oder für welchen Zweck wurde die Begutachtung durchgeführt, einem Gutachten kann man nicht widersprechen aber das sollte dem VDK ja bekannt sein, ebenso wie die häufigen Fehleinschätzungen der DRV-Gutachter ...
Das Arbeitsamt hat nich zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit dazu aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen.
Das habe ich auch gemacht und wurde daraufhin zu einem Gutachten nach Neuperlach bestellt. Dieses wi folgt abgelehnt wurde:" Ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen, weil sie die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen"
Weiter steht da ich wäre länger wie 6 Stunden tgl arbeitsfähig etc.
Daraufhin habe ich Widerspruch mithilfe des VDK gestellt nit diversen Attesten.
Vor zwei Wochen bekam ich die Ablehnung für meine Reha, da laut RVA ich diese schriftlich abgelehnt hätte.
Verstehe ich gerade nicht, hast du nun EM-Rente (wann) oder Reha (wann) oder gar Beides beantragt (was nicht sehr sinnvoll ist wenn man es aus eigenem Antrieb gleichzeitig tun würde) oder wurde dir diese Reha von der DRV "angeraten", nach der Antragstellung auf EM-Rente ???[/quote]
Erst habe ich eine Reha beantragt und danach den Rentenantrag gestellt ,auf Anraten der Arbeitsagentur.
Ich kann mich allerdings nur daran erinneren dem Chefarzt der Reha meinen Unmut ausgesprochen zu haben ,daß mir diese Masnahme nichts bringen wird da ich Schwermetallproblematik und andere Probleme habe.
Bist du denn schon in einer Reha-Klinik gewesen und wer wollte, dass du diese Reha machst, etwas konkreter wäre schon ganz nett wenn du dir hier bei uns Hilfe erhoffst ... üblicherweise klärte man so etwas ja vor dem Beginn einer Reha, du hast auch ein Klinikwahlrecht und kannst dich da von deinen behandelnden Ärzten beraten lassen welche Klinik eventuell für dich geeignet wäre.
Nein, ich war noch nie auf einer REHA!!! Habe auch nie schriftlich eine abgelehnt ,lediglich meinen Unmut ausgesprochen bei einem behandelnden Artzes von wegen Neuroleptika und Therapiemethoden, mehr nicht.
Ich bekam dann ein Schreiben von der Klinik daß ich nicht für diese!!! Klinik geeignet sei.
Es geht (leider) nicht nur darum dass man dir dort ernsthaft helfen kann sondern um die "Langzeit-Prüfung" deiner Erwerbsfähigkeit, um über den EM-Renten-Antrag zu entscheiden, wenn schon einer gestellt wurde.
Ich war auch schon freiwillig in der Psychatrie / psychosomatik wo man. mir nicht helfen konnte.
Dazu hast du dir hoffentlich auch die Berichte angefordert und mit deinem EM-Renten-Antrag zusammen eingereicht oder spätestens beim Widerspruch ??? Man sollte sich nämlich (trotz umfassender Schweigepflichtentbindung für die DRV) nicht unbedingt darauf verlassen, dass die DRV solche wichtigen Berichte selber anfordern wird in den Kliniken.[/quote]
Die Berichte lagen/liegen alle vor.
Wie auch immer ,laut RVA haben Rentenantrag und Rehaantrag nichts miteinader zu tun und es sei nicht zwingend notwendig eine reha zu machen UM eine Bewilligung der Rente zu bekommen, richtig???
Nicht ganz richtig, es kommt immer darauf an, wer eine Reha zu welchem Zeitpunkt und für welchen Erkenntniszweck verlangt hat oder ob es dein eigener Wunsch war eine Reha zu beantragen, unabhängig davon welchen Einfluss das auf einen (vorher /nachher) gestellten EM-Renten-Antrag haben könnte.
Wenn die DRV diese Reha verlangt hat, um deine Renten-Notwendigkeit zu prüfen, dann hat das ne ganze Menge damit zu tun, denn dann folgen die Ihrem Grundsatz dass "
REHA immer VOR RENTE " kommen soll.
Wenn man dir dann "unterstellt" eine Reha abgelehnt zu haben, gilt das als versäumte "Mitwirkung" und kann durchaus zur Ablehnung des EM-Rentenantrages genutzt werden.
Außerdem meine Frage, kann mir das Arbeitsamt mein ALG1 streichen wenn ich keine reha mache aber mich trotzdem um meinen Rentenantrag kümmere?
So lange ein gestellter Antrag (welcher ist egal) bei der DRV noch bearbeitet wird (auch in Widerspruch oder Klage am SG befindlich, gilt das weiter als offen / schwebendes Verfahren) kann man deinen Leistungsbescheid nicht einfach aufheben, viel "kümmern" kannst du dich da ja nicht bei, man kann meist nur Abwarten was weiter geschehen wird ... und das kann dauern ...
Liebe Grüße von der Doppeloma