Hallo Goetz,
nun schütte mal das "Kind nicht mit dem Bade aus" ...
Beim Arbeitsamt bin ich raus was ich ja oben schon geschrieben habe. "Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist. Ich habe auch keine Ahnung von den ganzen Paragraphen wobei diese anscheined immer bei Wegfall der Verfügbarkeit auftauchen.
Beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit nennt sich das inzwischen, bei uns kurz AfA) bist du noch längst nicht "raus" ... da wird Widerspruch eingelegt gegen die Aufhebung und dann wirst du weiter sehen, parallel am Besten eine Beschwerde direkt nach Nürnberg senden, so einfach können die das nicht einstellen mit dieser Begründung, immerhin bist du wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld dort.
In erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Komm bitte mal ein bischen "runter" hier zweifelt Niemand daran, dass du krank bist und es gibt dir auch Keiner "Schuld" an irgendwas ...- wir versuchen dir gerade irgendwie zu helfen, ein wenig daran beteiligen solltest du dich daran aber auch.
Ich wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
Damit wirst du auch was erreichen aber nur wenn du die Nerven behältst und sachlich einen schriftlichen Widerspruch formuliert dort abgibst, was da rein gehört hat dir
@Engelchen eigentlich schon beschrieben, es gibt keinen Grund für die Einstellung, da du selbst deine "Verfügbarkeit" nie in Frage gestellt hast, mit dem sogenannten "Restleistungsvermögen" musst du dich der AfA zur Vermittlung zur Verfügung stellen auch nach einer Aussteuerung.
Auch wenn das widersinnig ist und klingt hast du das auch bei deiner Antragstellung so unterschrieben.
Was die da so alles an §§ aufgeführt haben muss kein Mensch wirklich kennen und wissen was das nun bedeuten soll, die haben das mit verständlichen Worten zu begründen, wenn sie dein ALGI einstellen wollen und nicht nur mit einer Aufzählung von §§ ...
Üblicherweise ist dieses "Restleistungsvermögen" durch den Amtsarzt der AfA festzustellen, du schreibst dort warst du nie beim Arzt, dann gibt es (vermutlich) ein GA nach "Aktenlage" ... hast du einen Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und Schweigepflicht-Entbindungen unterschrieben (bei der AfA als du den Antrag bekommen hast) ???
Du brauchst nicht viel zu schreiben im Widerspruch, mach dir dann eine Kopie davon und lass dir darauf bei der AfA den Empfang quittieren, danach machen wir eine Beschwerde für Nürnberg fertig ... bitte hab etwas Vertrauen zu uns und diskutiere mit der AfA nicht weiter deine Notlage, das bringt nichts ... hast du denn nun im Dezember 2014 das ALGI erhalten oder nicht ???
Es wäre nett wenn du die Fragen auch mal beantwortest und nicht nur panisch reagierst, wo es noch gar keinen Anlass dafür gibt, wenn man die richtigen Schritte einleitet, wir versuchen hier gerade das zu verhindern, wovor du so große Angst hast ... also hilf
UNS bitte auch dabei ...
Ich hatte dich auch schon gefragt ob deine Frau gesetzlich Krankenversichert ist, dann kannst du (kostenfrei) bei ihr mit versichert werden wenn nötig ... wir fragen nicht aus reiner Neugierde sondern weil wir versuchen dir zu helfen ...
Wenn du eine Vorlage brauchst für den Widerspruch, dann schreibe ich dir nachher Eine, die du nur noch mit deinen persönlichen Daten ergänzen brauchst ... 2 Mal ausdrucken / unterschreiben fertig ... es ist deine Entscheidung ob du das möchtest ...
Liebe Grüße von der Doppeloma