Rentenantrag abgelehnt

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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k@lle
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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 4. Jan 2015, 18:07

Nur die DRV hat mit begutachtet und ja, das waren keine drei Stunden.
:Gruebeln: 3Std.in deinem Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt...ist ein riesen unterschied

aber dazu ggf.später mehr.

Restleistungsvermögen...soll heißen dass du dich dem Allgemeinen Arbeitsmarkt mit 15Std.die Woche zur Verfügung stellst kannst du keine 15 Std irgendetwas Tun (hier lass mal deine Fantasie spielen z.B.Kartenabreiser im Liegen)bekommst du nicht´s auch kein H4 dann bliebe nur noch das Soz.-Amt.

Übr.kannst du auch unser Suchfeld nutzen und da mal deine Fragen eingeben so z.B.

search.php?st=0&sk=t&sd=d&sr=posts&keyw ... &start=300
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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goetz74
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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von goetz74 » So 4. Jan 2015, 18:20

Hallo k@lle,

Evtl. habe ich das unglücklich formuliert, ich meinte daß die Begutachtung in Neuperlach keine drei Stunden lang dauerte.In meiner Begutachtungung von der DRV stand ich bin 6 Std. und mehr tgl. belastbar, egal welche Tätigkeit.
Eine Riesen Frechheit da ich meinen gelernten Beruf sowieso nie mehr ausüben kann mit meiner Priblematik, aber das ist diesen Sche... Bürokraten ja egal. Ich bin Drucker was bedeutet Lärm,Hitze,Chemie,Schichtarbeit....
Die Sachen haben mir nich richtig eins draufgesetzt.
k@lle hat geschrieben:
Nur die DRV hat mit begutachtet und ja, das waren keine drei Stunden.
:Gruebeln: 3Std.in deinem Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt...ist ein riesen unterschied

aber dazu ggf.später mehr.

Restleistungsvermögen...soll heißen dass du dich dem Allgemeinen Arbeitsmarkt mit 15Std.die Woche zur Verfügung stellst kannst du keine 15 Std irgendetwas Tun (hier lass mal deine Fantasie spielen z.B.Kartenabreiser im Liegen)bekommst du nicht´s auch kein H4 dann bliebe nur noch das Soz.-Amt.

Übr.kannst du auch unser Suchfeld nutzen und da mal deine Fragen eingeben so z.B.

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Hartz4 bekomme ich ja eh nicht, da meine Frau Rücklagen hat.

Liebe Grüße

Götz

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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Jan 2015, 18:42

Hallo Goetz, :smile:

nun schütte mal das "Kind nicht mit dem Bade aus" ... :troesten:
Beim Arbeitsamt bin ich raus was ich ja oben schon geschrieben habe. "Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist. Ich habe auch keine Ahnung von den ganzen Paragraphen wobei diese anscheined immer bei Wegfall der Verfügbarkeit auftauchen.
Beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit nennt sich das inzwischen, bei uns kurz AfA) bist du noch längst nicht "raus" ... da wird Widerspruch eingelegt gegen die Aufhebung und dann wirst du weiter sehen, parallel am Besten eine Beschwerde direkt nach Nürnberg senden, so einfach können die das nicht einstellen mit dieser Begründung, immerhin bist du wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld dort.
In erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Komm bitte mal ein bischen "runter" hier zweifelt Niemand daran, dass du krank bist und es gibt dir auch Keiner "Schuld" an irgendwas ...- wir versuchen dir gerade irgendwie zu helfen, ein wenig daran beteiligen solltest du dich daran aber auch.
Ich wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
Damit wirst du auch was erreichen aber nur wenn du die Nerven behältst und sachlich einen schriftlichen Widerspruch formuliert dort abgibst, was da rein gehört hat dir @Engelchen eigentlich schon beschrieben, es gibt keinen Grund für die Einstellung, da du selbst deine "Verfügbarkeit" nie in Frage gestellt hast, mit dem sogenannten "Restleistungsvermögen" musst du dich der AfA zur Vermittlung zur Verfügung stellen auch nach einer Aussteuerung.

Auch wenn das widersinnig ist und klingt hast du das auch bei deiner Antragstellung so unterschrieben.
Was die da so alles an §§ aufgeführt haben muss kein Mensch wirklich kennen und wissen was das nun bedeuten soll, die haben das mit verständlichen Worten zu begründen, wenn sie dein ALGI einstellen wollen und nicht nur mit einer Aufzählung von §§ ...

Üblicherweise ist dieses "Restleistungsvermögen" durch den Amtsarzt der AfA festzustellen, du schreibst dort warst du nie beim Arzt, dann gibt es (vermutlich) ein GA nach "Aktenlage" ... hast du einen Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und Schweigepflicht-Entbindungen unterschrieben (bei der AfA als du den Antrag bekommen hast) ???

Du brauchst nicht viel zu schreiben im Widerspruch, mach dir dann eine Kopie davon und lass dir darauf bei der AfA den Empfang quittieren, danach machen wir eine Beschwerde für Nürnberg fertig ... bitte hab etwas Vertrauen zu uns und diskutiere mit der AfA nicht weiter deine Notlage, das bringt nichts ... hast du denn nun im Dezember 2014 das ALGI erhalten oder nicht ???

Es wäre nett wenn du die Fragen auch mal beantwortest und nicht nur panisch reagierst, wo es noch gar keinen Anlass dafür gibt, wenn man die richtigen Schritte einleitet, wir versuchen hier gerade das zu verhindern, wovor du so große Angst hast ... also hilf UNS bitte auch dabei ... :lesen: :lesen: :lesen:

Ich hatte dich auch schon gefragt ob deine Frau gesetzlich Krankenversichert ist, dann kannst du (kostenfrei) bei ihr mit versichert werden wenn nötig ... wir fragen nicht aus reiner Neugierde sondern weil wir versuchen dir zu helfen ... :Ohnmacht:

Wenn du eine Vorlage brauchst für den Widerspruch, dann schreibe ich dir nachher Eine, die du nur noch mit deinen persönlichen Daten ergänzen brauchst ... 2 Mal ausdrucken / unterschreiben fertig ... es ist deine Entscheidung ob du das möchtest ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Jan 2015, 19:39

Hallo K@lle, :Bussi:
3Std.in deinem Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt...ist ein riesen unterschied
völlig richtig, für den Bezug von ALGI nach der Aussteuerung aber aktuell völlig unwichtig was die DRV da mal so festgestellt haben will ... üblicherweise hat die AfA dazu eigene Feststellungen zu treffen in welchem Rahmen (und für welche Tätigkeiten) noch "Restleistungsvermögen" vorhanden ist.

Denn die (immer noch laufende) AU bezieht sich streng genommen immer nur auf die letzte Tätigkeit, man "darf" bei der AfA nicht komplett AU sein (für alle nur denkbaren Tätigkeiten am Arbeitsmarkt), dann ist man tatsächlich "nicht verfügbar", es genügt aber eine "fiktive Restleistungsfähigkeit" mit der man sich "hartnäckig" der "Vermittlung zur Verfügung stellt", ALGI ist nun mal kein offizielles "Ersatzkrankengeld" ...
Restleistungsvermögen...soll heißen dass du dich dem Allgemeinen Arbeitsmarkt mit 15Std.die Woche zur Verfügung stellst kannst du keine 15 Std irgendetwas Tun (hier lass mal deine Fantasie spielen z.B.Kartenabreiser im Liegen)
Das ist nicht ganz korrekt, denn es bedeutet keineswegs immer "unter 15 Wochenstunden" (das wäre sogar die einfachste Lösung, durch AfA-GA festgestellt), da bekommt man problemlos den § 145 SGB III anerkannt, schwieriger wird es eben wenn die AfA (der Amtsarzt) meint man sei Teilzeit /Vollzeit einsatzfähig ... dann muss man sich nämlich in diesem Rahmen der "Restleistungsfähigkeit" auch "fiktiv um Arbeit kümmern" ... nach dem Motto "so tun als ob" ... :glotzen: :Heiss:
bekommst du nicht´s auch kein H4 dann bliebe nur noch das Soz.-Amt.
Die AfA hat generell nach der Aussteuerung zu zahlen, ganz gleich was da immer behauptet wird, darum gibt es ja den § 145 SGB III, ALGI ist eine beitragsbasierte Lohnersatzleistung und hat immer Vorrang vor steuerfinanzierten Sozialleistungen (ALGII / Sozialhilfe), zudem sind diese Leistungen von weitern Bedingungen abhängig (Bedürftigkeit /Mittellosigkeit) die gar nicht Jeder erfüllt, der einen Anspruch auf ALGI geltend machen kann weil er dafür mal Beiträge gezahlt hat.

Wenn @goetz mangels dieser Bedürftigkeit (die Frau verdient nach seinen Informationen "genug") gar keinen Anspruch auf ALGII erheben kann, dann bekommt er noch weniger Sozial-Hilfe aus dem SGB XII, die Kriterien dort sind ja noch enger und der (Ehe)-Partner ist immer dabei, das mussten wir ja auch schnell begreifen, als der Dopa EM-Rentner wurde und wir beim Sozi mal vorsichtig wegen Grundsicherung (SGB XII) nachgefragt hatten ...

Diese Tatsache (Vorrang von ALGI) wäre u.A. auch in Nürnberg wieder hervorzuheben, wenn man sich dort wegen der Einstellung des ALGI beschweren würde ... die verweisen gerne auf ALGII ohne darüber nachzudenken, dass es nicht für Jeden erhältlich ist als "Ersatz" für ALGI, was ja unabhängig von Partnereinkommen zu zahlen ist ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von goetz74 » So 4. Jan 2015, 19:57

Hallo Doppeloma :smile: ,
Danke für Deine ausführliche Antwort. Ein sehr hilfsbereites Forum :umarm:
Eine Frage habe ich, mein Widerspruch ist bereits fertig ,ist ja auch in erster Linie Kundennummer, Betreff etc.
Was ist mit diesem Restleistungsvermögen? Muß ich das auch erwähnen oder irgendwas vermerken?
Sorry, für die für euch dumm erscheinenden Fragen aber ich will hier nichts falsch machen.
Gibt es noch was bestimmtes auf was ich achten sollte beim Widerspruch?
Nürnberg höre ich auch zum ersten Mal.
Was soll ich da schreiben, welche Anschrift?


Doppeloma hat geschrieben:Hallo Goetz, :smile:

nun schütte mal das "Kind nicht mit dem Bade aus" ... :troesten:
Beim Arbeitsamt bin ich raus was ich ja oben schon geschrieben habe. "Wegfall der Verfügbarkeit" ist mir ein Rätsel da mein Arbeitslosengeld bis 07/2015 bewilligt worden ist. Ich habe auch keine Ahnung von den ganzen Paragraphen wobei diese anscheined immer bei Wegfall der Verfügbarkeit auftauchen.
Beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit nennt sich das inzwischen, bei uns kurz AfA) bist du noch längst nicht "raus" ... da wird Widerspruch eingelegt gegen die Aufhebung und dann wirst du weiter sehen, parallel am Besten eine Beschwerde direkt nach Nürnberg senden, so einfach können die das nicht einstellen mit dieser Begründung, immerhin bist du wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld dort.
In erster Linie habe ich drei Kinder zu versorgen und der einzige der Rücklagen hat ist meine Frau ,nicht Ich!
Ich fühle mich auch keiner Schuld bewußt, alle Ärzte bestätigen mir meine arbeitsunfähigkeit.
Komm bitte mal ein bischen "runter" hier zweifelt Niemand daran, dass du krank bist und es gibt dir auch Keiner "Schuld" an irgendwas ...- wir versuchen dir gerade irgendwie zu helfen, ein wenig daran beteiligen solltest du dich daran aber auch.
Ich wollte morgen persönlich mir dem Widerspruch zum Arbeitsamt fahren und hoffe irgend etwas zu erreichen.
Damit wirst du auch was erreichen aber nur wenn du die Nerven behältst und sachlich einen schriftlichen Widerspruch formuliert dort abgibst, was da rein gehört hat dir @Engelchen eigentlich schon beschrieben, es gibt keinen Grund für die Einstellung, da du selbst deine "Verfügbarkeit" nie in Frage gestellt hast, mit dem sogenannten "Restleistungsvermögen" musst du dich der AfA zur Vermittlung zur Verfügung stellen auch nach einer Aussteuerung.

Auch wenn das widersinnig ist und klingt hast du das auch bei deiner Antragstellung so unterschrieben.
Was die da so alles an §§ aufgeführt haben muss kein Mensch wirklich kennen und wissen was das nun bedeuten soll, die haben das mit verständlichen Worten zu begründen, wenn sie dein ALGI einstellen wollen und nicht nur mit einer Aufzählung von §§ ...

Üblicherweise ist dieses "Restleistungsvermögen" durch den Amtsarzt der AfA festzustellen, du schreibst dort warst du nie beim Arzt, dann gibt es (vermutlich) ein GA nach "Aktenlage" ... hast du einen Gesundheitsfragebogen ausgefüllt und Schweigepflicht-Entbindungen unterschrieben (bei der AfA als du den Antrag bekommen hast) ???

Du brauchst nicht viel zu schreiben im Widerspruch, mach dir dann eine Kopie davon und lass dir darauf bei der AfA den Empfang quittieren, danach machen wir eine Beschwerde für Nürnberg fertig ... bitte hab etwas Vertrauen zu uns und diskutiere mit der AfA nicht weiter deine Notlage, das bringt nichts ... hast du denn nun im Dezember 2014 das ALGI erhalten oder nicht ???

Es wäre nett wenn du die Fragen auch mal beantwortest und nicht nur panisch reagierst, wo es noch gar keinen Anlass dafür gibt, wenn man die richtigen Schritte einleitet, wir versuchen hier gerade das zu verhindern, wovor du so große Angst hast ... also hilf UNS bitte auch dabei ... :lesen: :lesen: :lesen:

Ich hatte dich auch schon gefragt ob deine Frau gesetzlich Krankenversichert ist, dann kannst du (kostenfrei) bei ihr mit versichert werden wenn nötig ... wir fragen nicht aus reiner Neugierde sondern weil wir versuchen dir zu helfen ... :Ohnmacht:

Wenn du eine Vorlage brauchst für den Widerspruch, dann schreibe ich dir nachher Eine, die du nur noch mit deinen persönlichen Daten ergänzen brauchst ... 2 Mal ausdrucken / unterschreiben fertig ... es ist deine Entscheidung ob du das möchtest ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Ja, eine Vorlage wäre toll um sicher zu sein daß meine auch in Ordnung ist.

Liebe Grüße :umarm:

Götz

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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 4. Jan 2015, 20:13

3Std.in deinem Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt...ist ein riesen unterschied



völlig richtig, für den Bezug von ALGI nach der Aussteuerung aber aktuell völlig unwichtig was die DRV da mal so festgestellt haben wil
da sind 2 Dinge etwas durcheinander gekommen ...die frage nach den 3 std laut DRV Ga sollte nichts mit der AfA zu tun haben
allerdings hat Götz es ja schon aufgeklärt......
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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Jan 2015, 00:56

Hallo goetz74, :smile:
Nürnberg höre ich auch zum ersten Mal.
Was soll ich da schreiben, welche Anschrift?
in Nürnberg ist der Zentrale Sitz der "Bundesagentur für Arbeit" dort gibt es auch Beschwerdestellen, das nennt sich "Kundenreaktions-Management" und man kann die per Mail anschreiben, das geht meist am schnellsten ... so haben wir damals die Fahrtkosten zur AfA bei meinem Dopa durchgesetzt, die seine SB meinte nicht zahlen zu müssen.

Ja wir wurden auch mal "ausgesteuert" und der Dopa sollte sich noch Arbeit suchen für Teilzeit, das wurde natürlich nichts ... er hatte ja noch einen Job (als Pförtner) den er auch nicht mehr machen konnte, das hat diese Dame aber nicht interessiert.
Sie meinte, dass sie "ihn auch täglich einladen könne, wenn sie das für richtig hält" ... aber die Fahrtkosten (1 Stunde mit dem Bus zu unserer AfA) wollte sie nicht bezahlen ... da haben wir uns in Nürnberg beschwert und wenige Tage später war das Geld für alle Termine auf dem Konto ... die SB wurde dann "ruhiger" mit ihren Einladungen und mein Dopa hat nie einen "Job" gefunden, der "passend gewesen wäre" ... :lachen:

Klingt jetzt vielleicht lustig aber damals fanden wir das auch nicht besonders komisch, die Fahrten zur AfA waren immer sehr anstrengend /belastend für meinen Dopa , er war ja auch nicht aus Spaß schon seit Jahren AU geschrieben, aber auf diese AU "durfte" er sich auch nicht mehr berufen, dann hätte man auch sein Geld eingestellt ... so hat er das "grausame Spiel" eben irgendwie ertragen, damit er das ALGI bekam ...

Um Nürnberg kümmern wir uns noch wenn die AfA nach dem Widerspruch nicht bald reagiert, mach dir da im Moment noch keine Gedanken drum, dann bekommst du auch die notwendige Mail-Adresse ... immer schön einen Schritt nach dem Anderen machen, nicht alles auf einmal ... das ist selten gut und bringt meist gar nichts ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von goetz74 » Mo 5. Jan 2015, 11:16

Hallo Doppeloma, ich habe eben mit dem Arbeitsamt telefoniert und nach dem Grund des Wegfalls meines Arbeitslosengeldes gefragt.
Laut eine Angestellten ist der Grund, daß ich meiner Betreuerin gesagt hätte ich könne nicht 15 Stunden wöchtl. arbeiten und mir gehe es sehr schlecht. Das ist der Grund.
Ich hatte keine Ahnung dabei, und diese Falle ist mir 100% bewußt gestellt worden.
Wie aussagekräftig ist meine mündliche Aussage? Ich kann mich daran sowieso nicht erinnern.
Was auch nicht genau festzustellen ist wann und mit welchem Dokument ich mein Restleistungsvermögen festgehalten ist.
Erstantrag auf ALG 1 ,dieses Datum?

Danke für Deine Hilfe

Liebe Grüße

Florian

Ergänzung: Ich habe eben mit dem VDK telefoniert, der Betreuer meinte ich nichts begründen und auch nichts von Restleistungsvermögen schreiben sondern einfach nur widersprechen und sofortige Weiterzahlung des ALG1 fordern.

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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Jan 2015, 15:29

Hallo Florian, :Heiss:

es ist wie überall, "viele Köche verderben den Brei" ... du solltest dir überlegen welche Ratschläge du annehmen und umsetzen möchtest, und wenn du lieber telefonierst obwohl davon bereits abgeraten wurde ... :Verwirrt: :Ohnmacht:
Ergänzung: Ich habe eben mit dem VDK telefoniert, der Betreuer meinte ich nichts begründen und auch nichts von Restleistungsvermögen schreiben sondern einfach nur widersprechen und sofortige Weiterzahlung des ALG1 fordern.
Die zahlen aber nicht weiter wenn du deine Arbeitsbereitschaft nicht erneut und deutlich signalisierst, das ist Voraussetzung für deinen Anspruch auch nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, sonst bekommst du kein ALGI, aber dass der VDK das nicht begreift ist mir nicht neu ... damit begründen die doch (bei der AfA) die Einstellung, weil du angeblich überhaupt NICHT "arbeitswillig" ("nicht verfügbar" aus Sicht der AfA) bist mit deiner "Restleistungsfähigkeit dich nicht zur Verfügung stellst" ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Da genügt es eben nicht einfach nur zu schreiben "Ihr seid im Unrecht und nun zahlt gefälligst weiter" ... warum bitte sollten die das tun, ohne deine erneute Zusicherung, dass du deine "Verfügbarkeit" NICHT eingeschränkt hast ... wie auf dem Antrag von dir unterschrieben weiterhin "der Vermittlung zur Verfügung stehst" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Langsam fällt mir dazu auch nichts mehr ein ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rentenantrag abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 5. Jan 2015, 16:18

Hallo Florian :jaa:

es ist ziemlich einfach wenn man sich an die Ratschläge hält :ic_up: die man bei K-o-R erhält !!! Ich hatte diese bei meiner AfA-Situation so gut es mir

mgl war befolgt und so hatte ich mit der AfA keine Probleme - abgesehen von einem ziemlich heftigen Telefonat mit einer AfA-SB

die mich sehr " durcheinandergebracht " hat - aber K-o-R hat mir auch damals gezeigt - wie ich mich verhalten sollte. :jaa:

Seitdem hatte ich nie wieder ein Tele mit dieser AfA :Verwirrt:

Das Du mit Deinem " Restleistungsvermögen " der AfA zur Verfügung stehst ( obwohl Du nicht arbeitsfsähig bist !!! ) ist wichtig :ic_up: - sonst wird

wie Dir ja leider widerfahren ist - die ALG - Zahlung eingestellt. :Ohnmacht: Hat Dir @ Doppeloma ja auch schon mehrmals versucht zu erklären !

Vermutlich lässt Dich die AfA auch mit ihrem Bewerbungskram ect in Ruhe .... denn Du bist ja AU !
Wie aussagekräftig ist meine mündliche Aussage? Ich kann mich daran sowieso nicht erinnern.
Wie sollte eine mündliche Aussage sprich ein Telefonat aussagefähig sein ?? :Verwirrt: :Heiss:

Es wird Dir ja nicht umsonst geraten - auf Telefonate im übrigen auch mit der DRV zu verzichten und mit diesen Institutionen NUR schriftlich ( per Einschreiben ! )
zu kommunizieren. Nur so hast Du auch etwas " auf der Hand " !

Kurze ( unwichtige ) Anliegen hatte ich mit meiner AfA - SB per E-Mail abgeklärt - nachdem sie mir doch ihre E-Mail gegeben hatte !
Und ich einen " guten Draht " zu meiner SB hatte - welches ja nicht ganz unwichtig ist. :icon_e_wink: Diese SB war über die Anzahl meiner Diagnosen so geschockt
und hat wohl bemerkt - dass sie mir nicht mit " Bewerbungskram " o.a anzukommen braucht.
Das nur mal so zur Info !

Wie wir Dir ja schon mitgeteilt haben - kannst Du Dich natürlich an die " AfA-Beschwerdestelle " in Nürnberg wenden.
Auch dabei wirst Du sicher unterstützt werden - wenn Du das denn möchtest !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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