ALG1 nach Verletztengeld.Berechnung nach Restleistungsvermög

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Ralph59
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Registriert: Do 27. Nov 2014, 16:09

ALG1 nach Verletztengeld.Berechnung nach Restleistungsvermög

Ungelesener Beitrag von Ralph59 » Do 27. Nov 2014, 17:22

Bin neu hier und Suche Hilfe.

Nach einem Arbeitsunfall vor über 2 Jahren ist eine PTSB festgestellt worden. Trotz mehreren Gutachten und Arztberichten wurde nach einem eingeholten ärztlicher Beratung plötzlich der Arbeitsunfall nicht mehr anerkannt und die Heilverfahrensmaßnahme eingestellt.Bei der ärztlichen Beratung der Bg wurde gegen den § 200 verstoßen. Rechtliche Schritte wurden eingeleitet.
Ich wurde jetzt zur Arbeitsagentur abgeschoben ,wo ich Anspruch auf ALG 1 habe. Da ich ein
eingeschränktes Restleistungsvermögen zum allgemeinen Arbeitsmarkt habe ,wurde mir bei Abgabe meines ALG 1 Antrages hingewiesen das die Berechnungshöhe des Arbeitslosengeldes auf das Restleistungsvermögen berechnet wird.
Ich dachte immer die Berechnung basiert auf die letzten Jahren an Gehälter erhalten habe.
Da die Erfolgsaussichten / Widerspruch gegen die Einstellung des Verletztengeldes gegen die BG
meines Erachtens gut sind ,habe ich nun mit dem Gedanken gespielt ,beim hiesigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung auf Weiterzahlung des Verletztengeldes zu stellen.Zugleich denke ich das dies der Richter abweist ,da ich ALG1 Anspruch habe .
Hat da jemand Ahnung ?
Danke für nützliche Tipps.

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