EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Emma54
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EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Ungelesener Beitrag von Emma54 » Di 25. Nov 2014, 20:12

Hallo an alle ... :smile:

Ich würde gern einmal eure Erfahrungen hinsichtlich der Härtefallregelung bei der Rundfunkgebührenbefreiung hören ....

liege mit meiner EM-Rente knapp unter dem HLU-Bedarf - und muss mich jetzt vor dem Sozialamt - von dem ich dann aber nicht einen Cent beziehen werde - völlig nackt machen mit Unterlagen und Nachweisen, nur um diesen entsprechenden Bescheid zu erhalten, der besagt, dass ich unter diese Härtefallregelung falle ... :schimpfen:

Habe von Menschen in anderen Bundesländern gehört, dass dies hier unbürokratischer zu händeln ist als bei mir in Niedersachsen ... die "Sachbearbeiterin", die sich erst beim Landkreis informieren musste, weil sie nix wusste .... wie immer bei diesen SB - bekommt hier nix gebacken - die Angelegenheit läuft jetzt schon ca. 6 Wochen ohne Ergebnis ....

Wie ist es hier bei euch - hat hier jemand auch entsprechendes zu vermelden ? :grinser:

Es ist kein Wunder, dass sich hier tausende von Betroffenen diese sinnlose Bürokratie nicht antun und lieber zahlen .... was man natürlich nicht sollte ... :witch:

Grüße - Emma

schlingeline

Re: EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Ungelesener Beitrag von schlingeline » Di 25. Nov 2014, 22:03

Ich habe ebenfalls kein Harzt IV bekommen da mein Mann zuviel verdient. Nun habe ich Ewerbsminderungsrente, da ich aber nie Vollzeit gearbeitet habe , bekomme ich auch recht wenig an Geld. Nun habe ich meine Sachlage dem Beitragservice geschrieben und geschieldert und die beharren sich darauf das man nur eine Befreiung bekommt wenn man Empfänger von Harzt iv ist oder andere Sozialeistungen erhält. Ich habe wiedersprochen. Auch noch hinzugefügt das ich hörgeschädigt bin und daher kein Fernsehen verstehe.

GRuß schlingeline

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Re: EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 25. Nov 2014, 23:45

Hallo Schlingeline,
Ich habe ebenfalls kein Harzt IV bekommen da mein Mann zuviel verdient. Nun habe ich Ewerbsminderungsrente, da ich aber nie Vollzeit gearbeitet habe , bekomme ich auch recht wenig an Geld. Nun habe ich meine Sachlage dem Beitragservice geschrieben und geschieldert und die beharren sich darauf das man nur eine Befreiung bekommt wenn man Empfänger von Harzt iv ist oder andere Sozialeistungen erhält. Ich habe wiedersprochen. Auch noch hinzugefügt das ich hörgeschädigt bin und daher kein Fernsehen verstehe.
es stimmt nicht, dass man nur mit Hartz 4 eine Befreiung bekommen kann, allerdings wird das Prozedere dann tatsächlich wie oben geschildert verlangt, selbst dann wenn man auf soziale Zuschüsse freiwillig verzichtet, obwohl man sie eigentlich bekommen könnte soll man das vom Sozialamt bestätigen lassen. :ic_down: :kotzen:

Die bestätigen natürlich nur, was sie auch gründlichst "überprüft" haben, ich empfinde das auch als herabwürdigend aber angeblich wurde das ja sogar vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen. :Verwirrt: :Hilfe:
Natürlich liegt der "tiefere Sinn" darin begraben, dass dann lieber die Betroffenen zahlen werden, als sich dann doch dem auszusetzen, was sie durch den Verzicht auf die eigentlich zustehenden Leistungen (aus dem SGB XII) vermeiden wollten.

Die Sozialämter sollten das allerdings wissen, dass diese Anforderung von den Rundfunkanstalten kommt, ansonsten kann man ihnen diese Richtlinien ja auch gerne mal ausdrucken und so zur Kenntnis geben.

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerin ... x_ger.html

In deinem Falle wirst du aber mit deinem Widerspruch auch nichts erreichen können, denn es ist jetzt eine Haushaltsabgabe und kein persönlich gebundener Beitrag mehr und da zählt auch das Einkommen deines Ehemannes, man darf in jedem Haushalt gerne das Einkommen des Partners/Bewohners in Anspruch nehmen, der eine Kassierung ohne eventuelle Ermäßigungen ermöglicht.

Selbst das Merkzeichen "RF" im Schwerbehinderten-Ausweis befreit nicht mehr "automatisch", sondern bewirkt nur noch eine Ermäßigung des Beitrages, aber auch nur wenn kein anderes Familienmitglied den vollen Beitrag zahlen müsste.
Hatte dazu gerade einen Fall im ELO-Forum, da wurde einer Userin jetzt zugeschickt (selbst mit geringer EM-Rente), dass sie für 2 Jahre rückwirkend den vollen Beitrag nachzahlen soll, weil sie zwar ihre Oma pflegt (mit Merkzeichen "RF") aber sie müsse für den gemeinsamen Haushalt den vollen Beitrag zahlen, das "RF" zähle dann nicht, wenn sie auch dort wohnt.

Also kann die pflegebedürftige Oma ihr Merkzeichen eigentlich an das Versorgungsamt zurück geben, es nützt ihr sowieso nichts, um Rundfunkgebühren zu sparen.

Hörprobleme werden dir da also auch nicht weiter helfen können, du kannst "blind und taub" sein und die entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, wenn noch wer anders im Haushalt nicht davon betroffen ist und eigenes Einkommen hat, dann muss trotzdem voll gezahlt werden.

So ist eben das "soziale Deutschland" eingerichtet, man kassiert immer bei denen die ohnehin schon (zu) wenig haben und das soll alles rechtlich in Ordnung sein ... merkwürdig still sind dazu auch die angeblichen "Sozial-Verbände" ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

schlingeline

Re: EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Ungelesener Beitrag von schlingeline » Mi 26. Nov 2014, 11:49

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Schlingeline,
Ich habe ebenfalls kein Harzt IV bekommen da mein Mann zuviel verdient. Nun habe ich Ewerbsminderungsrente, da ich aber nie Vollzeit gearbeitet habe , bekomme ich auch recht wenig an Geld. Nun habe ich meine Sachlage dem Beitragservice geschrieben und geschieldert und die beharren sich darauf das man nur eine Befreiung bekommt wenn man Empfänger von Harzt iv ist oder andere Sozialeistungen erhält. Ich habe wiedersprochen. Auch noch hinzugefügt das ich hörgeschädigt bin und daher kein Fernsehen verstehe.


es stimmt nicht, dass man nur mit Hartz 4 eine Befreiung bekommen kann, allerdings wird das Prozedere dann tatsächlich wie oben geschildert verlangt, selbst dann wenn man auf soziale Zuschüsse freiwillig verzichtet, obwohl man sie eigentlich bekommen könnte soll man das vom Sozialamt bestätigen lassen. :ic_down: :kotzen:
Ich habe nicht behauptet das man nur mit Harzt IV befreit wird. siehe blau makiert. Ich habe nicht freiwillig verzichtet , sondern es wurde abgelehnt und ich stehe vor dem SG und die Anwältin hat sich nicht durchsetzen können. Ist ein anderes Thema. Wie hoch ich über den Satz bin aufgrund des Einkommen meines Mannes weiß ich nicht, da sie seine Gehaltsabrechunung vollkommen falsch berechnet hatten.


Doppeloma hat geschrieben:Selbst das Merkzeichen "RF" im Schwerbehinderten-Ausweis befreit nicht mehr "automatisch", sondern bewirkt nur noch eine Ermäßigung des Beitrages, aber auch nur wenn kein anderes Familienmitglied den vollen Beitrag zahlen müsste.
das stimmt nicht. Mein Mann hat kein SBA und auch nicht das MZ Rf. Als wir zusammengezogen sind haben wir , als ich noch befreit war, die GEZ auf meinen Namen laufen lassen und seinen Beitrag gekündigt. Daher bin ich als verheiratet bei der GEz bzw. Beitragsservice gemeldet. Somit können sie nicht einfach meinen Mann einbeziehen da sie das schon 12 Jahre sogehandhabt haben. Das er aufgrund von mir mit befreit war.
Doppeloma hat geschrieben:Hatte dazu gerade einen Fall im ELO-Forum, da wurde einer Userin jetzt zugeschickt (selbst mit geringer EM-Rente), dass sie für 2 Jahre rückwirkend den vollen Beitrag nachzahlen soll, weil sie zwar ihre Oma pflegt (mit Merkzeichen "RF") aber sie müsse für den gemeinsamen Haushalt den vollen Beitrag zahlen, das "RF" zähle dann nicht, wenn sie auch dort wohnt.
dann habe ich / wir ja glück das wir vor der Umstellung von GEZ zu Beitragsservice das umgestellt haben / hatten.
Echt trauirg wo die alles an Geld rankommen wollen. Wir schwachen sollen für 25 Sender zahlen und das für 24 Stunden am Tag. :kotzen:

Gruß schligneline

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Re: EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 26. Nov 2014, 16:03

Hallo Schlingeline, :koepfchen:
dann habe ich / wir ja glück das wir vor der Umstellung von GEZ zu Beitragsservice das umgestellt haben / hatten.
Echt trauirg wo die alles an Geld rankommen wollen. Wir schwachen sollen für 25 Sender zahlen und das für 24 Stunden am Tag.


reg dich doch nicht so furchtbar auf, ich finde das so auch nicht in Ordnung aber es ist (angeblich) alles rechtens so.

Die erwähnte Userin bekam jetzt nach der Umstellung diese Forderung von der zuständigen Rundfunkanstalt, die Oma hatte nach den alten GEZ-Richtlinien eine komplett-Befreiung und hat anschließend bereits den reduzierten Beitrag gezahlt, die Beitragsnummer der Oma wurde einfach gekündigt (von der Rundfunkanstalt), darum hatte sie ja um Hilfe im Forum angefragt.

Man hat ihr einfach eine Kündigung (rückwirkend) geschrieben und fordert nun von der Enkelin die vollen Beiträge für den Zeitraum seit der Umstellung der GEZ-Gebühren, was eure zuständige Rundfunkanstalt da macht kann ich nicht beurteilen, die blicken doch teilweise selber noch nicht durch.

Die Oma ist voll pflegebedürftig und bekommt gar nicht mehr mit was da in ihrem Namen passiert.

Ich kann deine Wut darauf vollkommen verstehen, aber wir werden das wohl beide nicht ändern können. :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

schlingeline

Re: EM-Rente und Rundfunkgebührenbefreiung /Härtefall

Ungelesener Beitrag von schlingeline » Fr 28. Nov 2014, 19:06

Hi Doppeloma,

vielen Dank für dein Verständnis :umarm: :Bussi:

Ich werde zu cdem Thrma schwiegen und weiter immer ablehnen. Ich habe bisher ( 1.1.2013) keine Beiträge bezahlt.

Wir werden sehen wie es weiter geht.

GRuß schlingeline

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