Hallo aspieing,
Hallo,
ich hab leider noch nichts ähnl. gefunden.
erst mal willkommen bei uns und es ist immer ganz nett wenn man sich kurz vorstellt ...
30 Minuten nach der Anmeldung kann man auch noch nicht viel "gefunden" haben ...
Dabei ist es eigentlich ganz einfach zu finden ... unter "Informationen" in der Foren-Übersicht
viewtopic.php?f=3&t=1751
Ich werde Ende des Monats von der KK ausgesteuert, Fakten dazu:
1.) Antrag auf ALG 1 läuft
2.) Schweigepflichtsentbindung habe ich nicht unterschrieben
3.) Den Termin beim Amtsarzt habe ich nicht wahrgenommen und mein Anwalt einen Brief verfassen lassen, Inhalt sinngemäß: „derz. wird keine Notwendigkeit einer Untersuchung gesehen, da die Krankschreibung einzig und allein auf meinen AG zurück zu führen ist.
Dann nützt dir unser Muster ja nicht mehr viel, hast du eine Kopie deines Antrages für deine "private Akte" gemacht, dann könntest du ja mal abgleichen, ob du da einigermaßen passend ausgefüllt hast, was wichtig ist nach der Aussteuerung.
Unter den Infos zum Antrag ist auch Einiges zum Thema ÄD der AfA zu finden, sehr viel zu lesen aber auch sehr interessant und Manches nicht ganz unwichtig.
So wirst du schnell feststellen, dass dir dein Anwalt mit seinem Schrieb einen "Bärendienst" erwiesen hat, er sollte wissen, dass man einen Termin beim Amtsarzt der AfA nicht "ungestraft" einfach mal "absagen kann, weil man den selber für "überflüssig" hält ...
Es ist korrekt, dass Schweigepflichtentbindungen freiwillig sind und nichts dagegen einzuwenden, dass du die nicht unterschrieben hast.
Allerdings entscheidet die AfA wie deine Leistungsfähigkeit (Restleistungsfähigkeit) nach der Aussteuerung festgestellt wird und nicht dein Anwalt, da bist du nach § 62 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet wenn du einen Termin zu deren Amtsarzt bekommen hast, denn die sind verpflichtet diese Untersuchung nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld durchzuführen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/62.html
Auch dein Anwalt dürfte kaum genug medizinische Kenntnisse haben, um beurteilen zu können in welchen konkreten Arbeitsbereichen du noch Leistungsfähig sein kannst, der hat auch nicht zu beurteilen, was genau dich nun krank gemacht hat und was du nun zukünftig alles machen kannst am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Für einen anderen AG besteht volle Leistungsbereitschaft, Bewerbungen sind daher gleichzeitig erfolgt. Ich will mich aber keines Falls um die Untersuchung drücken, sollte sich mein Gesundheitszustand verschlechtern und dies Einfluss auf die Vermittelbarkeit haben, kann eine amtsärztl. Untersuchung selbstverständlich nachgeholt werden“.
Da wird dir (vermutlich) auch nichts anderes übrig bleiben als deine Mitwirkung (Arzt-Termin) nachzuholen, wenn du Geld von der AfA bekommen willst ...das ALGI nach der Aussteuerung unterliegt etwas anderen Gesetzen, als bei "echter" Arbeitslosigkeit, denn wirklich arbeitslos bist du ja nicht und die Verantwortung für die (gesundheitlich) richtige /passende Vermittlung trägt die AfA und hat das daher
VORHER zu klären und nicht erst wenn es dir schlechter geht als jetzt ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/66.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/67.html
War nun die Tage bei der AfA vorgeladen.
Leider ging der Schuss nach hinten los, auch dank eines D*ppen vom VdK den ich eigentl. als Beistand

dabei hatte (dieser half dem Amtsmann

statt mir).
Tja, der VDK hat nicht viel Ahnung von AfA /ALG I und noch weniger von ALGI nach der Aussteuerung ... das ist leider immer wieder festzustellen ... wenn man die fragt heißt es nur :"Machen Sie brav was die verlangen, damit Sie ihr Geld bekommen" ...
Tenor:
a) die Bewerbungsunterlagen passen nicht zur Krankschreibung
Korrekt, aber ohne weitere AU-Bescheinigung musst du an deinen Arbeitsplatz zurück

... "sinnvolle" Bewerbungen kann es daher erst geben, wenn der ÄD deine Restleistungsfähigkeit medizinisch geprüft hat und deinem SB das Ergebnis mitgeteilt wurde (Teil B des AfA-GA),
VORHER NICHT ... denn auch der Vermittler-SB ist kein Arzt und hat das gar nicht zu beurteilen, ob deine Bewerbung zu deinen "Krankheiten" passt oder nicht ... der hat dich zum Amtsarzt zu schicken und du hast dort zu erscheinen ... egal ob du das für sinnvoll hältst oder nicht.
So sind nun mal die "Spielregeln" nach der Aussteuerung ...
b) ich solle doch mit meinem alten AG nochmals in Kontakt treten und um einen anderen Arbeitsplatz / Tätigkeit beten. Mein AG wäre doch sozial da müsste doch was gehen
Da ich aber ums verrecken nicht mehr in den Laden will, bringt mir b) überhaupt nichts
Es geht leider nicht nur darum "was du willst oder nicht willst", der ÄD könnte z.B. feststellen, dass du dort auch (aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr hin
DARFST und dann hat das auch für deinen Vermittler-SB eine bindende Bedeutung, mit der Ablehnung der Begutachtung hast du dir dafür also auch keinen guten Dienst erwiesen.
Andererseits bist du AU geschrieben (noch immer) weil du eben nicht bei deinem aktuellen AG arbeiten kannst, sonst wäre ja die gesamte AU überflüssig gewesen, wenn das nun plötzlich (wegen der Aussteuerung) anders sein sollte ... verlange die Rechtsgrundlagen für diese Forderung mit deinem AG deswegen Kontakt aufzunehmen, denn dazu bist du rechtlich nicht zu verpflichten.
Wenn die AfA solche Auskünfte von deinem AG haben möchte, dann mögen die da bitte selber Kontakt aufnehmen ... keine Sorge das werden die nicht tun, zumal sie dazu auch nicht berechtigt sind, denn du brauchst deinen AG gar nicht über deine gesundheitlichen Probleme informieren, daher kann der (eigentlich) gar nicht wissen welche Arbeiten du dort noch ausüben könntest.
Üblicherweise wurden solche Fragen schon lange vor der Aussteuerung geklärt (per BEM z.B.) und wenn es dort was gäbe für dich, dann würdest du ja arbeiten gehen und nicht mehr AU geschrieben sein.
Hier hatte dein Beistand offenbar auch nicht die geringste Ahnung, dass es für solche Forderungen an dich gar keine Rechtsgrundlagen gibt ???
Das versuchen die aber inzwischen regelmäßig bei den Ausgesteuerten, die noch einen festen Arbeitsplatz haben.
Was denkt ihr wie ich jetzt vorgehen soll?
- soll ich bspw. mit meinen Psychiater ein Schreiben aufsetzen aus dem hervorgeht für welche Jobs ich noch geeignet bin oder leg ich mit damit ein Ei

Das entscheidet der Amtsarzt der AfA (im allgemeinen sind das Arbeits-Mediziner /Sozial-Mediziner) und nicht dein Psychiater, der kann aber einen ausführlichen Befund-Bericht für dich ausdrucken, den du dann gerne mit zur ärztlichen Untersuchung nimmst und dem Amtsarzt "zu gefälligen Beachtung" (als Kopie) überlässt.
Ansonsten solltest du dich jetzt "reumütig und willig" zeigen deiner Mitwirkungspflicht beim Amtsarzt der AfA nachzukommen, dann sollte dein Anspruch auf ALGI noch zu retten sein.
Bisher hattest du jedenfalls keine besonders guten Ratgeber, was dein Verhalten bei der AfA betrifft, ein wenig "diplomatischer" sollte man da schon rangehen, wenn man auf das Geld von denen angewiesen ist.
Wie bist du denn aktuell mit dem SB verblieben, hast du schon einen Bescheid erhalten zu deinem Antrag auf ALGI ... wenn das abgelehnt wird (wegen fehlender Mitwirkung), dann solltest du unbedingt Widerspruch einlegen, allerdings nur in sachlicher Form und mit etwas "Einsicht in deine Fehler" ... dann wird das schon noch werden können.
Liebe Grüße von der Doppeloma
