Sonderegelung Erwerbsunfähikeit Behinderung
Verfasst: Mi 3. Sep 2014, 11:34
Guten Tag !
Ich habe mal eine Komplizierte Frage, es geht um den § 43 Abs. 6 SGB VI in den es um eine Guten Tag !
Ich habe mal eine Komplizierte Frage, es geht um den § 43 Abs. 6 SGB VI in den es um eine Sonderegelung für Behinderte zur Erlangung einer Erwerbsunfähigkeitsrente geht.
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden. Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.
Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.
Ich bin nun auf den § 43 Abs. 6 SGB VI gestoßen und Frage mich ob das auf meine Frau zutreffen könnte. Die dafür geforderten Einzahlungen von 240 Monaten würde sie durch einen Zugewinnausgleich und Ihre Befristete Anstellung so ziemlich erfüllen.
Wäre schön wenn mir da jemand aus den Forum helfen könnte
Gruß Horst
zur Erlangung einer Erwerbsunfähigkeitsrente geht.
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden. Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.
Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.
Ich bin nun auf den § 43 Abs. 6 SGB VI gestoßen und Frage mich ob das auf meine Frau zutreffen könnte. Die dafür geforderten Einzahlungen von 240 Monaten würde sie durch einen Zugewinnausgleich und Ihre Befristete Anstellung so ziemlich erfüllen.
Wäre schön wenn mir da jemand aus den Forum helfen könnte
Gruß Horst
Ich habe mal eine Komplizierte Frage, es geht um den § 43 Abs. 6 SGB VI in den es um eine Guten Tag !
Ich habe mal eine Komplizierte Frage, es geht um den § 43 Abs. 6 SGB VI in den es um eine Sonderegelung für Behinderte zur Erlangung einer Erwerbsunfähigkeitsrente geht.
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden. Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.
Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.
Ich bin nun auf den § 43 Abs. 6 SGB VI gestoßen und Frage mich ob das auf meine Frau zutreffen könnte. Die dafür geforderten Einzahlungen von 240 Monaten würde sie durch einen Zugewinnausgleich und Ihre Befristete Anstellung so ziemlich erfüllen.
Wäre schön wenn mir da jemand aus den Forum helfen könnte
Gruß Horst
zur Erlangung einer Erwerbsunfähigkeitsrente geht.
Meine Frau hat seit Ihren 14 Geburtstag einen Schwerbeschädigtenausweis mit einen GdB von 60 und Leidet an einer Scoliose mit einer Op im Alter von 12 Jahren. Durch die Behinderung und Einschränkungen hat sie damals weder eine Ausbildungsstelle noch eine Passende Arbeitsstelle gefunden. Jetzt im Alter von 44 Jahren hatte sie das erste Mal einen Befristeten Arbeitsplatz gefunden. Am ende der Befristung hatte sie Erhebliche Probleme mit den Rücken bekommen wurde Krank und ist zur Zeit zur Reha und wird wie es aussieht Voll erwerbsunfähig werden.
Meine Frau hat die 3 Jahre Einzahlungen in die Rentenversicherung leider erst im November voll.
Ich bin nun auf den § 43 Abs. 6 SGB VI gestoßen und Frage mich ob das auf meine Frau zutreffen könnte. Die dafür geforderten Einzahlungen von 240 Monaten würde sie durch einen Zugewinnausgleich und Ihre Befristete Anstellung so ziemlich erfüllen.
Wäre schön wenn mir da jemand aus den Forum helfen könnte
Gruß Horst