Hallo Lebenswert
Kann dieser das dann der DRV nahe legen?
Ja, das kann er und wird auch oft im Gutachten den Gutachter zum Schluss gefragt.
Meine Rehaaufforderung kam zwischen Gutachten Nr. 15 und in Reha war ich dann kurz vor dem SG-GA und das war dann Gutachten Nr. 17, sprich das (Zwangs-)Rehagutachten war Nr. 16.
Die Reha wurde im Eilverfahren angeordnet, obwohl in meinen Gutachten immer folgendes drin stand:
"Auch eine erneute Rehamaßnahme wird das Leistungsbild nicht mehr steigern".
Doch wen störte es, die DRV nicht, sie schickte mich trotzdem innerhalb von drei Wochen in aller Eile zur Reha.
Auch wie lange, falls festgestellt, mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit prognostisch zu rechnen sei, werden Gutachter gerne gefragt.
Bei mir war die Fragestellung im Gutachten damals so verfasst, ob man innerhalb von ein bis drei Jahren mit einer Besserung rechnen könnte, wenn nein, dann ausführlich zu begründen warum.
Ist hiemit deine Frage soweit für dich erläutert?
Oder fehlt noch etwas, was du gerne wissen möchtest?
Dann frage nur weiter, irgendwer hat gewiss immer eine Antwort.
Lieben Gruß und grübel nicht zuviel!
Es gibt Dinge im Leben die muss man einfach auf sich zukommen lassen und kann sie im Vorfeld nicht beeinflussen

agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
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(Günter Leitenbauer)
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