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Wer bekommt meine AU?

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 15:54
von Lebenswert
Hallo,

ich bin gerade mal wieder verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Nachdem mich meine KK nun ausgesteuert hat und ich Arbeitslosengeld bekomme, frage ich mich nun, an wen ich meine Au senden soll.
Bisher war es so, dass die KK den Zahlschein nach jeder neuen Au bekommen hat und ich dem AG die Au gschickt habe.
Beim Arbeitsamt bin ich nun aber ja eh nicht vermittelbar wegen §§ 145 bzw 125? . Bekommen die jetzt trotzdem die Au oder der AG? Oder erst mal gar keiner?

Liebe Grüße von Lebenswert

Re: Wer bekommt meine AU?

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 16:13
von agnes
Hallo Lebenswert

Meine Auszahlscheine, nur mit den AU Zeiten versehen, habe ich in Kopie auch immer noch meinem AG zukommen lassen, damit er informiert war.

Natürlich der KK das Original eingereicht bezgl. Auszahlung des Krankengeldes.

Eine weitere Kopie habe ich mir persönlich zur Dokumentation abgeheftet.

Die AfA wollte nichts mehr davon sehen. Sie interessierte es nur, dass ich durch ihren med. Dienst nach Aktenlage mittels (damalig § 125 ; heute § 145) zu führen war.

Du kannst bei deinem AG doch mal anfragen, ob sie weiterhin eine Kopie davon benötigen um das Ruhen des Arbeitsverhältnis belegen zu können.

Selber würde ich dir dazu raten, immer eine Kopie abgeheftet zu haben, es könnten ja Rückfragen kommen.

Lieben Gruß sendet agnes

Re: Wer bekommt meine AU?

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 16:41
von Engelchen22
Hallo Lebenswert,

wie ich damals mit dem AU-Schein umgehen sollte stellte mich vor die gleiche Frage wie Dich.

Ich hatte es wie @ Agnes gemacht.

Ab und zu der Perso-Abteilung den Auszahlschein - mit unkenntlichen Diagnosen - zukommen lassen ( per Mail ! )

Die AfA bekam keine AU !

Wie schon geraten - schön für Dich selbst abheften ! Ich brauchte allerdings nie einen Nachweis !

Viele Grüsse
Engelchen 22

Re: Wer bekommt meine AU?

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 17:17
von Lebenswert
Hallo und danke Engelchen!

Ich frage mich gerade, warum ihr den Auszahlungsschein bzw. die Kopie an den AG gesendet habt. Mein Arzt gab und gibt mir doch immer den bekannten gelben Schein mit. Den habe ich dann halt auch dem AG zukommen lassen.
Gruß Lebenswert

Re: Wer bekommt meine AU?

Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 17:38
von Doppeloma
Hallo Lebenswert, :smile:
ich frage mich gerade, warum ihr den AuszahIchlungsschein bzw. die Kopie an den AG gesendet habt. Mein Arzt gab und gibt mir doch immer den bekannten gelben Schein mit. Den habe ich dann halt auch dem AG zukommen lassen.
Einen Auszahlungsschein bekommt man ja nach der Aussteuerung nicht mehr, es wird ja nichts mehr ausgezahlt von der KK ...
Dann halten das Ärzte / KK sehr unterschiedlich ... unsere KK hat uns einen ähnlichen A4-Schein geschickt wo wir die weitere AU vom Arzt dokumentieren lassen konnten, den sollten wir auch wenigstens 1 Mal im Monat bei der KK vorlegen (damit die die weitere AU in ihrem PC speichern können), bei "gelben Scheinen" kannst du das (für die KK) auch hinschicken /abgeben, du kannst es aber auch erst mal sammeln ...

Wie oft die AG einen Nachweis zur weiteren AU verlangen ist auch sehr unterschiedlich, sie können das aber JEDERZEIT tun, also sollte man auch die AU dann komplett nachweisen können ...
Meine Firma wollte das so 2 - 3 Mal im Jahr wissen und Dopas Firma hat nie mehr danach gefragt, jedenfalls nicht mehr als er ausgesteuert war, dafür gibt es scheinbar keine allgemeinen Richtlinien. :Gruebeln:

Ich habe dann den Schein einfach kopiert (Diagnosen abgedeckt, die gehen auch den AG nichts an) und habe das per Fax oder per Post zur Firma geschickt, an die KK haben wir den Schein auch regelmäßig gefaxt ... wir bekamen die weitere AU dann jahrelang NUR noch auf diese Weise bescheinigt (war der Schein voll, hat unsere KK einen neuen geschickt) ... bis wir den EM-Rentenbescheid bei unseren Ärzten vorlegen konnten ... ich dachte damals das machen alle KK so, ist aber wohl nicht der Fall ...

Die AfA bekommt nach der Aussteuerung absolut KEINE AU-Bescheinigungen mehr ... sonst könnte es passieren dass man das ALGI nach spätestens 6 Wochen wieder einstellt (§ 146 SGB III) ... dazu wurde hier auch schon sehr viel geschrieben, warum man das so machen sollte (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) ... bitte bemühe auch mal die Foren-Suche, um Antworten auf deine Fragen zu bekommen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: