EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
HSV
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EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von HSV » Mo 18. Aug 2014, 09:22

Hallo , kurze Frage.
Welche Absetz Beträge / Freibeträge gibt es wenn man eine EM Rente bekommt und als Mitglied einer BG noch ALG2 / Sozialgeld bezieht ?

Leider gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Ich hatte beim Googeln gelesen das man Pauschal 30 € abgezogen bekommt , dazu noch die Haftpflicht für das Auto , Riester Rente und die Werbungspauschale.

Laut Auskunft JC gibt es nur einen Abzug 30 € pauschal.

Was stimmt denn nun ? :Ohnmacht:

Hoffe mir kann jemand auf die Sprünge helfen :smile:

LG

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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 18. Aug 2014, 11:08

@HSV

Willkommen erst mal im Forum

Du bist EM-Rentner. Also brauchst Du kein Auto, Riester-Rente ist auch Quatsch und Werbungskosten hast Du keine, wenn Du in Rente bist.

Etwas anderes ist es, wenn Du im Schwerbehindetenausweis das Merkzeichen G oder aG hast. Dann kriegst Du schon mal 17 % % des Regelsatzes pauschal obendrauf. Damit kannst Du dann auch das notwendige Auto finanzieren.

lg

Robert

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mubbes
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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mo 18. Aug 2014, 12:38

@camper

Ich denke nicht,dass diese Antwort von dir die Frage hinreichend beantwortet...

Und wieso soll Riester-Rente Quatsch sein?

@Hallo HSV

Herzlich Willkommen, hier bekommst du auf jeden Fall passende Ratschläge
die besten User sind allerdings Nachteulen- also Geduld :grinser:

Gruss mubbes
Et kütt wie et kütt

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Doppeloma
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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 19. Aug 2014, 03:04

Hallo HSV, :smile:

da ist sie nun die "Nachtschicht" ... habe dir mal die Rechtsgrundlagen dazu herausgesucht.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html

Dabei ist zu beachten, dass diese Beträge nur für die Erwerbsfähigen Mitglieder einer BG gelten und nicht für Empfänger von Sozialgeld.
Welche Absetz Beträge / Freibeträge gibt es wenn man eine EM Rente bekommt und als Mitglied einer BG noch ALG2 / Sozialgeld bezieht ?
Leider gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Im Prinzip gibt es da keine unterschiedlichen Auffassungen sondern klare gesetzliche Regelungen, wie ich sie dir oben verlinkt habe.
Ich nehme an du beziehst eine (offenbar sehr geringe) EM-Rente auf Zeit (mit Befristung auf Zeit bis zum XXX), sonst würdest du im SGB II überhaupt nichts bekommen, weil das SGB XII mit Grundsicherung zuständig wäre ... :confused: :Gruebeln:
Üblicherweise ist das Sozialgeld hauptsächlich für Minderjährige Kinder einer BG vorgesehen, die haben normalerweise noch kein Einkommen, von dem was abgesetzt werden könnte.
Ich hatte beim Googeln gelesen das man Pauschal 30 € abgezogen bekommt , dazu noch die Haftpflicht für das Auto , Riester Rente und die Werbungspauschale.
Diese Absetzbeträge gelten normalerweise nur für Erwerbseinkommen, das zusätzlich zum Regelsatz erzielt wird, bei einer EM-Rente auf Zeit gehört der EM-Rentner allerdings weiterhin zur BG des SGB II, solange es Erwerbsfähige Personen (über 15 Jahren) in der gleichen Familie gibt.

Ist die Rente zu gering um den eigenen Bedarf zu decken, dann bekommt der EM-Rentner Sozial-GELD dazu ... bereits das ist eine Art "Sonderregelung", die aber allgemein Anwendung findet.
Laut Auskunft JC gibt es nur einen Abzug 30 € pauschal.
Das ist leider korrekt so, denn eine EM-Rente zählt nicht als Erwerbseinkommen sondern als "Sonstiges Einkommen", du gehst ja dafür nicht aktiv einer Tätigkeit nach.
So wird dir nur die "Versicherungs-Pauschale" von 30 Euro von deiner Rente abgezogen und der Rest wird voll auf deinen Bedarf angerechnet ... wäre deine EM-Rente hoch genug, würden sogar die Beträge der weiteren Mitglieder deiner BG entsprechend reduziert werden.

Haftpflicht für das Auto wird nur berücksichtigt, wenn eine erwerbsfähige Person in deiner BG mit diesem Auto zur Arbeit fährt und das gleiche trifft auf Werbungskosten zu, die sich aus einer beruflichen Tätigkeit ergeben würden (SGB II-Aufstocker, weil das Einkommen zu niedrig ist).
Diese Kosten hat ein EM-Rentner nicht (nach Ansicht der Gesetzgeber) und dein Riester-Beitrag (und der weiterer BG-Mitglieder) wird nur in Höhe eines Mindest-Beitrages übernommen.

Weiß da gerade nicht genau ob das 10 Euro oder sogar nur 5 Euro sind monatlich ... :confused: :Gruebeln:

Eine brauchbare Rente wird bei diesem Beitrag wohl eher nicht zusammen kommen können, weiß ja nicht wie alt du bist und wie lange der Vertrag schon läuft ... falls du später auch einen Zuschuss (zur Rente) aus dem SGB XII benötigen würdest, ist es wirklich nicht sehr sinnvoll diesen Vertrag weiter zu führen.

Denn nach bisheriger Rechtslagen wird eine Zusatzrente daraus dann auch auf notwendige Sozialleistungen angerechnet, bisher im vollen Umfang ... wir haben unsere Riester-Verträge schon vor längerer Zeit gekündigt, weil wir auch keine vernünftigen Beiträge mehr einzahlen konnten durch unsere langen Krankheiten.

Muss jeder für sich selbst entscheiden, ob das für später noch Sinn ergibt, wenn die Rente ohnehin mal auf Dauer unter dem Existenzminimum bleiben wird, dann spart man sich das wirklich nur für den Staat "vom Munde" ab ... damit dann weniger Geld aus den sozialen Töpfen fließen braucht.

Man muss das also schon etwas individuell betrachten, Allgemeinplätze helfen da Keinem wirklich weiter ...

Vielleicht kannst du ja mit diesen Infos schon etwas mehr anfangen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

HSV
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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von HSV » Di 19. Aug 2014, 09:37

Guten Morgen Doppeloma ( Nachtschicht :icon_e_wink: )

Vielen Dank für Deine Antwort !! Habe mir den Link angeschaut.

Du schreibst : Das ist leider korrekt so, denn eine EM-Rente zählt nicht als Erwerbseinkommen sondern als "Sonstiges Einkommen", du gehst ja dafür nicht aktiv einer Tätigkeit nach.
So wird dir nur die "Versicherungs-Pauschale" von 30 Euro von deiner Rente abgezogen und der Rest wird voll auf deinen Bedarf angerechnet ... wäre deine EM-Rente hoch genug, würden sogar die Beträge der weiteren Mitglieder deiner BG entsprechend reduziert werden.

Haftpflicht für das Auto wird nur berücksichtigt, wenn eine erwerbsfähige Person in deiner BG mit diesem Auto zur Arbeit fährt und das gleiche trifft auf Werbungskosten zu, die sich aus einer beruflichen Tätigkeit ergeben würden (SGB II-Aufstocker, weil das Einkommen zu niedrig ist).
Diese Kosten hat ein EM-Rentner nicht (nach Ansicht der Gesetzgeber) und dein Riester-Beitrag (und der weiterer BG-Mitglieder) wird nur in Höhe eines Mindest-Beitrages übernommen.

Weiß da gerade nicht genau ob das 10 Euro oder sogar nur 5 Euro sind monatlich ...

Ich verstehe den Text in dem Link irgendwie "anders" :Hilfe:

Dort steht ja :
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a)
zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b)
zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4.
geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,

und jetzt kommt ja

6.für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,

Würde das dann nicht bedeuten das die Haftpflicht ( gesetzlich vorgeschrieben ) und die Riester Rente ( geförderte Altersvorsorgebeiträge ) absetzbar wären ??? :confused:

Irgenwie "lese" ich den Text so das die oberen Absetz Möglichkeiten für jedes Einkommen zählen und der Rest ab Punkt 6. nur für Erwerbseinkommen ....

Oder habe ich mal wieder nur einen Denkfehler ???

Der Mindestbeitrag für die Riester ist doch laut http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html 4 % der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr
4.bezogenen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder bezogenen Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit in den Fällen des § 10a Absatz 1 Satz 4

Das sind doch dann mehr als 5 oder 10 Euro :confused:

Freue mich auf Deine / Eure Antworten :smile:

LG

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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 19. Aug 2014, 18:41

Hallo HSV, :smile:

bitte nutze die Zitierfunktion, wenn du auf Teile eines anderen Beitrages eingehen möchtest, es ist sehr unübersichtlich (besonders für andere User) wenn meine und deine Text keine Unterscheidungen haben ...
Ich verstehe den Text in dem Link irgendwie "anders" :Hilfe:
Das ist nicht irgendein Text, das sind die geltenden Gesetze für ALGII ... :Heiss:
... das glaube ich dir gerne, aber du übersiehst dabei völlig, dass Hartz4 /ALGII grundsätzlich für Erwerbsfähige Leistungsempfänger vorgesehen ist und du bist (mit EM-Rente) eben NICHT "Erwerbsfähig" wirst im Prinzip nur "gnädigerweise" mit ernährt als Teil einer BG ... wärst du alleinstehend hättest du Sozial-HILFE (SGB XII) beantragen müssen ... dort gelten wieder (zum Teil) ganz andere Regeln.

Somit beziehen sich diese ganzen "Absetz-Beträge" des SGB II nur auf Erwerbseinkommen, das von den LE (zusätzlich zum ALGII) bezogen wird (Minijobs/ Niedriglohnbereich usw.), wer nur den puren Leistungsbetrag (Regelsatz und KDU) bekommt, hat auch keine Absetzbeträge ...

Überschreitet das Gesamt-Einkommen einer BG bestimmte Beträge besteht ja überhaupt kein Anspruch mehr auf ALGII und bis dahin gelten eben diese Vorgaben wenn Erwerbseinkommen zusätzlich erzielt wird, es gibt auch andere Einkommensarten, die da mit reinfallen ... z.B. Weihnachtsgelder /Urlaubsabgeltungen usw., man muss nicht unbedingt dafür aktiv arbeiten gehen.

So wurde z.B. auch die Urlaubsabgeltung vom Dopa auf meinen Leistungsanspruch angerechnet, die er bekam als seine EM-Rente (ohne Befristung) damals bewilligt wurde (deswegen wurde dann sein Arbeitsverhältnis beendet und eine Urlaubsabgeltung fällig) ... dabei hatte er nicht mal Anspruch auf Sozial-Geld aus dem SGB II ... er sollte sich sein fehlendes Geld (und die halbe Miete) aus der Grusi (SGB XII) holen, da bekam er aber auch nichts, weil ich (als seine Partnerin /Ehefrau) noch "zu reich" war ...

Mein "Reichtum" bestand übrigens aus einem fast 10 Jahre alten Auto (Schonvermögen nach SGB II) ... das sollten wir erst verkaufen und "aufessen", dann könne er wieder kommen ... die Kfz-Versicherung wurde bei mir aber auch nicht berücksichtigt, als ich noch (bis zu meiner Berentung) weiterhin ALGII beziehen musste.

Unter diesem Aspekt betrachtet (ALGII-LE sind grundsätzlich auch Erwerbsfähig !!!) ....
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1.
auf das Einkommen entrichtete Steuern,
Du zahlst vermutlich keine Steuern aus deinem Renten-Einkommen ...
2.
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
Diese Beiträge zahlt die DRV für dich ...
3.
Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit aber manchmal (auf Antrag) auch so Privathaftpflicht und/oder Hausrat ... machen die aber von alleine nie und in deinen 30 Euro ist das alles schon als Pauschale enthalten.
a)
zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
trifft auf dich voraussichtlich nicht zu, weil du (über die DRV) Pflichtversichert bist ...
b)
zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
Dito, gilt meist nur für Selbstständige und EM-Rentner zahlen keine Pflichtbeiträge an die DRV ...
4.
geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
Mindesteigenbeitrag nach den Prozenten ist schon klar aber du hast ja kein "Einkommen" mehr, du bekommst EM-Rente und Sozial-Geld (SGB II) dazu, da ticken die Uhren auch da anders ... bin ich aber nicht auf dem Laufenden, weil ich schon lange keine Riester mehr habe ...
und jetzt kommt ja
6.für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,
Bitte den feinen Unterschied beachten ... ErwerbsFÄHIG müssen (eigentlich) ALLE sein wenn sie ALGII beantragen ... (Bedingung schon bei der Antragstellung mindestens 3 Stunden täglich Erwerbsfähig) ...

Diese Ergänzenden Absetzbeträge beziehen sich auf LE die Erwerbs-TÄTIG sind also Einkommen aus Beschäftigung erzielen und nur "Aufstockend/ Ergänzend" ALGII bekommen ...
Würde das dann nicht bedeuten das die Haftpflicht ( gesetzlich vorgeschrieben ) und die Riester Rente ( geförderte Altersvorsorgebeiträge ) absetzbar wären ??? :confused:
Ja, aber nur wenn Jemand aus deiner BG arbeiten geht /fährt ...
Irgenwie "lese" ich den Text so das die oberen Absetz Möglichkeiten für jedes Einkommen zählen und der Rest ab Punkt 6. nur für Erwerbseinkommen ....
dann folge bitte noch einmal dem Grundsatz des SGB II ... das soll ja überhauppt nur Erwerbsfähigen Personen gezahlt werden und für die gelten auch alle Punkte des Gesetzes ... diese Personen haben aber nicht unbedingt Einkommen über die Leistung aus dem SGB II hinaus ...
Es wird aber ALLES als Einkommen angesehen was da noch dazu kommt (alles was nach Geld "riecht", dazu zählen auch Steuererstattungen für Zeiten vor dem Leistungsbezug usw.) und entsprechend "angerechnet", davon sollen dann die Absetzungen vorgenommen werden.
Oder habe ich mal wieder nur einen Denkfehler ???
Ja, leider einen ganz gewaltigen, denn du hast nur wegen der BG-Zugehörigkeit dort noch einen Anspruch, EM-Rente ist KEIN reguläres Einkommen im Sinne des SGB II, du bist NICHT mehr Erwerbsfähig lt. Rentenbescheid ...
Der Mindestbeitrag für die Riester ist doch laut http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html 4 % der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr
4.bezogenen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder bezogenen Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit in den Fällen des § 10a Absatz 1 Satz 4
Sorry, damit kann ich nichts anfangen, das ist mir zu kompliziert, was für ein § 10a Abs. 1 bitte aus welchem Gesetz ... :confused: :Gruebeln:
Das sind doch dann mehr als 5 oder 10 Euro :confused:
Dein (persönliches) "Einkommen" ist aktuell die EM-Rente und nur daraus könnte sich der (aktuelle) Prozentsatz für den Riester -Beitrag noch ergeben ... das Amt zahlt nicht für "frühere" Einkommen den Mindestbeitrag, mehr weiß ich davon wirklich nicht ... ist mir auch zu kompliziert, da noch hinter zu steigen ... da es auf mich nicht mehr zutrifft ... interessiert es mich nicht mehr wirklich das genauer zu erforschen ...

Ich weiß nur allgemein, dass die keinen "Wunschbeitrag" dafür übernehmen (brauchen), der aus früheren Einkommen her mal gezahlt wurde und für den Regelsatz kommt eben nicht mehr dabei raus, der Rest ist ja nur die Miete, dafür zahlt auch das JC keinen Riesterbeitrag.

Die sollen ja nur eine finanzielle Notlage "überbrücken" und nicht zur "Vermögensbildung" beitragen ... das wird z.B. auch angeführt wenn Hausbesitzer ihre Immobilienraten nicht mehr bezahlen können ... aber das wäre schon wieder ein anderes Thema, das mit deiner Fragestellung nicht viel zu tun hat ...

Ich hoffe dazu ist nun Einiges etwas klarer geworden ... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von HSV » Di 19. Aug 2014, 20:54

Hallo Doppeloma , vielen Dank für Deine Antwort.
Die Auslegung von http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html ist anscheinend sehr unterschiedlich.
Ein Freund der für mich im Netz recherchiert hat Menschen gefunden die bei der selben Konstellation wie bei uns
nicht nur die 30 € bekommen sondern auch die KFZ Haftpflicht und Riester ....
Wir werden jetzt einmal den Bescheid abwarten und schauen was da steht.
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Re: EM Rente / ALG2 Absetzbeträge

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 20. Aug 2014, 06:04

Hallo HSV, :smile:

bitte nutze die Zitierfunktion, wenn du auf Teile eines anderen Beitrages eingehen möchtest, es ist sehr unübersichtlich (besonders für andere User) wenn meine und deine Text keine Unterscheidungen haben
Hier kannst du mal das Zitieren üben bzw.nachlesen wie´s funkt.

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